Planung, Herstellung, Montage usw. von Lebensmittel-Konservierungsanlagen, weiterhin Herstellung und Produktion von getrockneten, konservierten Lebensmitteln, Pharmazeutika, Arzneimitteln usw. sowie deren Vermarktung
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der FooCon GmbH in Magdeburg ist mit Beschluss vom 23.02.2026 aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist. Zuvor hatte das Amtsgericht Magdeburg am 21.02.2025 der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt und den Schlusstermin auf den 22.04.2025 bestimmt. Im Rahmen des schriftlichen Verfahrens waren die Abnahme der Schlussrechnung, die Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen vorgesehen. Die Summe der anerkannten Forderungen gemäß § 38 InsO belief sich auf 391.522,30 EUR, wofür ein Verteilungsbetrag von 108.943,15 EUR zur Verfügung stand. Für Forderungen gemäß § 39 InsO in Höhe von 980.605,66 EUR entfiel keine Quote. Am 23.02.2026 wurde zudem eine Nachtragsverteilung gemäß § 203 InsO angeordnet.
Originalbekanntmachung · Aufhebung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der FooCon GmbH in Magdeburg ist am 23.02.2026 aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist. Zuvor hatte das Amtsgericht Magdeburg im schriftlichen Verfahren der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt und den Schlusstermin auf den 22.04.2025 bestimmt. Zu diesem T…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der FooCon GmbH in Magdeburg ist am 23.02.2026 aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist. Zuvor hatte das Amtsgericht Magdeburg im schriftlichen Verfahren der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt und den Schlusstermin auf den 22.04.2025 bestimmt. Zu diesem Termin sollten unter anderem die Abnahme der Schlussrechnung, die Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen erfolgen. Die Summe der anerkannten Forderungen gemäß § 38 InsO belief sich auf 391.522,30 EUR, wofür ein Verteilungsbetrag von 108.943,15 EUR zur Verfügung stand. Die Forderungen gemäß § 39 InsO betrugen 980.605,66 EUR, wobei hierauf keine Quote entfiel. Die Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin waren bereits durch Beschluss des Gerichts festgesetzt worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Magdeburg In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen FooCon GmbH High-Tech Innovative Food Conservation, Paul-Ecke-Straße 10, 39114 Magdeburg, Planung, Herstellung, Montage von Lebensmittel-Konservierungsanlagen, weiterhin Herstellung und Produktion von getrockneten, konservierten Lebensmitteln, Pharmazeutika, Arzneim…
Magdeburg In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen FooCon GmbH High-Tech Innovative Food Conservation, Paul-Ecke-Straße 10, 39114 Magdeburg, Planung, Herstellung, Montage von Lebensmittel-Konservierungsanlagen, weiterhin Herstellung und Produktion von getrockneten, konservierten Lebensmitteln, Pharmazeutika, Arzneimitteln sowie deren Vermarktung (AG Stendal, HRB 4419),
vertreten durch:
Dr. Lutz Habenicht, Pfauenweg 14, 39114 Magdeburg, (Geschäftsführer),
ist Nachtragsverteilung gemäß § 203 InsO angeordnet. Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle eingesehen werden.
- 340 IN 189/19 (371) - ( 23.02.2026 )
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Magdeburg: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der FooCon GmbH High-Tech Innovative Food Conservation, Paul-Ecke-Straße 10, 39114 Magdeburg, Planung, Herstellung, Montage von Lebensmittel-Konservierungsanlagen, weiterhin Herstellung und Produktion von getrockneten, konservierten Lebensmitteln, Pharmazeutika, Arzne…
Magdeburg: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der FooCon GmbH High-Tech Innovative Food Conservation, Paul-Ecke-Straße 10, 39114 Magdeburg, Planung, Herstellung, Montage von Lebensmittel-Konservierungsanlagen, weiterhin Herstellung und Produktion von getrockneten, konservierten Lebensmitteln, Pharmazeutika, Arzneimitteln sowie deren Vermarktung (AG Stendal, HRB 4419),
vertreten durch:
Dr. Lutz Habenicht, Pfauenweg 14, 39114 Magdeburg, (Geschäftsführer), ist gem. § 200 InsO aufgehoben, da die Schlussverteilung vollzogen ist. Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle eingesehen werden.
