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Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Frank Sieber GmbH tools and design mit Sitz in Hitzacker/Elbe OT Meudelfitz ist am 08.10.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden. Die Aufhebung erfolgte, da die Schlussverteilung vollzogen ist. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gegen die Entscheidung ist die befristete Erinnerung als Rechtsbehelf möglich. Diese ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Uelzen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Bei Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung beginnt die Frist zwei Tage nach der Veröffentlichung. Erinnerungsberechtigt ist, wer durch die Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Uelzen an. Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen und muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung eingelegt wird. Bei teilweiser Anfechtung ist der Umfang zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden. Der Beschluss ist am 08.10.2026 vom Amtsgericht Uelzen erlassen worden.
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