Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
FMA Imbiss UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Brandenburg
Handelsregister
Amtsgericht Potsdam HRB 25320
EUID
DEG1312.HRB25320
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Potsdam
Aktenzeichen
6.60 IN 43/22
Phase
Schlusstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Justus Schneidewind
Adresse
Friedrich-Ebert-Straße 50, 14469 Potsdam
Termine & Fristen
Prüfungsstichtag
07.04.2026
Frist zur Stellungnahme zum Vergütungsantrag
10.04.2026
Schlusstermin
14.08.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der FMA Imbiss UG (haftungsbeschränkt) ist beim Amtsgericht Potsdam anhängig. Der Verwalter hat am 26. Februar 2026 einen Antrag auf Festsetzung der Regelvergütung mit Zuschlägen gestellt, worüber Gläubiger innerhalb von vier Wochen Stellung nehmen konnten. Gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO wurde die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet; ein Widerspruch musste bis zum 7. April 2026 eingereicht werden. Die Vergütung des Verwalters Rechtsanwalt Justus Schneidewind ist festgesetzt worden, wobei eine Insolvenzmasse von 139.316,13 EUR sowie Regelvergütungen und Zuschläge berücksichtigt wurden. Der Schlusstermin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen, Erörterung der Schlussrechnung und Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis ist auf den 14. August 2026 bestimmt. Das Verzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen liegt aus; die Summe der Forderungen gemäß § 38 InsO beträgt 164.291,92 EUR. Zur Verteilung steht eine Masse von 49.853,59 EUR zur Verfügung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
FMA Imbiss UG (haftungsbeschränkt), Am Hauptbahnhof 9, 14776 Brandenburg an der Havel, vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Sieglinde Rita Letz, Kietzstraße 38, 14822 Planebruch
- Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Ingo Rubbert, Jacobstraße 7, 14776 Brandenbur…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
FMA Imbiss UG (haftungsbeschränkt), Am Hauptbahnhof 9, 14776 Brandenburg an der Havel, vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Sieglinde Rita Letz, Kietzstraße 38, 14822 Planebruch
- Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Ingo Rubbert, Jacobstraße 7, 14776 Brandenburg - hat der Verwalter am 26. Februar 2026 einen Antrag auf Festsetzung der Regelvergütung mit Zuschlägen gestellt. Der Antrag kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Potsdam, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam eingesehen werden. Die Insolvenzgläubiger erhalten Gelegenheit, binnen einer Frist von 4 Wochen ab Veröffentlichung zum Antrag Stellung zu nehmen.
Amtsgericht Potsdam, 10. April 2026, 6.60 IN 43/22
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
FMA Imbiss UG (haftungsbeschränkt), Am Hauptbahnhof 9, 14776 Brandenburg an der Havel, vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Sieglinde Rita Letz, Kietzstraße 38, 14822 Planebruch
- Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Ingo Rubbert, Jacobstraße 7, 14776 Brandenbur…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
FMA Imbiss UG (haftungsbeschränkt), Am Hauptbahnhof 9, 14776 Brandenburg an der Havel, vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Sieglinde Rita Letz, Kietzstraße 38, 14822 Planebruch
- Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Ingo Rubbert, Jacobstraße 7, 14776 Brandenburg - wurde gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen liegt zur Einsichtnahme der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Potsdam, Justizzentrum, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam aus. Der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, muss bis zum 7. April 2026 (Prüfungsstichtag) bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Rang oder ihrem Betrag bestritten wird. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden über das Prüfungsergebnis nicht benachrichtigt.
Amtsgericht Potsdam, 5. März 2026, 6.60 IN 43/22
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
6.60 IN 43/22
- Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung -
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
FMA Imbiss UG (haftungsbeschränkt), Am Hauptbahnhof 9, 14776 Brandenburg an der Havel, vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Sieglinde Rita Letz, Kietzstraße 38, 14822 Planebruch
- Verfahrensbevollmächtigter: …
6.60 IN 43/22
- Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung -
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
FMA Imbiss UG (haftungsbeschränkt), Am Hauptbahnhof 9, 14776 Brandenburg an der Havel, vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Sieglinde Rita Letz, Kietzstraße 38, 14822 Planebruch
- Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Ingo Rubbert, Jacobstraße 7, 14776 Brandenburg - wurde die Vergütung des Verwalters Rechtsanwalt Justus Schneidewind, Friedrich-Ebert-Straße 50, 14469 Potsdam festgesetzt.
