Berichts- und PrüfungsterminNordrhein-WestfalenHRB 84903
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Insolvenzprofil
Football Academy Düsseldorf GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Wilhelm-Heinrich-Weg 2, 40231 Düsseldorf
Handelsregister
Amtsgericht Düsseldorf HRB 84903
EUID
DER1101.HRB84903
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen
504 IN 47/24
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Gregor Bräuer
Adresse
Berliner Allee 44, 40212 Düsseldorf
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
07.03.2024 , 08:20 Uhr
Eröffnung
16.04.2024 , 11:59 Uhr
Forderungsanmeldefrist
28.05.2024
Einsichtnahme Forderungsliste
04.06.2024
Prüfungstermin
18.06.2024
Gegenstand des Unternehmens
Der Betrieb von Fußballschulen und Fußballcamps im In- und Ausland, die Beratung, Vermarktung sowie das Scouting von Sportlern, Künstlern und Personen des öffentlichen Lebens im In- und Ausland, einschließlich aller damit in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang stehenden Dienstleistungen und Geschäften sowie der Verkauf von Sportartikeln im In- und Ausland.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Düsseldorf hat am 07.03.2024 vorläufige Insolvenzmaßnahmen über das Vermögen der Football Academy Düsseldorf GmbH angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Gregor Bräuer bestellt. Am 16.04.2024 ist das Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Rechtsanwalt Dr. Gregor Bräuer ist zum Insolvenzverwalter ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen der Insolvenzgläubiger endet am 28.05.2024. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 18.06.2024. Die Forderungstabelle und Anmeldungsunterlagen werden ab dem 04.06.2024 zur Einsicht niedergelegt. Ein schriftlicher Widerspruch gegen Forderungen muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Das Verfahren wird vorerst schriftlich durchgeführt, eine Gläubigerversammlung wird nicht einberufen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 504 IN 47/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB84903 eingetragenen Football Academy Düsseldorf GmbH, Wilhelm-Heinrich-Weg 2, 40231 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Miza G…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 504 IN 47/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB84903 eingetragenen Football Academy Düsseldorf GmbH, Wilhelm-Heinrich-Weg 2, 40231 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Miza Greblic,
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Kraus Ghendler, Aachener Straße 1, 50674 Köln
ist am 07.03.2024, um 08:20 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Gregor Bräuer, Berliner Allee 44, 40212 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
§ Im Verwalterbüro anrufen und um Abholung der Akte bitten
504 IN 47/24
Amtsgericht Düsseldorf, 07.03.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 504 IN 47/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB84903 eingetragenen Football Academy Düsseldorf GmbH, Wilhelm-Heinrich-Weg 2, 40231 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Miza Greblic,
wird wegen Zahlungsunfähigke…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 504 IN 47/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB84903 eingetragenen Football Academy Düsseldorf GmbH, Wilhelm-Heinrich-Weg 2, 40231 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Miza Greblic,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 16.04.2024, um 11:59 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Gregor Bräuer, Berliner Allee 44, 40212 Düsseldorf.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 28.05.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 18.06.2024.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 04.06.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.336 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
504 IN 47/24
Düsseldorf, 16.04.2024
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