Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
ForSer GmbH & Co.KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Handelsregister
Amtsgericht Stendal HRB 8363
EUID
DEW1215.HRB8363
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Stendal - Insolvenzabteilung
Phase
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Sebastian Ludolfs
Adresse
Herzogenplatz 5, 29525 Uelzen
Telefon
0581-907766-0
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Verwaltung
16.02.2026 , 09:40 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Am 16.02.2026 ist über das Vermögen der ForSer GmbH & Co.KG mit Sitz in Zehrental (vormals Lüchow) das Verfahren der vorläufigen Verwaltung angeordnet worden. Die Anordnung erfolgt im Insolvenzantragsverfahren. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Sebastian Ludolfs bestellt worden. Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten. Rechtsmittel können innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen ab Zustellung oder Verkündung eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
7 IN 11/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der ForSer GmbH & Co.KG, Dorfstr. 4, 39615 Zehrental, vormals ansässig in 29439 Lüchow (Wendland) Am Obergut 1 (AG Stendal, HRB 8363), vertr. d.: 1. ForSer Verwaltungsgesellschaft mbH, Dorfstr. 4, 39615 Zehrental, (Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Silvio…
7 IN 11/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der ForSer GmbH & Co.KG, Dorfstr. 4, 39615 Zehrental, vormals ansässig in 29439 Lüchow (Wendland) Am Obergut 1 (AG Stendal, HRB 8363), vertr. d.: 1. ForSer Verwaltungsgesellschaft mbH, Dorfstr. 4, 39615 Zehrental, (Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Silvio Stoppel, (Geschäftsführer), ist am 16.02.2026 um 09:40 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Sebastian Ludolfs, Herzogenplatz 5, 29525 Uelzen, Tel.: 0581-907766-0, Fax: 0581-907766-27 bestellt worden.
Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Stendal - Insolvenzabteilung -, Scharnhorststraße 40, 39576 Hansestadt Stendal, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1160135924133-000003203 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Stendal, 16.02.2026
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