Berichts- und PrüfungsterminNordrhein-WestfalenHRB 6981
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Insolvenzprofil
Food X Vertrieb GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Friedrich-Heinrich-Allee 182, 47475 Kamp-Lintfort
Handelsregister
Amtsgericht Kleve HRB 6981
EUID
DER1304.HRB6981
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Kleve
Aktenzeichen
38 IN 49/24
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Dr. Peter C. Minuth
Adresse
Breite Straße 29-31, 40213 Düsseldorf
Termine & Fristen
Forderungsanmeldefrist
09.01.2025
Berichtstermin
30.01.2025 , 10:30 Uhr
Prüfungstermin
30.01.2025 , 10:30 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
der Verkauf von Brot und Backwaren sowie Konditorei- und Caféartikeln.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Food X Vertrieb GmbH ist am 01.12.2024 um 10:08 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Grundlage war ein Antrag der Schuldnerin, der am 30.09.2024 bei Gericht eingegangen war. Zuvor waren bereits am 30.09.2024 vorläufige Maßnahmen angeordnet worden, wobei Dr. Peter C. Minuth zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt wurde. Mit dem Eröffnungsbeschluss ist Dr. Peter C. Minuth auch zum endgültigen Insolvenzverwalter ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen der Insolvenzgläubiger endet am 09.01.2025. Ein gemeinsamer Termin für die Gläubigerversammlung, den Berichtstermin und den Prüfungstermin ist für den 30.01.2025 um 10:30 Uhr im Amtsgericht Kleve angesetzt. In diesem Rahmen sollen unter anderem über die Person des Insolvenzverwalters, die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie besonders bedeutsame Rechtshandlungen beschlossen werden. Die Forderungstabelle wird ab dem 16.01.2025 zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 38 IN 49/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 6981 eingetragenen Food X Vertrieb GmbH, Friedrich-Heinrich-Allee 182, 47475 Kamp-Lintfort, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Johann Berns,
Geschä…
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 38 IN 49/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 6981 eingetragenen Food X Vertrieb GmbH, Friedrich-Heinrich-Allee 182, 47475 Kamp-Lintfort, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Johann Berns,
Geschäftszweig: Der Verkauf von Brot und Backwaren sowie Konditorei- und Caféartikeln
ist am 30.09.2024, um 10:56 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Dr. Peter C. Minuth, Breite Straße 29-31, 40213 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
38 IN 49/24
Amtsgericht Kleve, 30.09.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 38 IN 49/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 6981 eingetragenen Food X Vertrieb GmbH, Friedrich-Heinrich-Allee 182, 47475 Kamp-Lintfort, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Johann Berns,
Geschä…
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 38 IN 49/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 6981 eingetragenen Food X Vertrieb GmbH, Friedrich-Heinrich-Allee 182, 47475 Kamp-Lintfort, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Johann Berns,
Geschäftszweig: Der Verkauf von Brot und Backwaren sowie Konditorei- und Caféartikeln
wird zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse und zur Aufklärung des Sachverhalts angeordnet (§§ 21, 22 InsO):
Der vorläufige Insolvenzverwalter Dr. Peter C. Minuth, Breite Straße 29-31, 40213 Düsseldorf wird zusätzlich ermächtigt, Verbindlichkeiten zu Lasten der späteren Insolvenzmasse im Sinne von § 55 Abs. 2 InsO zu begründen für
A. & B. Kessner GmbH & Co KG Lauerstr. 12-16, 47198 Duisburg 187,72 € A. Hessels, T. Bosch A.Hessels, Heidenweg 92, 47509 Rheurdt 535,00 € Allcash GmbH Bonhoefferstr. 136, D-08525 Plauen 130,00 € B & B Autovermietung Kamper Str. 310, 47445 Moers 760,00 € Bäko West eG Josef-Baumann-Str. 1, 44805 Bochum 3.600,00 € Bercher GmbH Otto-Lilientahl-Str. 30, 88046 Friedrichshafen 200,00 € Bosch Sicherheitssysteme GmbH Robert-Bosch-Ring 5-7, 85630 Grasbrunn 200,00 € Dallmayr Gastronomie Service Rebenring 30, 38106 Braunschweig 120,00 € Duisburg Kontor GmbH Landfermannstr. 6, 47051 Duisburg 454,12 € Emscher Lippe Energie GmbH 45801 Gelsenkirchen 213,00 € ENNI Energie & Umwelt Niederrhein GmbH Postfach 10 21 06, 47411 Moers 1.224,00 € E-ON Energie Deutschland GmbH Postfach 14 75, 84001 Landshut 139,00 € Esposito IT Hochstr. 15b, 47506 Neukirchen-Vlyn 483,74 € Food X Produktion GmbH Friedrich-Heinrich-Allee 182, 47475 Kamp-Lintfort 50.000,00 €
Gebr. Westhoff GmbH & Co KG Emil-Sommer-Str. 8, 28329 Bremen 600,00 € Im Brahm Recycling GmbH Landsberger Str. 105, 45219 Essen 245,00 € IONOS SE Elgendorfer Str. 57, 56410 Montabaur 40,00 € OfficeXpress GmbH Carl-Friedrich-Gaus-Str. 11, 47475 Kamp-Lintfort 77,05 € PL Gutscheinsysteme GmbH (givve) Ainmillerstr. 11, 80801 München 141,64 € Qtrado Hornpottweg 5, 51375 Leverkusen 800,00 € Solinger Wochenmärkte UG In der Freiheit 28, 42653 Solingen 175,64 € St. Antonius und Benediktus Friesenstr. 81, 40545 Düsseldorf 150,00 €
Konrad-Adenauer-Platz 9, 51439 Bergisch
Stadt Bergisch Gladbach
