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Insolvenzprofil
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Insolvenzeröffnung
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die Übernahme der Projektentwicklung für Bauvorhaben sowie die Übernahme solcher Vorhaben als Generalübernehmer, der An- und Verkauf von Immobilien sowie die Verwaltung von eigenen Immobilien und die Vornahme aller damit zusammenhängenden Tätigkeiten.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Frank Müller GmbH ist beim Amtsgericht Chemnitz anhängig. Am 28.06.2024 ist Andreas Hiecke zu dem vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Es sind allgemeine Sicherungsmaßnahmen gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO angeordnet worden, wonach Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des Verwalters wirksam sind und Drittschuldner nur an den Verwalter leisten dürfen. Am 27.11.2025 ist eine Entscheidung ergangen, die das schriftliche Verfahren zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO anordnet. Die Gläubiger können bis zum 06.01.2026 gegen die Höhe und den Grund der zu prüfenden Forderungen widersprechen.
Originalbekanntmachung · Laufendes Insolvenzverfahren
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