Die Herstellung, An- und Verkauf von rumänischen Spezialitäten, insbesondere Baumstriezel; Import und Export von Lebensmittel.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Baumstriezel-Original BO UG (haftungsbeschränkt) ist durch Beschluss des Amtsgerichts Saarbrücken, Ausstellenstelle Sulzbach, vom 11.02.2026 mangels Masse abgewiesen worden. Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens war sowohl von der Gläubigerin am 28.08.2025 als auch im Wege des Eigenantrags durch die Schuldnerin am 07.10.2025 eingegangen. Gegen den Beschluss steht der Antragstellerin und, sofern die Abweisung nach § 26 InsO erfolgt ist, der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 1 InsO zu. Die Frist zur Einlegung der Beschwerde beträgt zwei Wochen ab Verkündung oder Zustellung der Entscheidung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Saarbrücken, Ausstenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 111 IN 57/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 104528 eingetragenen Baumstriezel-Original BO UG (haftungsbeschränkt), Akazienweg 15, 66292 Riegelsberg, gesetzlich vertreten du…
Amtsgericht Saarbrücken, Ausstenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 111 IN 57/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 104528 eingetragenen Baumstriezel-Original BO UG (haftungsbeschränkt), Akazienweg 15, 66292 Riegelsberg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ovidiu Mihai NEAG,
Geschäftszweig: Der An- und Verkauf sowie Im- und Export von Lebensmitteln
ist der am 28.08.2025 eingegangene Antrag der Gläubigerin sowie der Eigenantrag der Schuldnerin vom 07.10.2025 auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Schuldnerin durch Beschluss vom 11.02.26 mangels Masse abgewiesen worden.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Antragstellerin/dem Antragsteller und, wenn die Abweisung des Antrags nach § 26 InsO erfolgt, der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 1 InsO zu. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch den Beschluss beeinträchtigt sind. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Amtsgericht Saarbrücken, 11.02.2026
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.