- 340 IN 189/19 (371) - 23.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Magdeburg: In dem Insolvenzverfahren FooCon GmbH High-Tech Innovative Food Conservation, Paul-Ecke-Straße 10, 39114 Magdeburg, Planung, Herstellung, Montage von Lebensmittel-Konservierungsanlagen, weiterhin Herstellung und Produktion von getrockneten, konservierten Lebensmitteln, Pharmazeutika, Arzneimittel…
Amtsgericht Magdeburg: In dem Insolvenzverfahren FooCon GmbH High-Tech Innovative Food Conservation, Paul-Ecke-Straße 10, 39114 Magdeburg, Planung, Herstellung, Montage von Lebensmittel-Konservierungsanlagen, weiterhin Herstellung und Produktion von getrockneten, konservierten Lebensmitteln, Pharmazeutika, Arzneimitteln sowie deren Vermarktung (AG Stendal, HRB 4419), vertr. d.: Dr. Lutz Habenicht, Pfauenweg 14, 39114 Magdeburg, (Geschäftsführer), wird der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt. Das schriftliche Verfahren ist angeordnet. Die a) Abnahme der Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin, b) Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis, c) Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse, d) Prüfungstermin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen, erfolgt im schriftlichen Verfahren. Als Zeitpunkt, der dem Schlusstermin entspricht, wird der 22.04.2025 bestimmt. Schlussbericht, Schlussrechnung und Schlussverzeichnis liegen auf der Geschäftsstelle zur Einsichtnahme aus.
Die Summe der anerkannten Forderungen gemäß § 38 InsO beträgt nach Anzeige der Insolvenzverwalterin 391.522,30 EUR; die Summe der anerkannten Forderungen gemäß
§ 39 InsO beträgt 980.605,66 EUR.
Für die Verteilung in der Rangklasse der Forderungen gemäß § 38 InsO steht ein Betrag in Höhe von 108.943,15 EUR zur Verfügung. Auf die Forderungen gemäß § 39 InsO entfällt keine Quote.
Auf die Ausschlussfristen und Wirkungen der §§ 189, 190 Insolvenzordnung
wird ausdrücklich hingewiesen.
Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle eingesehen werden.
- 340 IN 189/19 (371) - (21.02.2025)
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Magdeburg: In dem Insolvenzverfahren FooCon GmbH High-Tech Innovative Food Conservation, Paul-Ecke-Straße 10, 39114 Magdeburg, Planung, Herstellung, Montage von Lebensmittel-Konservierungsanlagen, weiterhin Herstellung und Produktion von getrockneten, konservierten Lebensmitteln, Pharmazeutika, Arzneimittel…
Amtsgericht Magdeburg: In dem Insolvenzverfahren FooCon GmbH High-Tech Innovative Food Conservation, Paul-Ecke-Straße 10, 39114 Magdeburg, Planung, Herstellung, Montage von Lebensmittel-Konservierungsanlagen, weiterhin Herstellung und Produktion von getrockneten, konservierten Lebensmitteln, Pharmazeutika, Arzneimitteln sowie deren Vermarktung (AG Stendal, HRB 4419), vertr. d.: Dr. Lutz Habenicht, Pfauenweg 14, 39114 Magdeburg, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden. Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Aufgrund der Nichtöffentlichkeit des Verfahrens sowie Art. 97 GG wird von einer ausführlicheren Veröffentlichung der Vergütung abgesehen. Im Übrigen wird auf die seit 25.05.2018 geltende EU Datenschutz-Grundverordnung verwiesen. Die Entscheidung des BGH vom 14.12.2017 (IX ZB 65/16) wird damit als ausreichend beachtet angesehen.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Magdeburg, Breiter Weg 203-206, 39104 Magdeburg, einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Magdeburg, Breiter Weg 203-206, 39104 Magdeburg, einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Die sofortige Beschwerde/befristete Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument, das für die Bearbeitung durch die Gerichte geeignet ist, eingelegt werden. Hierzu muss die sofortige Beschwerde/befristete Erinnerung von der verantwortenden Person mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen oder signiert auf einem der in § 130a Abs. 4 ZPO beschriebenen sicheren Übermittlungswege eingereicht werden. Eine einfache E-Mail reicht nicht aus. Einzelheiten zum Dateiformat und zu den technischen Anforderungen sind der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) sowie den "Informationen zum Elektronischen Rechtsverkehr" auf der Internet-Seite www.justiz.de zu entnehmen.
- 340 IN 189/19 (371) - (25.11.2024)
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.