Gladbach 70,20 € Stadt Bottrop Ernst-Wilczok-Platz 1, 46236 Bottrop 426,00 € Stadt Düsseldorf Ulmerstr. 275, 40468 Düsseldorf 683,54 € Stadt Erkrath Bahnstraße 16, 40699 Erkrath 290,05 € Stadt Geldern Issumer Tor 36, 47608 Geldern 62,40 € Stadt Haan Postfach 1665 42760 Haan 310,20 € Stadt Krefeld Petersstr. 9, 47792 Krefeld 124,41 € Stadt Langenfeld Konrad-Adenauer-Platz 1, 40764 Langenfeld 397,02 € Stadt Mettmann Neanderstr. 85, 40822 Mettmann 99,10 € Stadt Moers Rathausplatz 1, 47439 Moers 331,20 € Stadt Neuss 41456 Neuss 48,00 € Stadt Oberhausen 46042 Oberhausen 221,00 € Stadt Ratingen Stadionring 17, 40878 Ratingen 481,99 € Stadt Xanten Postfach 1164, 46500 Xanten 108,54 € Stadtverwaltung Leichlingen Postfach 16 65, 42787 Leichlingen 60,80 € Stadtverwaltung Wesel Postfach 10 07 60, 46467 Wesel 141,22 € Stadtwerke Duisburg Postfach 10 13 54, 47013 Duisburg 126,00 € Stadtwerke Düsseldorf Postfach 101136, 40002 Düsseldorf 83,00 € Stadtwerke Kamp-Lintfort Wilhelmstr. 1a, 47475 Kamp-Lintfort 8.271,00 € Stadtwerke Neuss Moselstr. 25-27, 41464 Neuss 48,00 € Stadtwerke Ratingen Postfach 101744, 40837 Ratingen 139,00 € Telekom Deutschland GmbH Landgrabenweg 151, 53227 Bonn 554,25 € Tenhaef Obst & Gemüse Handel GmbH Birtener Ring 1, 46509 Xanten Birten 1.200,00 € Trinkkontor GmbH Europaallee 10, 47229 Duisburg 2.000,00 € UBH Testkauf GmbH Zum alten Dessauer 9, 01723 Kesselsdorf 36,88 € Vectron Systems AG Willy-Brandt-Weg 41, 48155 Münster 359,38 € Voss Schnitger Steenken Bünger&Partner 26129 Oldenburg, Ammerländer Heerstr. 231 2.511,06 € Werbe und Förderungsgemeinschaft Schlebusch e.V. Gezelinallee 72, 51375 Leverkusen 117,57 € c/o Anke Hauck, Tannenbaumer Weg 19, 42369
Wuppertaler Wochenmärkte e.V. Wuppertal 401,72 €
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 21 Abs. 1 Satz 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Kleve eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr: Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
38 IN 49/24
Amtsgericht Kleve, 30.09.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 38 IN 49/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 6981 eingetragenen Food X Vertrieb GmbH, Friedrich-Heinrich-Allee 182, 47475 Kamp-Lintfort, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Johann Berns, Birkenweg 1, 474…
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 38 IN 49/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 6981 eingetragenen Food X Vertrieb GmbH, Friedrich-Heinrich-Allee 182, 47475 Kamp-Lintfort, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Johann Berns, Birkenweg 1, 47495 Rheinberg
wird der Beschluss vom 01.12.2024 gemäß § 4 InsO i. V. m. § 319 ZPO wegen offenbarer Unrichtigkeit berichtigt und wie folgt ergänzt:
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 16.01.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve, Zimmer Nr. D 106 niedergelegt..
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch den Beschluss beeinträchtigt sind.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Kleve eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
38 IN 49/24
Kleve, 01.12.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 38 IN 49/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 6981 eingetragenen Food X Vertrieb GmbH, gegründet am 25.06.1998, Friedrich-Heinrich-Allee 182, 47475 Kamp-Lintfort, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Johann Berns,
Geschäftszweig: D…
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 38 IN 49/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 6981 eingetragenen Food X Vertrieb GmbH, gegründet am 25.06.1998, Friedrich-Heinrich-Allee 182, 47475 Kamp-Lintfort, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Johann Berns,
Geschäftszweig: Der Verkauf von Brot und Backwaren sowie Konditorei- und Caféartikeln
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.12.2024, um 10:08 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 30.09.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Dr. Peter C. Minuth, Breite Straße 29-31, 40213 Düsseldorf.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 09.01.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Donnerstag ,30.01.2025 , 10.30 Uhr ,
im Gebäude des Amtsgerichts Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg),47533 Kleve Erdgeschoss, Raum C-9 ,
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über - die Person des Insolvenzverwalters, - die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO), und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände: - die Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO), - die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), - die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), - die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO), - besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160
InsO): die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen, die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert, - die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO), - die Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO), - die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO) - und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve, Zimmer Nr. D 106 niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO). Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Kleve eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr: Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der
verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
38 IN 49/24
Kleve, 01.12.2024
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