Berichts- und PrüfungsterminSachsen-AnhaltHRA 5420
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Insolvenzprofil
Frank Herbarth GmbH & Co. KG Logistik - Bau und Service
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Adresse
Friedrich-Engels-Straße 3, 06686 Lützen
Handelsregister
Amtsgericht Stendal HRA 5420
EUID
DEW1215.HRA5420
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Halle (Saale)
Aktenzeichen
59 IN 229/24
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
19.06.2024 , 14:13 Uhr
Eröffnung
02.09.2024 , 13:58 Uhr
Forderungsanmeldefrist
31.10.2024
Berichtstermin
28.11.2024 , 11:00 Uhr
Prüfungstermin
28.11.2024 , 11:00 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Frank Herbarth GmbH & Co. KG Logistik - Bau und Service ist beim Amtsgericht Halle (Saale) anhängig. Am 19.06.2024 wurde die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet und Rechtsanwältin Sarah Müller zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt. Im weiteren Verfahrensverlauf wurde der Schuldnerin Gelegenheit zur Stellungnahme zum Vergütungsantrag der vorläufigen Insolvenzverwalterin gegeben. Die Vergütung und Auslagen der vorläufigen Insolvenzverwalterin sind durch Beschluss vom 28.07.2025 festgesetzt worden. Der festgesetzte Betrag darf von der Masse entnommen werden.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Über das Vermögen der Frank Herbarth GmbH & Co. KG Logistik - Bau und Service ist am 19.06.2024 die vorläufige Verwaltung angeordnet worden. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Sarah Müller bestellt. Am 02.09.2024 ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die internationale Zuständigkeit des Amt…
Über das Vermögen der Frank Herbarth GmbH & Co. KG Logistik - Bau und Service ist am 19.06.2024 die vorläufige Verwaltung angeordnet worden. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Sarah Müller bestellt. Am 02.09.2024 ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die internationale Zuständigkeit des Amtsgerichts Halle (Saale) ergibt sich aus Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848. Gläubiger wurden aufgefordert, Insolvenzforderungen bis zum 31.10.2024 bei der Insolvenzverwalterin anzumelden und Sicherungsrechte mitzuteilen. Eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung und Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) ist für den 28.11.2024 um 11:00 Uhr anberaumt. In diesem Termin sollen die Gläubiger über die Person der Insolvenzverwalterin, die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie weitere Verfahrensschritte entscheiden. Die Vergütung und Auslagen der vorläufigen Insolvenzverwalterin sind festgesetzt worden; gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die Beträge nicht zu veröffentlichen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
59 IN 229/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Frank Herbarth GmbH & Co. KG Logistik - Bau und Service, Friedrich-Engels-Straße 3, 06686 Lützen (AG Stendal, HRA 5420), vertr. d.: 1. Frank Herbarth Verwaltungs GmbH, Friedrich-Engels-Straße 3, 06686 Lützen, (Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Frank He…
59 IN 229/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Frank Herbarth GmbH & Co. KG Logistik - Bau und Service, Friedrich-Engels-Straße 3, 06686 Lützen (AG Stendal, HRA 5420), vertr. d.: 1. Frank Herbarth Verwaltungs GmbH, Friedrich-Engels-Straße 3, 06686 Lützen, (Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Frank Herbarth, (Geschäftsführer), ist am 19.06.2024 um 14:13 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Sarah Müller, c/o Korn & Letzas Rechtsanwälte PartG mbB, Karl-Tauchnitz-Straße 10, 04107 Leipzig, Tel.: 0341 98411-0 (-135), Fax: 0341 98411-198, E-Mail: info@korn-letzas.de bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Halle (Saale), 19.06.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
59 IN 229/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Frank Herbarth GmbH & Co. KG Logistik - Bau und Service, Friedrich-Engels-Straße 3, 06686 Lützen (AG Stendal, HRA 5420), vertr. d.: 1. Frank Herbarth Verwaltungs GmbH, Friedrich-Engels-Straße 3, 06686 Lützen, (Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Frank Herbarth,…
59 IN 229/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Frank Herbarth GmbH & Co. KG Logistik - Bau und Service, Friedrich-Engels-Straße 3, 06686 Lützen (AG Stendal, HRA 5420), vertr. d.: 1. Frank Herbarth Verwaltungs GmbH, Friedrich-Engels-Straße 3, 06686 Lützen, (Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Frank Herbarth, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag der vorläufigen Insolvenzverwalterin vom 19.11.2024 Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 3 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Halle (Saale), 24.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
59 IN 229/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Frank Herbarth GmbH & Co. KG Logistik - Bau und Service, Friedrich-Engels-Straße 3, 06686 Lützen (AG Stendal, HRA 5420), vertr. d.: 1. Frank Herbarth Verwaltungs GmbH, Friedrich-Engels-Straße 3, 06686 Lützen, (Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Frank Herbarth,…
59 IN 229/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Frank Herbarth GmbH & Co. KG Logistik - Bau und Service, Friedrich-Engels-Straße 3, 06686 Lützen (AG Stendal, HRA 5420), vertr. d.: 1. Frank Herbarth Verwaltungs GmbH, Friedrich-Engels-Straße 3, 06686 Lützen, (Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Frank Herbarth, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen der vorläufigen Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Sarah Müller festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Halle (Saale) eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Der vorläufigen Insolvenzverwalterin wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 19.11.2024 beantragte die vorläufige Insolvenzverwalterin die Festsetzung ihre Vergütung und Auslagen.
I.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 59.652,28 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Der vorläufigen Insolvenzverwalterin steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.
II.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Halle (Saale), 28.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
59 IN 229/24: Über das Vermögen der Frank Herbarth GmbH & Co. KG Logistik - Bau und Service, Friedrich-Engels-Straße 3, 06686 Lützen (AG Stendal, HRA 5420), vertr. d.: 1. Frank Herbarth Verwaltungs GmbH, Friedrich-Engels-Straße 3, 06686 Lützen, (Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Frank Herbarth, (Geschäftsführer), ist am…
59 IN 229/24: Über das Vermögen der Frank Herbarth GmbH & Co. KG Logistik - Bau und Service, Friedrich-Engels-Straße 3, 06686 Lützen (AG Stendal, HRA 5420), vertr. d.: 1. Frank Herbarth Verwaltungs GmbH, Friedrich-Engels-Straße 3, 06686 Lützen, (Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Frank Herbarth, (Geschäftsführer), ist am 02.09.2024 um 13:58 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalterin ist: Rechtsanwältin Sarah Müller, c/o Korn & Letzas Rechtsanwälte PartG mbB, Karl-Tauchnitz-Straße 10, 04107 Leipzig, Tel.: 0341 98411-0 (-135), Fax: 0341 98411-198, E-Mail: info@korn-letzas.de.
Die internationale Zuständigkeit des Amtsgerichts Halle (Saale) ergibt sich aus Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848, da die Schuldnerin den Mittelpunkt ihrer hauptsächlichen Interessen in der Bundesrepublik Deutschland hat.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei der Insolvenzverwalterin unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 31.10.2024 anzumelden;
b) der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an die Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.
Vor dem Insolvenzgericht wird am Donnerstag, 28.11.2024, 11:00 Uhr, Saal 2.034, Justizzentrum, Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch die Insolvenzverwalterin und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
- die Person der Insolvenzverwalterin (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Hinweise:
- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
- Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Abs. 2 ZPO Genannten bleibt unberührt.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
- Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Abs. 2 ZPO Genannten bleibt unberührt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Halle (Saale), 03.09.2024
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