Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Form & Function Entwicklungs- u. Fertigungs GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Westerwaldblick 8, 35745 Herborn
Handelsregister
Amtsgericht Wetzlar HRB 5294
Stammkapital
25.000,00 EUR
EUID
DEM1710.HRB5294
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Wetzlar
Aktenzeichen
3 IN 74/26
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
27.04.2026 , 14:45 Uhr
Eröffnung
09.09.2026 , 14:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
26.10.2026
Berichtstermin
07.12.2026
Gegenstand des Unternehmens
Entwicklung, Konstruktion und der Vertrieb von Maschinen, Werkzeugen und Anlagen, artverwandten Maschinen und Einzelteilen, von Software-Komponenten und Software-Produkten in diesem Bereich sowie die Erbringung von damit verbundenen Consultingleistungen und Schulungen.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Maschinen- & Anlagenbau
Subbranche
Maschinenbau
Nebenbranche
IT & Software
Geschäftstätigkeit
Entwicklung, Konstruktion und Vertrieb von Maschinen, Werkzeugen, Anlagen sowie zugehöriger Software und Beratung
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Form & Function Entwicklungs- u. Fertigungs GmbH ist am 27.04.2026 um 14:45 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Holger Käs bestellt worden. Der komplette Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Wetzlar eingesehen werden.
Originalbekanntmachung · Vorläufige Maßnahmen
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Form & Function Entwicklungs- u. Fertigungs GmbH ist am 27.04.2026 mit der Anordnung der vorläufigen Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin durch das Amtsgericht Wetzlar eingeleitet worden. Zu diesem Zeitpunkt wurde Rechtsanwalt Holger Käs zum vorläufigen Insolvenzverw…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Form & Function Entwicklungs- u. Fertigungs GmbH ist am 27.04.2026 mit der Anordnung der vorläufigen Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin durch das Amtsgericht Wetzlar eingeleitet worden. Zu diesem Zeitpunkt wurde Rechtsanwalt Holger Käs zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Durch Beschluss des Amtsgerichts Wetzlar vom 02.07.2026 ist die Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters in Abänderung aufgehoben und anstelle dessen Rechtsanwältin Bärbel Decker zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt worden.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Form & Function Entwicklungs- u. Fertigungs GmbH ist am 09.09.2026 um 14:00 Uhr eröffnet worden. Zuvor war am 27.04.2026 die vorläufige Verwaltung angeordnet und Rechtsanwalt Holger Käs zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Durch Beschluss vom 02.07.2026 wurde …
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Form & Function Entwicklungs- u. Fertigungs GmbH ist am 09.09.2026 um 14:00 Uhr eröffnet worden. Zuvor war am 27.04.2026 die vorläufige Verwaltung angeordnet und Rechtsanwalt Holger Käs zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Durch Beschluss vom 02.07.2026 wurde Rechtsanwältin Bärbel Decker zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt, welche nunmehr auch als Insolvenzverwalterin tätig ist. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 26.10.2026 anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 07.12.2026. Widersprüche gegen Forderungen sowie Anträge zur Person des Verwalters oder zur Einsetzung eines Gläubigerausschusses müssen bis zu diesem Stichtag schriftlich bei Gericht eingehen. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Form & Function Entwicklungs- u. Fertigungs GmbH ist am 09.09.2026 um 14:00 Uhr eröffnet worden. Zuvor war am 27.04.2026 die vorläufige Verwaltung angeordnet und Rechtsanwalt Holger Käs zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Durch Beschluss vom 02.07.2026 wurde …
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Form & Function Entwicklungs- u. Fertigungs GmbH ist am 09.09.2026 um 14:00 Uhr eröffnet worden. Zuvor war am 27.04.2026 die vorläufige Verwaltung angeordnet und Rechtsanwalt Holger Käs zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Durch Beschluss vom 02.07.2026 wurde Rechtsanwältin Bärbel Decker zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt, welche nach der Verfahrenseröffnung auch als Insolvenzverwalterin tätig ist. Die Anmeldefrist für Insolvenzforderungen endet am 26.10.2026. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 07.12.2026. Am 21.09.2026 hat die Insolvenzverwalterin angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 IN 74/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Form & Function Entwicklungs- u. Fertigungs GmbH, Westerwaldblick 8, 35745 Herborn (AG Wetzlar, HRB 5294), vertr. d.: Johannes Brinkmann, Weserwaldblick 8, 35745 Herborn, (Geschäftsführer), ist am 27.04.2026 um 14:45 Uhr die vorläufige Verwaltung des V…
3 IN 74/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Form & Function Entwicklungs- u. Fertigungs GmbH, Westerwaldblick 8, 35745 Herborn (AG Wetzlar, HRB 5294), vertr. d.: Johannes Brinkmann, Weserwaldblick 8, 35745 Herborn, (Geschäftsführer), ist am 27.04.2026 um 14:45 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Holger Käs, Braugasse 7, 35390 Gießen, Tel.: 0641/48029038, Fax: 0641/48029050, Internet: www.rae-voelpel.com bestellt worden.
