Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
FMC Metalltechnik GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Niedersachsen
Handelsregister
Amtsgericht Hannover HRA 206525
EUID
DEP2305.HRA206525
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hameln
Phase
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzverwalter
Name
Michael Schütte
Kanzlei
RA Dr. Eckert
Adresse
Robert-Enke-Str. 1, 30169 Hannover
Telefon
0511/626287-0
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
05.06.2026 , 09:00 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der FMC Metalltechnik GmbH & Co. KG, Auhagenstr. 2, 31863 Coppenbrügge, ist am 05.06.2026 um 09:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Michael Schütte, c/\/o RA Dr. Eckert, Robert-Enke-Str. 1, 30169 Hannover, bestellt worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
37 IN 49/26 -2: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der FMC Metalltechnik GmbH & Co. KG, Auhagenstr. 2, 31863 Coppenbrügge (AG Hannover, HRA 206525), vertr. d.: 1. Ralph Volze, Auhagenstr. 2, 31863 Coppenbrügge, (Geschäftsführer), ist am 05.06.2026 um 09:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der…
37 IN 49/26 -2: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der FMC Metalltechnik GmbH & Co. KG, Auhagenstr. 2, 31863 Coppenbrügge (AG Hannover, HRA 206525), vertr. d.: 1. Ralph Volze, Auhagenstr. 2, 31863 Coppenbrügge, (Geschäftsführer), ist am 05.06.2026 um 09:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Michael Schütte, c/o RA Dr. Eckert, Robert-Enke-Str. 1, 30169 Hannover, Tel.: 0511/626287-0, Fax: 0511/626287-10, E-Mail: eckert-hannover@eckert.law bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hameln, Zehnthof 1, 31785 Hameln - govello-1256292281518-000183636 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Hameln, 05.06.2026
Datenschutzhinweis:
Informationen über Ihre Rechte nach der Datenschutz-Grundverordnung sowie über Ihre Ansprechpartner in Datenschutzfragen entnehmen Sie bitte entweder der Homepage des Amtsgerichts Hameln unter www.amtsgericht-hameln.niedersachsen.de oder Sie wenden sich direkt an das Amtsgericht Hameln - Der Direktor -.
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