Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Fr. Bremer Weinhandlung GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Barfüßer Straße 10, 37073 Göttingen
Handelsregister
Amtsgericht Göttingen HRB 2057
EUID
DEP2204.HRB2057
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Göttingen
Aktenzeichen
74 IN 125/23 GOE
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Daniel Goth
Adresse
Große Breite 1, 37077 Göttingen
Telefon
0551/38489905
E-Mail
Termine & Fristen
Eröffnung
01.01.2024 , 09:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
08.03.2024
Berichtstermin
05.04.2024 , 10:00 Uhr
Prüfungstermin
11.06.2025
Gegenstand des Unternehmens
ist der Groß- und Einzelhandel mit Wein und Spirituosen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Am 01.01.2024 ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fr. Bremer Weinhandlung GmbH eröffnet worden. Der Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Daniel Goth. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 08.03.2024 anzumelden. Eine Gläubigerversammlung findet am 05.04.2024 statt, um über die Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie weitere Verfahrensfragen zu beschließen. Zudem ist die Prüfung der angemeldeten Forderungen vorgesehen. Im weiteren Verfahrensverlauf wurde durch Beschluss des Amtsgerichts Göttingen vom 05.05.2025 die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Der Stichtag für Widersprüche gegen diese Forderungen ist auf den 11.06.2025 bestimmt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäfts-Nr.: 74 IN 125/23 GOE Am 01.01.2024 um 09:00 Uhr ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden über das Vermögen der Fr. Bremer Weinhandlung GmbH, Barfüßer Straße 10, 37073 Göttingen (AG Göttingen, HRB 2057),
vertreten durch:
1. Mareike Bremer, (Geschäftsführerin),
2. Philipp Bremer, (Geschäftsführer),
Verfahren…
Geschäfts-Nr.: 74 IN 125/23 GOE Am 01.01.2024 um 09:00 Uhr ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden über das Vermögen der Fr. Bremer Weinhandlung GmbH, Barfüßer Straße 10, 37073 Göttingen (AG Göttingen, HRB 2057),
vertreten durch:
1. Mareike Bremer, (Geschäftsführerin),
2. Philipp Bremer, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Ebener Stolz Mönning Bachem Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Holzmarkt 1, 50676 Köln,
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Daniel Goth, Große Breite 1, 37077 Göttingen, Tel.: 0551/38489905, Fax: 0551/38489906, E-Mail: info@insotreu.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 08.03.2024 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Gläubigerversammlungen:
Am Freitag, 05.04.2024, 10:00 Uhr, Saal B 011, Amtsgericht, Maschmühlenweg 11, 37073 Göttingen, eine Gläubigerversammlung zur Beschlussfassung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die evtl. Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO), die Einsetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), Bestimmung der Rechnungslegungsfrist (§ 66InsO), Entscheidung über Unterhaltsgewährung aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO), Entscheidung über die Hinterlegungsstelle (§ 149 InsO),Entscheidungen über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO), Entscheidungen über besonders bedeutsame Rechtshandlungen (§ 160 InsO), Entscheidung über Betriebsveräußerung an besonders Interessierte (§ 162 InsO) sowie zur Anhörung zur evtl. Einstellung des Verfahren mangels Masse (§ 207 InsO); sowie die Prüfung der angemeldeten Forderungen.
Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO bei Beschlussunfähigkeit der Gläubigerversammlung die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen als erteilt gilt.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (08.03.2024) und dem Prüfungstermin (05.04.2024) liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweise:
> Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
> Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
> Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
> Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren werden spätestens sechs Monate nach rechtskräftiger Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht.
> Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde bzw.der befristeten Erinnerung angefochten werden. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Göttingen - Insolvenzgericht-, Berliner Straße 8 - Eingang Maschmühlenweg 11-, Postanschrift: Postfach 1143, 37070 Göttingen einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Göttingen - Insolvenzgericht-, Berliner Straße 8 - Eingang Maschmühlenweg 11-, Postanschrift: Postfach 1143, 37070 Göttingen einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
74 IN 125/23 GOE Amtsgericht Göttingen, 01.01.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
74 IN 125/23 GOE: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fr. Bremer Weinhandlung GmbH, Barfüßer Straße 10, 37073 Göttingen (AG Göttingen, HRB 2057), vertr. d.: 1. Mareike Bremer, (Geschäftsführerin), 2. Philipp Bremer, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemelde…
74 IN 125/23 GOE: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fr. Bremer Weinhandlung GmbH, Barfüßer Straße 10, 37073 Göttingen (AG Göttingen, HRB 2057), vertr. d.: 1. Mareike Bremer, (Geschäftsführerin), 2. Philipp Bremer, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 11.06.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Göttingen, 05.05.2025
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