Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Food R&T Personal GmbH vertr. d. GF Tai Tri Nguyen
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Handelsregister
Amtsgericht Bad Homburg v.d. Höhe HRB 16461
EUID
DEM1202.HRB16461
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe
Aktenzeichen
61 IN 20/24
Phase
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzverwalter
Name
Alexander Pilgrim
Kanzlei
HWW Rechtsanwälte
Adresse
Goldsteinstrasse 114, 60528 Frankfurt am Main
Telefon
069913092-754
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
16.05.2024 , 16:00 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Verfahren über das Vermögen der Food R&T Personal GmbH ist am 16.05.2024 um 16:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Alexander Pilgrim bestellt worden. Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten. Die Entscheidung kann von der Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Die Notfrist zur Einlegung der Beschwerde beträgt zwei Wochen ab Zustellung oder Verkündung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
61 IN 20/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Food R&T Personal GmbH, vertr. d. Geschäftsführer Tai Tri Nguyen, Max-Planck-Str. 36, 61381 Friedrichsdorf (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 16461), ist am 16.05.2024 um 16:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet wor…
61 IN 20/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Food R&T Personal GmbH, vertr. d. Geschäftsführer Tai Tri Nguyen, Max-Planck-Str. 36, 61381 Friedrichsdorf (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 16461), ist am 16.05.2024 um 16:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Alexander Pilgrim, c/0 HWW Rechtsanwälte, Goldsteinstrasse 114, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069913092-754, Fax: 06991309230 bestellt worden.
Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, Auf der Steinkaut 10-12, 61352 Bad Homburg v.d.Höhe einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, 16.05.2024
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