Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Fmb Leuchten Schmiedeeisen GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Coesfeld HRB HR
EUID
DER2707.HRBHR
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Münster
Aktenzeichen
83 IN 8/17
Phase
Nachtragsverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Heinrich Stellmach
Adresse
Salierstraße 4, 46395 Bocholt
Termine & Fristen
Gerichtsbeschluss Nachtragsverteilung
13.03.2025
Vergütungsfestsetzung
24.06.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fmb Leuchten Schmiedeeisen GmbH ist eröffnet. Das Verfahren wird vom Amtsgericht Münster unter dem Aktenzeichen 83 IN 8/17 behandelt. Der Schuldner ist im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HR B 5407 eingetragen und hat seinen Sitz in Borken. Gesetzlich vertreten wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführerin Judith Finke. Als Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Heinrich Stellmach bestellt, der auch als Verfahrensbevollmächtigter fungiert; zudem sind die Rechtsanwälte PKF Fasselt Schlage als Verfahrensbevollmächtigte genannt. Im Rahmen des laufenden Verfahrens hat der Verwalter aufgrund eines Gerichtsbeschlusses vom 13.03.2025 eine Nachtragsverteilung durchgeführt. Das Amtsgericht Münster hat am 24.06.2026 die Vergütung des Verwalters für diese Nachtragsverteilung festgesetzt. Gegen die Festsetzung steht dem Verwalter, dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger die sofortige Beschwerde oder die Erinnerung innerhalb von zwei Wochen ab Verkündung oder Zustellung offen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 83 IN 8/17
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Coesfeld unter HR B 5407 eingetragenen Fmb Leuchten Schmiedeeisen GmbH, Dunkerstraße 41, 46325 Borken, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Judith Finke, Dunkerstraße 41, 46325 Bor…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 83 IN 8/17
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Coesfeld unter HR B 5407 eingetragenen Fmb Leuchten Schmiedeeisen GmbH, Dunkerstraße 41, 46325 Borken, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Judith Finke, Dunkerstraße 41, 46325 Borken
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte PKF Fasselt Schlage, Schifferstraße 210, 47059 Duisburg
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Heinrich Stellmach, Salierstraße 4, 46395 Bocholt
wird das Entgelt des Verwalters für die Nachtragsverteilung wie folgt festgesetzt:
Vergütung XXX €
Auslagen XXX €
Zwischensumme XXX €
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer XXX €
Endbetrag XXX €
Der Endbetrag kann der Insolvenzmasse entnommen werden.
Gründe:
Der Verwalter hat aufgrund des Beschlusses des Gerichts vom 13.03.2025 eine Nachtragsverteilung durchgeführt. Er hat Anspruch auf Vergütung für die Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Gemäß § 6 InsVV erhält der Verwalter für eine Nachtragsverteilung eine gesonderte Vergütung, die unter Berücksichtigung der nachträglich vereinnahmten Insolvenzmasse nach billigem Ermessen festzusetzen ist.
Dies kann durch die Festsetzung eines Bruchteils der Regelvergütung erfolgen.
Der Regelsatz wird gemäß § 2 InsVV aufgrund der nachträglich vereinnahmten Insolvenzmasse in Höhe von XXX € berechnet. Im vorliegenden Fall ist nach billigem Ermessen eine Vergütung in Höhe von XXX angemessen.
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 19.06.2026 verwiesen.
Neben der Vergütung sind nach § 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Münster statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 300,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Münster eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Münster eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 211 B eingesehen werden.
83 IN 8/17
Amtsgericht Münster, 24.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 77 IN 46/16
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HR B 8839 eingetragenen NEVE Stahltechniken GmbH, Eiermarkt 5, 46419 Isselburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Frau Nicole A. Neve-Steenman, De Breide 67, 706…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 77 IN 46/16
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HR B 8839 eingetragenen NEVE Stahltechniken GmbH, Eiermarkt 5, 46419 Isselburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Frau Nicole A. Neve-Steenman, De Breide 67, 7064 AT Silvolde, Niederlande und Herrn Roland J.A. Neve, De Breide 67, 7064 AT Silvolde, Niederlande
wird hinsichtlich der weiteren Quotenzahlung aus dem Insovenzverfahren über das Vermögen der Firma 741 Projektentwicklung GmbH (angekündigte Höhe: 2.999,72 EUR) die Nachtragsverteilung angeordnet (§ 203 Abs. 1 InsO).
.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 221 B zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
77 IN 46/16
Amtsgericht Münster, 14.07.2026
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.