Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
FOX GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Adresse
Am Bodeufer 5 - 7, 06502 Thale
Handelsregister
Amtsgericht Stendal HRB 23703
EUID
DEW1215.HRB23703
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Magdeburg
Aktenzeichen
340 IN 395/24 (371)
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Dipl.-Kaufmann André Schirrmeister
Adresse
Kleine Marktstraße 4, 06108 Halle (Saale)
Telefon
0345/ 2308811
E-Mail
Termine & Fristen
Eröffnung
21.01.2025 , 11:51 Uhr
Forderungsanmeldefrist
25.02.2025
Gläubigerversammlung
25.03.2025 , 09:30 Uhr
Besondere Gläubigerversammlung
10.03.2026 , 10:30 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Die Beteiligung an und die Geschäftsführung von anderen Unternehmen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der FOX GmbH ist eröffnet. Der Schuldner ist im Handelsregister des Amtsgerichts Stendal unter HRB 23703 eingetragen. Claus Josef Norbert Fochler ist als Geschäftsführer und Vertreter der Schuldnerin benannt. Ein Termin zur besonderen Gläubigerversammlung ist für den 10. März 2026 um 10:30 Uhr im Amtsgericht Magdeburg angesetzt. Dieser Termin dient der Beschlussfassung über besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters gemäß § 160 InsO, insbesondere die Zustimmung zum Abschluss eines Vergleichs mit Georg Okrusch über strittige Ansprüche auf Zahlung eines Aufgeldes und aus Geschäftsführerhaftung sowie zur Abgeltung unbekannter Ansprüche. Der Antrag des Verwalters und die Anlagen liegen zur Einsichtnahme auf der Geschäftsstelle aus.
Am 21.01.2025 ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der FOX GmbH eröffnet worden. Das Verfahren wird mündlich geführt. Der Insolvenzverwalter ist Dipl.-Kaufmann André Schirrmeister. Die Anmeldefrist für Forderungen endet am 25.02.2025. Eine Gläubigerversammlung findet am 25.03.2025 statt, in der unter anderem di…
Am 21.01.2025 ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der FOX GmbH eröffnet worden. Das Verfahren wird mündlich geführt. Der Insolvenzverwalter ist Dipl.-Kaufmann André Schirrmeister. Die Anmeldefrist für Forderungen endet am 25.02.2025. Eine Gläubigerversammlung findet am 25.03.2025 statt, in der unter anderem die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie die Prüfung angemeldeter Forderungen erfolgen sollen. Zudem ist eine besondere Gläubigerversammlung für den 10.03.2026 anberaumt, die der Beschlussfassung über besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters dient, insbesondere die Zustimmung zum Abschluss eines Vergleichs mit Georg Okrusch.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
340 IN 395/24 (371): In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der FOX GmbH, Am Bodeufer 5 - 7, 06502 Thale, Beteiligung an und die Geschäftsführung von anderen Unternehmen (AG Stendal, HRB 23703), vertr. d.: Claus Josef Norbert Fochler, Friedrichsdorfstraße 31, 06485 Quedlinburg, (Geschäftsführer), ist Termin zur be…
340 IN 395/24 (371): In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der FOX GmbH, Am Bodeufer 5 - 7, 06502 Thale, Beteiligung an und die Geschäftsführung von anderen Unternehmen (AG Stendal, HRB 23703), vertr. d.: Claus Josef Norbert Fochler, Friedrichsdorfstraße 31, 06485 Quedlinburg, (Geschäftsführer), ist Termin zur besonderen Gläubigerversammlung bestimmt auf
Dienstag, 10.03.2026, 10:30 Uhr, Saal 14, Amtsgericht Magdeburg, Justizzentrum Magdeburg, Breiter Weg 203 - 206, 39104 Magdeburg.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); und zwar:
- die Zustimmung zum Abschluss eines Vergleichs mit Georg Okrusch über die strittigen Ansprüche auf Zahlung eines Aufgeldes in Höhe von 290.000,00 EUR und aus Geschäftsführerhaftung nach § 15b InsO in Höhe von 774.388,75 EUR sowie zur Abgeltung bisher unbekannter Ansprüche der Insolvenzschuldnerin gegen ratenweise Zahlung eines Betrages in Höhe von 50.000,00 EUR.
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Der Antrag des Verwalters und die entsprechenden Anlagen liegen zur Einsichtnahme auf
der Geschäftsstelle aus.
Amtsgericht Magdeburg, 17.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Magdeburg: Am 21.01.2025 um 11:51 Uhr ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden über das Vermögen der FOX GmbH, Am Bodeufer 5 - 7, 06502 Thale, Beteiligung an und die Geschäftsführung von anderen Unternehmen (AG Stendal, HRB 23703),
vertreten durch:
Claus Josef Norbert Fochler, Friedrichsdorfstraße 31, 064…
Amtsgericht Magdeburg: Am 21.01.2025 um 11:51 Uhr ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden über das Vermögen der FOX GmbH, Am Bodeufer 5 - 7, 06502 Thale, Beteiligung an und die Geschäftsführung von anderen Unternehmen (AG Stendal, HRB 23703),
vertreten durch:
Claus Josef Norbert Fochler, Friedrichsdorfstraße 31, 06485 Quedlinburg, (Geschäftsführer), . Insolvenzverwalter ist: Dipl.-Kaufmann André Schirrmeister, Kleine Marktstraße 4, 06108 Halle (Saale), Tel.: 0345/ 2308811, Fax: 0345/ 2308888, E-Mail: kontakt@insolvenzverwalter-schirrmeister.de. Das Verfahren wird mündlich geführt (§ 5 InsO). Anmeldefrist: 25.02.2025. Gläubigerversammlung: Am Dienstag, 25.03.2025, 09:30 Uhr, Saal 14, Amtsgericht Magdeburg, Justizzentrum Magdeburg, Breiter Weg 203 - 206, 39104 Magdeburg , eine Gläubigerversammlung zur Beschlussfassung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO), über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses (§§ 67, 68 InsO) sowie über die in den §§ 35, 66, 100, 149, 157, 159, 160, 162, 163, 207, 271 InsO bezeichneten Angelegenheiten: Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO), Rechnungs- bzw. Zwischenrechnungslegung des Insolvenzverwalters gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 InsO), Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO), Hinterlegung oder Anlegung von Wertgegenständen (§ 149 InsO), Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z.B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan, Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO), Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebes der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauerhaften Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, dass die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreites mit erheblichem Streitwert (§ 160 InsO), eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO), eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gemäß § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung, Anordnung der Eigenverwaltung (§ 271 InsO), verbunden gemäß § 29 Abs. 2 InsO mit einer Gläubigerversammlung, in der die angemeldeten Forderungen geprüft werden. Ist die Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen als erteilt (§ 160 InsO). Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle eingesehen werden. Löschungsfristen: Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende: Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen. Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren werden spätestens sechs Monate nach rechtskräftiger Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Hinweis:
Informationen nach Art. 13 und 14 der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) finden Sie unter dem Link https://ag-md.sachsen-anhalt.de/amtsgericht/datenschutzerklaerung/.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, werden darauf hingewiesen, dass sie unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären können; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.
- 340 IN 395/24 (371) - (21.01.2025)
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