Gründe: Gem. § 63 InsO hat der Verwalter einen Anspruch auf Vergütung für seine Tätigkeit und auf Erstattung angemessener Auslagen, der sich nach der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) richtet. Die Insolvenzmasse beträgt im Verfahren 139.316,13 EUR.
Es wurde die Regelvergütung nebst Zuschlägen in Höhe von 10% für Arbeitnehmerangelegenheiten und 15% für das obstruktive Schuldnerverhalten festgesetzt, §§ 2, 3 InsVV.
An vom Insolvenzverwalter beauftragte Dritte wurde aus der Masse eine Vergütung gezahlt.
Für die Übertragung der Zustellung auf den Verwalter gemäß § 8 InsO wurde eine Aufwandsentschädigung für die Vornahme von 36 Zustellungen gewährt, § 4 Abs. 2 S. 2 InsVV.
Weiterhin wurde die Auslagenpauschale in Höhe von 30% der Vergütung gem. § 8 Abs. 3 InsVV sowie die Umsatzsteuer für Vergütung und Auslagen gem. § 7 InsVV festgesetzt.
Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die sofortige Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Potsdam, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die sofortige Beschwerde ist schriftlich einzulegen (auch per Telefax) oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Rechtsmittel bzw. Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf auf einem sicheren Übermittlungsweg oder an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts übermittelt werden. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
6.60 IN 43/22, Amtsgericht Potsdam, 17. Juni 2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
6.60 IN 43/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
FMA Imbiss UG (haftungsbeschränkt), Am Hauptbahnhof 9, 14776 Brandenburg an der Havel, vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Sieglinde Rita Letz, Kietzstraße 38, 14822 Planebruch
- Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Ingo Rubbert, Jacobstraße 7, 14…
6.60 IN 43/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
FMA Imbiss UG (haftungsbeschränkt), Am Hauptbahnhof 9, 14776 Brandenburg an der Havel, vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Sieglinde Rita Letz, Kietzstraße 38, 14822 Planebruch
- Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Ingo Rubbert, Jacobstraße 7, 14776 Brandenburg - wurde der Schlusstermin zur:
ggf. Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen
Erörterung der Schlussrechnung des Verwalters
Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
bestimmt auf den 14. August 2026. Die Tagesordnung betreffende Schriftsätze der Verfahrensbeteiligten müssen bis zu diesem Stichtag bei Gericht eingehen. Die Entscheidungen des Gerichts ergehen nach Ablauf dieser Frist.
Die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis können auf der Geschäftsstelle Insolvenz des Amtsgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Potsdam, 17. Juni 2026, 6.60 IN 43/22
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
FMA Imbiss UG (haftungsbeschränkt), Am Hauptbahnhof 9, 14776 Brandenburg an der Havel, vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Sieglinde Rita Letz, Kietzstraße 38, 14822 Planebruch
- Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Ingo Rubbert, Jacobstraße 7, 14776 Brandenbur…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
FMA Imbiss UG (haftungsbeschränkt), Am Hauptbahnhof 9, 14776 Brandenburg an der Havel, vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Sieglinde Rita Letz, Kietzstraße 38, 14822 Planebruch
- Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Ingo Rubbert, Jacobstraße 7, 14776 Brandenburg -
liegt das Verzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, des Amtsgerichts Potsdam, Justizzentrum, Jägerallee 10 - 12, 14469 Potsdam, AZ: 6.60 IN 43/22 zur Einsichtnahme der Beteiligten aus.
Die Summe der zu berücksichtigenden Forderungen gemäß § 38 InsO beträgt 164.291,92 EUR. Zur Verteilung an die Gläubiger steht eine Masse von 49.853,59 EUR zur Verfügung, wovon noch die restlichen Massekosten in Abzug kommen. Die Gläubiger bestrittener oder für den Ausfall festgestellter Forderungen werden auf die Ausschlussfristen der §§ 189, 190 InsO hingewiesen.
Amtsgericht Potsdam, 6.60 IN 43/22, 30.06.2026
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.