Einstellung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRB 109311
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Insolvenzprofil
Four Gamble & Handel GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Virchowstraße 43, 51375 Leverkusen
Handelsregister
Amtsgericht Köln HRB 109311
EUID
DER3306.HRB109311
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Köln
Aktenzeichen
70d IN 98/25, 70d IN 216/25
Phase
Einstellung des Verfahrens
Termine & Fristen
Antragseingang Gläubiger
03.04.2025
Antragseingang Gläubigerin
03.07.2025
Beschluss Abweisung mangels Masse
08.07.2026
Gegenstand des Unternehmens
der Im- und Export, Dienstleistungen sowie Handel mit Baustoffen, Holz- und Eisenartikeln sowie der Trockenbau. Montage von Türen, Toren, Fenstern und Zargen sowie Bodenbelägen. Der Betrieb von Spielhallen und das Aufstellen von Geld- und Unterhaltungsgeräten und sämtliche mit dem Gegenstand verbundene Geschäfte sowie Betreiben von Cafe Bistro, Wettannahme, Online Kurierdienst. Im- u. Export sowie der Handel mit EDV, Sicherheitstechnik, Mobilfunk, Telekommunikation, Unterhaltungselektronik und Zubehör, Software, Restposten und Insolvenzwaren. Dienstleistungen im Bereich EDV, Sicherheitstechnik, Mobilfunk, Telekommunikation und Unterhaltungselektronik.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Köln hat in dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Four Gamble & Handel GmbH, Leverkusen, den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen. Im ersten Verfahrensteil (Aktenzeichen 70d IN 98/25) wurde der am 03.04.2025 eingegangene Antrag eines Gläubigers durch Beschluss vom 08.07.2026 abgewiesen. Im zweiten, zusammengehörigen Verfahrensteil (Aktenzeichen 70d IN 216/25) wurde der Antrag der Gläubigerin AOK NORDWEST, der am 03.07.2025 eingegangen ist, ebenfalls mangels Masse abgewiesen. Das Gericht stellte fest, dass zwar ein Eröffnungsgrund vorliegt, das Vermögen der Schuldnerin jedoch voraussichtlich nicht ausreicht, um die Kosten des Verfahrens zu decken. Ein ausreichender Kostenvorschuss war nicht gezahlt worden. Die Kosten des Verfahrens trägt die Schuldnerin. Gegenstandswert war 500,00 €. Rechtsmittel gegen den Beschluss ist die sofortige Beschwerde innerhalb von zwei Wochen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70d IN 98/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 109311 eingetragenen Four Gamble & Handel GmbH, Virchowstraße 43, 51375 Leverkusen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Kolyu Angelov, Am Dammacker 3…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70d IN 98/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 109311 eingetragenen Four Gamble & Handel GmbH, Virchowstraße 43, 51375 Leverkusen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Kolyu Angelov, Am Dammacker 3, 64560 Riedstadt
Geschäftszweig: der Im- und Export, Dienstleistungen sowie Handel mit Baustoffen, PP
ist der am 03.04.2025 bei Gericht eingegangene Antrag eines Gläubigers vom 03.04.2025 auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch Beschluss vom 08.07.2026 mangels Masse abgewiesen worden.
Amtsgericht Köln, 08.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70d IN 216/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren
AOK NORDWEST, Am Widey 2, 58095 Hagen
- Gläubigerin -
gegen
die im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 109311 eingetragene Four Gamble & Handel GmbH, Virchowstraße 43, 51375 Leverkusen, gesetzlich vertreten durch den Geschäfts…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70d IN 216/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren
AOK NORDWEST, Am Widey 2, 58095 Hagen
- Gläubigerin -
gegen
die im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 109311 eingetragene Four Gamble & Handel GmbH, Virchowstraße 43, 51375 Leverkusen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Kolyu Angelov,
- Schuldnerin -
wird der am 03.07.2025 eingegangene Antrag der Gläubigerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Schuldnerin mangels Masse abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Schuldnerin.
Gründe:
Die Entscheidung beruht auf § 26 Abs. 1 InsO. Nach den Feststellungen des Gerichts liegt bei der Schuldnerin zwar ein Eröffnungsgrund vor, doch wird das schuldnerische Vermögen voraussichtlich nicht ausreichen, um nach der Eröffnung die Kosten des Insolvenzverfahrens (§ 54 InsO) zu decken.
Ein ausreichender Kostenvorschuss ist nicht gezahlt worden.
Die Kostenentscheidung beruht auf § 4 InsO, § 91 ZPO sowie auf § 58, §§ 23, 29 GKG.
Gegenstandswert (§ 58 GKG): 500,00 €.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Antragstellerin/dem Antragsteller und, wenn die Abweisung des Antrags nach § 26 InsO erfolgt, der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 1 InsO zu. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch den Beschluss beeinträchtigt sind.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Köln eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Gegen die Streitwertfestsetzung ist die Beschwerde gem. §§ 58; 68 GKG an das Amtsgericht Köln statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat.
Die Beschwerde ist spätestens innerhalb von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Ist der Streitwert später als einen Monat vor Ablauf dieser Frist festgesetzt worden, so kann die Beschwerde noch innerhalb eines Monats nach Zustellung oder formloser Mitteilung des Festsetzungsbeschlusses eingelegt werden.
Die sofortige Beschwerde wie auch die Streitwertbeschwerde müssen die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde bzw. Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Amtsgericht Köln, 08.07.2026
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