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Insolvenzprofil
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Halten und Verwalten eigener Vermögenswerte einschließlich Erwerbs und Veräußerung von Beteiligungen an anderen Gesellschaften im In- und Ausland.
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der GBDNext Deutschland GmbH ist am 24.06.2026 um 12:02 Uhr die Anordnung vorläufiger Maßnahmen durch das Amtsgericht Münster erfolgt. Zum vorläufigen Insolvenzveralter ist Rechtsanwalt Martin Gehlen bestellt. Mit der Anordnung sind Verfügungen der Schuldnerin über Vermögensgegenstände nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zudem besteht ein Zahlungsverbot für die Drittschuldner der Schuldnerin, während der vorläufige Insolvenzverwalter ermächtigt ist, Bankguthaben und Forderungen einzuziehen. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin sind untersagt.
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