Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
FM Limousinen-Service GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Berlin
Handelsregister
Amtsgericht Berlin HRB 193907
Stammkapital
30.000,00 EUR
EUID
DEF1103R.HRB193907
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
36f IN 252/22
Phase
Einstellung des Verfahrens
Termine & Fristen
Forderungsanmeldefrist
04.04.2026
Widerspruchsfrist
27.04.2026
Schlusstermin
12.11.2026
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Nicht eindeutig klassifizierbar
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der FM Limousinen-Service GmbH, vertreten durch Geschäftsführer Furkan Mercan, ist beim Amtsgericht Charlottenburg anhängig. Die Prüfung der bis zum 04.04.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (Tabellenblattnummer 3335, 38-58) erfolgt im schriftlichen Verfahren. Die Beteiligten haben die Gelegenheit, den Forderungsanmeldungen bis zum 27.04.2026 schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Nach Ablauf dieser Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen, gegen die kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen Erinnerung eingelegt werden.
Originalbekanntmachung · Einstellung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der FM Limousinen-Service GmbH ist anhängig. Im schriftlichen Verfahren wurden die bis zum 04.04.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen geprüft; die Widerspruchsfrist hierfür endete am 27.04.2026. Das Gericht hat den Einstellungstermin nach § 211 InsO f…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der FM Limousinen-Service GmbH ist anhängig. Im schriftlichen Verfahren wurden die bis zum 04.04.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen geprüft; die Widerspruchsfrist hierfür endete am 27.04.2026. Das Gericht hat den Einstellungstermin nach § 211 InsO für den 12.11.2026 festgesetzt, an dem unter anderem die Schlussrechnung erörtert und Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis sowie die beabsichtigte Verfahrenseinstellung erhoben werden können. Aufgrund von Masseunzulänglichkeit sind die Masseverbindlichkeiten zu berichtigen; eine Verteilungsmasse in Höhe von 24.904,40 Euro steht zur Verfügung, wobei vorrangig Verfahrenskosten und Forderungen gemäß § 55 InsO zu berücksichtigen sind. Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO in Höhe von 570.744,36 Euro werden voraussichtlich nicht ausgezahlt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36f IN 252/22
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. FM Limousinen-Service GmbH, Großberliner Damm 80, 12487 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Furkan Mercan
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg HRB 193907
- Schuldnerin -
|
1. Die Prüfung der bis 04.04.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlich…
36f IN 252/22
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. FM Limousinen-Service GmbH, Großberliner Damm 80, 12487 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Furkan Mercan
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg HRB 193907
- Schuldnerin -
|
1. Die Prüfung der bis 04.04.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 3335,38-58 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 27.04.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
|
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden. Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin
einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
|
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
|
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 04.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36f IN 252/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
FM Limousinen-Service GmbH,
Großberliner Damm 80, 12487 Berlin,
vertreten durch den Geschäftsführer Furkan Mercan
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg HRB 193907
- Schuldnerin -
Die Durchführung des Einstellungstermins nach § 211 InsO einschließlich
- …
36f IN 252/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
FM Limousinen-Service GmbH,
Großberliner Damm 80, 12487 Berlin,
vertreten durch den Geschäftsführer Furkan Mercan
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg HRB 193907
- Schuldnerin -
Die Durchführung des Einstellungstermins nach § 211 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
- Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
- Anhörung zum Antrag des Insolvenzverwalters auf Vergütungsfestsetzung und Auslagenerstattung
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 12.11.2026
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis, den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters und die Schlussrechnung
- Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände
- sowie Einwendungen gegen die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens gemäß § 211 InsO
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen. Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Charlottenburg erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen. Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung und zum Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters eingesehen werden.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 29.09.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36f IN 252/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. FM Limousinen-Service GmbH, Großberliner Damm 80, 12487 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Furkan Mercan
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg HRB 193907
- Schuldnerin -
Mit Masseunzulänglichkeit werden die Masseverbindlichkeiten nach Maßgabe d…
36f IN 252/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. FM Limousinen-Service GmbH, Großberliner Damm 80, 12487 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Furkan Mercan
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg HRB 193907
- Schuldnerin -
Mit Masseunzulänglichkeit werden die Masseverbindlichkeiten nach Maßgabe des § 209 InsO berichtigt werden. Verfügbar sind 24.904,40 Euro Verteilungsmasse, zu berücksichtigen sind Forderungen gemäß § 55 InsO in Höhe von 19.500,37 Euro; vorrangig sind die Verfahrenskosten gemäß § 54 InsO zu berichtigen. Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO sind in Höhe von 570.744,36 Euro zu berücksichtigen; an die Insolvenzgläubiger gemäß § 38 InsO erfolgt voraussichtlich keine Zahlung. Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt. Es wird auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190, 206 InsO hingewiesen.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 29.09.2026
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.