Der komplette Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Wetzlar eingesehen werden.
Amtsgericht Wetzlar, 27.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 IN 74/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Form & Function Entwicklungs- u. Fertigungs GmbH, Westerwaldblick 8, 35745 Herborn (AG Wetzlar, HRB 5294), vertr. d.: Johannes Brinkmann, Weserwaldblick 8, 35745 Herborn, (Geschäftsführer), ist in Abänderung des Beschlusses des Amtsgerichts Wetzlar vom…
3 IN 74/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Form & Function Entwicklungs- u. Fertigungs GmbH, Westerwaldblick 8, 35745 Herborn (AG Wetzlar, HRB 5294), vertr. d.: Johannes Brinkmann, Weserwaldblick 8, 35745 Herborn, (Geschäftsführer), ist in Abänderung des Beschlusses des Amtsgerichts Wetzlar vom 27.04.2026 nunmehr Rechtsanwältin Bärbel Decker, Sophienstraße 7, 35576 Wetzlar, Tel.: 06441/8088-354, Fax: 06441/8088-88, E-Mail: decker@kanzlei-uww.de zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt worden.
Der komplette Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Wetzlar eingesehen werden.
Amtsgericht Wetzlar, 02.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 IN 74/26 : Über das Vermögen der Form & Function Entwicklungs- u. Fertigungs GmbH, Westerwaldblick 8, 35745 Herborn (AG Wetzlar, HRB 5294), vertr. d.: Johannes Brinkmann, Weserwaldblick 8, 35745 Herborn, (Geschäftsführer), ist am 09.09.2026 um 14:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalterin ist…
3 IN 74/26 : Über das Vermögen der Form & Function Entwicklungs- u. Fertigungs GmbH, Westerwaldblick 8, 35745 Herborn (AG Wetzlar, HRB 5294), vertr. d.: Johannes Brinkmann, Weserwaldblick 8, 35745 Herborn, (Geschäftsführer), ist am 09.09.2026 um 14:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalterin ist: Rechtsanwältin Bärbel Decker, Sophienstraße 7, 35576 Wetzlar, Tel.: 06441/8088-354, Fax: 06441/8088-88, E-Mail: decker@kanzlei-uww.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei der Insolvenzverwalterin unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 26.10.2026 anzumelden;
b) der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an die Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 07.12.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
- Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
- Anträge über:
- die Person der Insolvenzverwalterin (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
- sowie gegebenenfalls über:
- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (26.10.2026) und dem vorstehend genannten Stichtag zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (07.12.2026) liegt, auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweise: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von dem Schuldner, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Wetzlar, Wertherstraße 1, 35578 Wetzlar einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Wetzlar, 10.09.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 IN 74/26 In dem Insolvenzverfahren Form & Function Entwicklungs- u. Fertigungs GmbH, Westerwaldblick 8, 35745 Herborn (AG Wetzlar, HRB 5294), vertr. d.: Johannes Brinkmann, Weserwaldblick 8, 35745 Herborn, (Geschäftsführer), hat die Insolvenzverwalterin gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung…
3 IN 74/26 In dem Insolvenzverfahren Form & Function Entwicklungs- u. Fertigungs GmbH, Westerwaldblick 8, 35745 Herborn (AG Wetzlar, HRB 5294), vertr. d.: Johannes Brinkmann, Weserwaldblick 8, 35745 Herborn, (Geschäftsführer), hat die Insolvenzverwalterin gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Wetzlar, 21.09.2026
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