Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
GBDNext Deutschland GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Erika-Mann-Straße 5, c/o Dechert LLP, 80636 München
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht München HRB 282502
EUID
DED2601V.HRB282502
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Münster
Aktenzeichen
78 IN 39/26
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
24.06.2026 , 12:02 Uhr
Eröffnung
01.09.2026 , 08:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
04.11.2026
Berichtstermin
25.11.2026
Gegenstand des Unternehmens
Halten und Verwalten eigener Vermögenswerte einschließlich Erwerbs und Veräußerung von Beteiligungen an anderen Gesellschaften im In- und Ausland.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der GBDNext Deutschland GmbH ist am 24.06.2026 um 12:02 Uhr die Anordnung vorläufiger Maßnahmen durch das Amtsgericht Münster erfolgt. Zum vorläufigen Insolvenzveralter ist Rechtsanwalt Martin Gehlen bestellt. Mit der Anordnung sind Verfügungen der Schuldnerin über Vermögensgegenstände nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zudem besteht ein Zahlungsverbot für die Drittschuldner der Schuldnerin, während der vorläufige Insolvenzverwalter ermächtigt ist, Bankguthaben und Forderungen einzuziehen. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin sind untersagt.
Das Amtsgericht Münster hat am 24.06.2026 vorläufige Maßnahmen im Insolvenzverfahren über das Vermögen der GBDNext Deutschland GmbH angeordnet und Rechtsanwalt Martin Gehlen zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Am 01.09.2026 ist das Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet worden, basierend auf ein…
Das Amtsgericht Münster hat am 24.06.2026 vorläufige Maßnahmen im Insolvenzverfahren über das Vermögen der GBDNext Deutschland GmbH angeordnet und Rechtsanwalt Martin Gehlen zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Am 01.09.2026 ist das Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet worden, basierend auf einem Antrag der Schuldnerin vom 23.06.2026. Rechtsanwalt Martin Gehlen ist als Insolvenzverwalter ernannt worden. Die Gläubiger haben Forderungen bis zum 04.11.2026 anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 25.11.2026, an dem auch die Einsichtnahme der Unterlagen ab dem 11.11.2026 möglich ist.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 78 IN 39/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 282502 eingetragenen GBDNext Deutschland GmbH, c/o Dechert LLP, Erika-Mann-Straße 5, 80636 München, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Tom Schm…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 78 IN 39/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 282502 eingetragenen GBDNext Deutschland GmbH, c/o Dechert LLP, Erika-Mann-Straße 5, 80636 München, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Tom Schmidt, Im Gewerbegebiet 26, 48612 Horstmar
ist am 24.06.2026, um 12:02 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Martin Gehlen, Hafenweg 19 , 48155 Münster bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
78 IN 39/26
Amtsgericht Münster, 24.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 78 IN 39/26
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 282502 eingetragenen GBDNext Deutschland GmbH, c/o Dechert LLP, Erika-Mann-Straße 5, 80636 München, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Tom Schmidt, Im Gewerbegebiet 26, 48612 Hors…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 78 IN 39/26
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 282502 eingetragenen GBDNext Deutschland GmbH, c/o Dechert LLP, Erika-Mann-Straße 5, 80636 München, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Tom Schmidt, Im Gewerbegebiet 26, 48612 Horstmar
wird wegen Zahlungsunfähigkeit heute, am 01.09.2026, um 08:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 23.06.2026 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Martin Gehlen, Hafenweg 19 , 48155 Münster.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 04.11.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 25.11.2026.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 11.11.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 200 B niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Münster eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
78 IN 39/26
Amtsgericht Münster, 01.09.2026
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