Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
FORTY FOUR Entertainment GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen
Adresse
Prager Str. 13, 01069 Dresden
Handelsregister
Amtsgericht Dresden HRB 44436
EUID
DEU1104.HRB44436
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
533/557 IN 348/25
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Dr. Susanne Berner
Adresse
Stauffenbergallee 5, 01099 Dresden
Telefon
0351 41886648 0
E-Mail
Termine & Fristen
Eröffnung
02.01.2026 , 15:30 Uhr
Forderungsanmeldefrist
10.02.2026
Frist für Anträge und Widersprüche
24.03.2026
Gegenstand des Unternehmens
Aufbau und Verwaltung von Unternehmen in der Gaming Branche einschließlich dem Betrieb von gastronomischen Einrichtungen , Organisation und Durchführung von Veranstaltungen, Management von Influencern, Personalvermittlung in den Branchen IT und Medien (außer Leistungen nach dem AÜG).
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der FORTY FOUR Entertainment GmbH ist am 02.01.2026 um 15:30 Uhr durch das Amtsgericht Dresden eröffnet worden. Rechtsanwältin Dr. Susanne Berner ist als Insolvenzverwalterin bestellt. Die Frist zur Anmeldung von Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO endet am 10.02.2026. Sicherungsrechte sind unverzüglich anzuzeigen, und Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben. Anträge, Stellungnahmen sowie Widersprüche gegen die Feststellung angemeldeter Forderungen sind bis zum 24.03.2026 beim Amtsgericht Dresden einzureichen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 533/557 IN 348/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der FORTY FOUR Entertainment GmbH, Prager Straße 13, 01069 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 44436
vertreten durch den Geschäftsführer David Schramm
- wurde am 02.01.2026 um 15:30 Uhr das Insolvenzverfahr…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 533/557 IN 348/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der FORTY FOUR Entertainment GmbH, Prager Straße 13, 01069 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 44436
vertreten durch den Geschäftsführer David Schramm
- wurde am 02.01.2026 um 15:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalterin ist:
Rechtsanwältin Dr. Susanne Berner, Stauffenbergallee 5, 01099 Dresden, Email geschäftlich: info@berner-rechtsanwaelte.de Telefon geschäftlich: 0351 41886648 0 Telefax: 0351 41886648 9
Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 10.02.2026 bei der Insolvenzverwalterin anzumelden.
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind der Insolvenzverwalterin unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).
Anträge und Stellungnahmen zur Beschlussfassung über
|die Beibehaltung der mit hiesigem Beschluss bestellten Insolvenzverwalterin
|die Wahl einer neuen Insolvenzverwalterin
|die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), den Fortgang des Verfahrens (§ 157 Satz 1 InsO)
|Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO
|Anordnungen der Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO)
|Anordnungen der Gläubiger zur Verwahrung von Wertgegenständen (§ 149 Abs. 2 InsO)
|Beauftragung eines Insolvenzplans (§§ 157 Satz 2, 218 Abs. 2 InsO)
sowie Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch die Insolvenzverwalterin, die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum 24.03.2026 beim Amtsgericht Dresden, 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1 schriftlich einzureichen.
Nach Ablauf der gesetzten Frist trägt das Insolvenzgericht das Ergebnis in die Tabelle ein bzw. wird über die Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens entschieden.
Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
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