Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
FMCC Facility Management, Construction & Consulting GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Robert-Koch-Str. 5, 91710 Gunzenhausen
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Ansbach HRB 4832
Stammkapital
25.000,00 EUR
EUID
DED3201V.HRB4832
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Ansbach - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
4 IN 129/26
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Termine & Fristen
Eröffnung
20.07.2026 , 10:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
19.08.2026
Berichtstermin
30.09.2026 , 10:00 Uhr
Prüfungstermin
30.09.2026 , 10:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
a) die Verwaltung von Immobilien b) Renovierung, Umbau und Neubau von Immobilien und c) Beratungsleistungen rund um Immobilien.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Baugewerbe
Subbranche
Hochbau
Nebenbranche
Immobilien
Geschäftstätigkeit
Renovierung, Umbau und Neubau von Immobilien sowie Verwaltung und Beratung
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der FMCC Facility Management, Construction & Consulting GmbH ist am 20.07.2026 um 10:00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Michael Held bestellt worden. Die Insolvenzgläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 19.08.2026 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Ein Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung sowie ein Prüfungstermin sind für den 30.09.2026 um 10:00 Uhr im Sitzungssaal 3 des Amtsgerichts Ansbach anberaumt worden. Der Insolvenzverwalter ist gemäß § 8 Abs. 3 InsO mit der Durchführung von Zustellungen beauftragt worden.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der FMCC Facility Management, Construction & Consulting GmbH ist am 20.07.2026 wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Michael Held bestellt worden. Die Insolvenzgläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 19.08.2026 anzumel…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der FMCC Facility Management, Construction & Consulting GmbH ist am 20.07.2026 wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Michael Held bestellt worden. Die Insolvenzgläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 19.08.2026 anzumelden. Ein gemeinsamer Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung sowie der Prüfungstermin sind für den 30.09.2026 anberaumt worden. In diesem Berichtstermin hat die Gläubigerversammlung dem Insolvenzverwalter zugestimmt, das Verfahren fortzuführen und verschiedene Rechtshandlungen vorzunehmen. Dazu gehören die Verwertung von Grundstücken in Gunzenhausen, die Mitwirkung an der Übertragung von Eigentum an Wohnungen in Ansbach sowie die Führung von Rechtsstreitigkeiten mit erheblichem Streitwert. Die Zustimmung zur Beauftragung einer Rechtsanwaltskanzlei und zum Abschluss von Prozessfinanzierungsvereinbarungen ist ebenfalls erteilt worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
4 IN 129/26
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In dem Verfahren über den Antrag d.
FMCC Facility Management, Construction & Consulting GmbH, Robert-Koch-Straße 5, 91710 Gunzenhausen, vertreten durch den Geschäftsführer Schüller Andreas
Registergericht: Amtsgericht Ansbach Registergericht Register-Nr.: HRB 4832
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte…
4 IN 129/26
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In dem Verfahren über den Antrag d.
FMCC Facility Management, Construction & Consulting GmbH, Robert-Koch-Straße 5, 91710 Gunzenhausen, vertreten durch den Geschäftsführer Schüller Andreas
Registergericht: Amtsgericht Ansbach Registergericht Register-Nr.: HRB 4832
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Pöhlmann - Früchtl - Oppermann PartmbB, Nordostpark 7 - 9, 90411 Nürnberg, Gz.: PR1435
Geschäftszweig/Beschäftigung: Bauträger
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
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1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit am 20.07.2026 um 10.00 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Held Michael
Promenade 14, 91522 Ansbach
Telefon: +49(981)I488-490
Telefax: +49(981)488 49 49
Email: info@ansbach-rechtsanwaelte.de
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 19.08.2026 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen; der Insolvenzverwalter kann einen gängigen elektronischen Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat vorgeben. Der Insolvenzverwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen des Insolvenzverwalters oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen.
Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
4. Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Mittwoch, 30.09.2026, 10:00 Uhr,
Sitzungssaal 3, Erdgeschoss, Promenade 8, 91522 Ansbach
Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
5. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Mittwoch, 30.09.2026, 10:00 Uhr,
Sitzungssaal 3, Erdgeschoss, Promenade 8, 91522 Ansbach
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
8. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
9. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 18.06.2026 beim Insolvenzgericht Ansbach eingegangen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Ansbach
Promenade 8
91522 Ansbach
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Ansbach - Insolvenzgericht - 20.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
4 IN 129/26
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
FMCC Facility Management, Construction & Consulting GmbH, Robert-Koch-Straße 5, 91710 Gunzenhausen, vertreten durch den Geschäftsführer Schüller Andreas
Registergericht: Amtsgericht Ansbach HRB 4832
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Pöh…
4 IN 129/26
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
FMCC Facility Management, Construction & Consulting GmbH, Robert-Koch-Straße 5, 91710 Gunzenhausen, vertreten durch den Geschäftsführer Schüller Andreas
Registergericht: Amtsgericht Ansbach HRB 4832
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Pöhlmann - Früchtl - Oppermann PartmbB, Nordostpark 7 - 9, 90411 Nürnberg, Gz.: PR1435
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Der Insolvenzverwalter bittet im Berichtstermin am Mittwoch, 30.09.2026, 10:00 Uhr, Erdgeschoss Sitzungssaal 3, Promenade 8, Ansbach, um Zustimmung zu folgenden Punkten:
I. Der Insolvenzverwalter wird beibehalten.
II. Die Gläubigerversammlung erteilt dem Insolvenzverwalter die Zustimmung zur
Verwertung des Grundstücks der Schuldnerin Grundstücks „Nähe Schützenstraße,
Gebäude- und Freifläche“ mit den FlNrn. 1118/10 und 1118/11 und einer
Grundfläche von insgesamt 2.414 Quadratmetern, eingetragen im Grundbuch von
Gunzenhausen, Blatt 10219 nach seinem freien Ermessen, im Wege der
Zwangsversteigerung oder des freihändigen Verkaufs. Auch eine etwaige Freigabe
des Grundstücks aus der Insolvenzmasse ist von dieser Zustimmung umfasst.
III. Die Gläubigerversammlung erteilt dem Insolvenzverwalter die Zustimmung zur
Verwertung der Miteigentumsanteile zu je 2/1000 an dem Grundstück
Schützenstraße 2, 91710 Gunzenhausen (Flurstück 1118), jeweils verbunden mit
dem Sondereigentum an einer Garage (Grundbuch von Gunzenhausen Blatt
10936, Blatt 10937, Blatt 10938, Blatt 10939 und Blatt 10940) nach seinem freien
Ermessen, im Wege der Zwangsversteigerung oder des freihändigen Verkaufs. Auch
eine etwaige Freigabe des Grundstücks aus der Insolvenzmasse ist von dieser
Zustimmung umfasst.
IV. Die Gläubigerversammlung erteilt dem Insolvenzverwalter die Zustimmung zur
Mitwirkung an der Übertragung des Eigentums an den Wohnungen Nr. A 05 und
Nr. A 06, Kirchenweg 3a bis c, 91522 Ansbach, an die Käufer der Wohnungen bzw.
deren Rechtsnachfolger.
V. Die Gläubigerversammlung erteilt dem Insolvenzverwalter die Zustimmung,
Rechtsstreitigkeiten auch mit erheblichem Streitwert anhängig zu machen, die
Aufnahme solcher Rechtsstreite abzulehnen oder zur Beilegung oder zur
Vermeidung von solchen Rechtsstreiten Vergleiche oder Schiedsverträge zu
schließen (§ 160 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
VI. Dem Insolvenzverwalter ist es gestattet, in etwa zu führenden Rechtsstreitigkeiten
und in rechtlich anspruchsvollen außergerichtlichen Angelegenheiten eine
Rechtsanwaltskanzlei seiner Wahl mit der anwaltlichen Vertretung zu beauftragen.
VII. Dem Insolvenzverwalter ist es gestattet, Prozessfinanzierungsvereinbarungen mit
einem gewerblichen Prozessfinanzierer zur Durchführung und Finanzierung von
Rechtsstreitigkeiten abzuschließen.
Ist die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig, so gilt die Zustimmung als erteilt, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO.
Amtsgericht Ansbach - Insolvenzgericht - 25.09.2026
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