Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Entwicklung und Vertrieb einer Software Applikation für mobile Telefone (Smartphones) zur Fussvermessung mittels Smartphone-Kameras unter dem Namen "FootFact".
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der FootFact.com GmbH ist am 11.06.2026 um 07:43 Uhr die Anordnung vorläufiger Maßnahmen durch das Amtsgericht Dortmund erfolgt. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Michael Bien bestellt. Mit der Anordnung sind Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zudem besteht ein Zahlungsverbot für die Drittschuldner der Schuldnerin, wobei der vorläufige Insolvenzverwalter ermächtigt ist, Bankguthaben und Forderungen einzuziehen. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin sind untersagt.
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