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Insolvenzprofil
Francksen Services UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Langenberger Weg 3, 28790 Schwanewede
Handelsregister
Amtsgericht Walsrode HRB 206786
EUID
DEP2716.HRB206786
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Verden (Aller)
Aktenzeichen
IN 58/22
Phase
Vorläufiges Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Ralph Bünning
Termine & Fristen
Bekanntmachung Antrag
03.01.2024
Festsetzung Vergütung
06.02.2024
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist Montage- und Serviceleistungen im Breich Industrie.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Francksen Services UG (haftungsbeschränkt) ist anhängig. Im Rahmen des vorläufigen Insolvenzverfahrens hat der vorläufige Insolvenzverwalter Antrag auf Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen gestellt. Den Beteiligten wurde die Möglichkeit eingeräumt, binnen 3 Wochen ab der öffentlichen Bekanntmachung am 03.01.2024 Stellung zu nehmen. Der Antrag lag zur Einsicht in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts aus. Am 06.02.2024 hat das Amtsgericht Verden (Aller) die Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt. Die festgesetzten Beträge sind gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht zu veröffentlichen, der vollständige Beschluss kann jedoch in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts eingesehen werden. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen. Das Verfahren dauerte über 9 Monate, wobei Erschwernisse im Umfang und in der Schwierigkeit der Tätigkeit des Verwalters festgestellt wurden, weshalb ein Zuschlag von 50 % auf die Mindestvergütung zugestanden wurde.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 58/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Francksen Services UG (haftungsbeschränkt), Langenberger Weg 3, 28790 Schwanewede (AG Walsrode, HRB 206786), vertr. d.: Renate Francksen, Langenberger Weg 3, 28790 Schwanewede, (Geschäftsführerin), hat der vorläufige Insolvenzverwalter beantragt, seine Vergüt…
11 IN 58/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Francksen Services UG (haftungsbeschränkt), Langenberger Weg 3, 28790 Schwanewede (AG Walsrode, HRB 206786), vertr. d.: Renate Francksen, Langenberger Weg 3, 28790 Schwanewede, (Geschäftsführerin), hat der vorläufige Insolvenzverwalter beantragt, seine Vergütung und Auslagen festzusetzen. Den Beteiligten wird die Möglichkeit gegeben, binnen 3 Wochen ab öffentlicher Bekanntmachung zu dem Antrag Stellung zu nehmen. Der Antrag liegt zur Einsicht der Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts aus.
Amtsgericht Verden (Aller), 03.01.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 58/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Francksen Services UG (haftungsbeschränkt), Langenberger Weg 3, 28790 Schwanewede (AG Walsrode, HRB 206786), vertr. d.: Renate Francksen, Langenberger Weg 3, 28790 Schwanewede, (Geschäftsführerin), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalte…
11 IN 58/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Francksen Services UG (haftungsbeschränkt), Langenberger Weg 3, 28790 Schwanewede (AG Walsrode, HRB 206786), vertr. d.: Renate Francksen, Langenberger Weg 3, 28790 Schwanewede, (Geschäftsführerin), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Ralph Bünning festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Verden (Aller) eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Mindestvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR
Erhöhung für 22 Gläubiger
EUR
um 50 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
I.
Die Mindestvergütung beträgt gemäß § 10 InsVV i. V. m. § 2 Abs. 2 S. 1 InsVV 1.000,00 EUR. Diese ist gemäß § 2 Abs. 2 S. 2 InsVV um EUR zu erhöhen, da 22 Gläubigern nach den Unterlagen der Schuldnerin gegen diesen offene Forderungen zustehen und mit einer Forderungsanmeldung zu rechnen ist.
II.
Zusätzlich zur Mindestvergütung macht der vorläufigen Insolvenzverwalter einen Zuschlag in Höhe von 50 % geltend. Dies begründet er ausführlich in seinem Antrag. Grundsätzlich kann der vorläufige Insolvenzverwalter Zuschläge zu seiner Vergütung geltend machen, wenn seine Tätigkeit über das Normalmaß hinausgegangen ist.
Aufgrund der dargelegten Umstände in diesem vorliegenden Verfahren, das darüber hinaus mit einer Dauer von über 9 Monaten sehr lang angedauert hat, steht zur Überzeugung des Gerichts fest, dass der vorläufige Insolvenzverwalter mit Erschwernissen konfrontiert war, die sich sowohl auf den Umfang als auch auf die Schwierigkeit seiner Tätigkeit ausgewirkt haben. Der von ihm beantragte Zuschlag wird daher in vollem Umfange - auch in der Gesamtbetrachtung - zugestanden.
III.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Verden (Aller), Johanniswall 8, 27283 Verden (Aller), Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1272467104144-000216112 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Verden (Aller), Johanniswall 8, 27283 Verden (Aller), Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1272467104144-000216112 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Verden (Aller), 06.02.2024
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