Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Foto + Digital Gressung GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Saarland
Adresse
Bahnhofstr. 31, 66111 Saarbrücken
Handelsregister
Amtsgericht Saarbrücken HRB 13414
EUID
DEV1109.HRB13414
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach
Aktenzeichen
111 IN 78/25
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Petra Gerlach
Adresse
Kaiserstr. 10, 66111 Saarbrücken
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
22.12.2025 , 14:50 Uhr
Abweisung des Eröffnungsantrags / Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen
18.02.2026
Gegenstand des Unternehmens
Der Handel mit Fotoartikeln und sonstigen elektronischen Geräten und die Herstellung von Farb- und Passbildern, das Betreiben einer Werbeagentur zur Vermittlung von Print- und Rundfunkwerbung.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Foto + Digital Gressung GmbH ist am 22.12.2025 mit der Anordnung vorläufiger Maßnahmen begonnen worden. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Petra Gerlach bestellt, und der Schuldnerin wurde ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt. Am 18.02.2026 hat das Gericht den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen. Gleichzeitig sind die angeordneten Sicherungsmaßnahmen aufgehoben worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Saarbrücken, Ausstenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 111 IN 78/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 13414 eingetragenen Foto + Digital Gressung GmbH, Bahnhofstraße 31, 66111 Saarbrücken, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsf…
Amtsgericht Saarbrücken, Ausstenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 111 IN 78/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 13414 eingetragenen Foto + Digital Gressung GmbH, Bahnhofstraße 31, 66111 Saarbrücken, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Johannes Gressing,
ist der am 22.12.2025 bei Gericht eingegangene Antrag der Schuldnerin vom 16.12.2025 auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen durch Beschluss vom 18.02.2026 mangels Masse abgewiesen worden.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Antragstellerin/dem Antragsteller und, wenn die Abweisung des Antrags nach § 26 InsO erfolgt, der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 1 InsO zu. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch den Beschluss beeinträchtigt sind. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Amtsgericht Saarbrücken, 18.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 111 IN 78/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 13414 eingetragenen Foto + Digital Gressung GmbH, Bahnhofstraße 31, 66111 Saarbrücken, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsfü…
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 111 IN 78/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 13414 eingetragenen Foto + Digital Gressung GmbH, Bahnhofstraße 31, 66111 Saarbrücken, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Johannes Gressing,
sind die am 22.12.2025 angeordneten Sicherungsmaßnahmen durch Beschluss vom 18.02.2026 aufgehoben worden.
111 IN 78/25
Saarbrücken, 18.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 111 IN 78/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 13414 eingetragenen Foto + Digital Gressung GmbH, Bahnhofstraße 31, 66111 Saarbrücken, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsfü…
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 111 IN 78/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 13414 eingetragenen Foto + Digital Gressung GmbH, Bahnhofstraße 31, 66111 Saarbrücken, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Johannes Gressing,
ist am 22.12.2025, um 14:50 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Petra Gerlach, Kaiserstr. 10, 66111 Saarbrücken bestellt.
Der Schuldnerin wird ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO); die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen der Schuldnerin einschließlich des Rechts zum Einzug von Bankguthaben und anderen Forderungen geht damit auf die vorläufige Insolvenzverwalterin über. Die Schuldner der Schuldnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 21 Abs. 1 Satz 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
111 IN 78/25
Amtsgericht Saarbrücken, 22.12.2025
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