Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Waldgourmet GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Adresse
Zum Prinzendamm 23, 39638 Gardelegen OT Jävenitz
Handelsregister
Amtsgericht Stendal HRB 25675
EUID
DEW1215.HRB25675
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Stendal
Aktenzeichen
7 IN 64/23
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Beschluss Stellungnahme
14.06.2024
Beschluss Vergütungsfestsetzung
09.07.2024
Gegenstand des Unternehmens
Erzeugung und Verarbeitung nachhaltiger und hochwertiger Fleisch- und Wurstwaren, deren Vermarktung über eigene und sonstige Kanäle sowie alle damit verbundenen Dienstleistungen und Tätigkeiten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Waldgourmet GmbH ist anhängig. Das Amtsgericht Stendal hat am 14.06.2024 beschlossen, der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme zum Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters zu geben. Die Frist hierfür beträgt zwei Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung. Am 09.07.2024 hat das Gericht die Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters mit Beschluss festgesetzt. Grundlage war eine Berechnungsmasse in Höhe von 241.815,44 Euro. Es wurden Zuschläge in Höhe von 28,00 % für Betriebsfortführung und Sanierungsbemühungen gewährt. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen Beschwerde oder Erinnerung eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
7 IN 64/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Waldgourmet GmbH, OT Jävenitz, Zum Prinzendamm 23, 39638 Hansestadt Gardelegen (AG Stendal, HRB 25675), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Ins…
7 IN 64/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Waldgourmet GmbH, OT Jävenitz, Zum Prinzendamm 23, 39638 Hansestadt Gardelegen (AG Stendal, HRB 25675), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Stendal, 14.06.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
7 IN 64/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Waldgourmet GmbH, OT Jävenitz, Zum Prinzendamm 23, 39638 Hansestadt Gardelegen (AG Stendal, HRB 25675), sind die Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters mit Beschluss vom 09.07.2024 auf Grundlage einer Berechnungsmasse in Höhe von 241.815,44…
7 IN 64/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Waldgourmet GmbH, OT Jävenitz, Zum Prinzendamm 23, 39638 Hansestadt Gardelegen (AG Stendal, HRB 25675), sind die Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters mit Beschluss vom 09.07.2024 auf Grundlage einer Berechnungsmasse in Höhe von 241.815,44 € gemäß
§§ 1, 2, 4, 7, 8 und 10 InsVV sowie § 63 InsO festgesetzt worden.
Zuschläge: 28,00 % (Betriebsfortführung und Sanierungsbemühungen).
Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Stendal eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Stendal - Insolvenzabteilung -, Scharnhorststraße 40, 39576 Hansestadt Stendal, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1160135924133-000003203 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Stendal - Insolvenzabteilung -, Scharnhorststraße 40, 39576 Hansestadt Stendal, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1160135924133-000003203 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Stendal, 09.07.2024
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