Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Franke-Molitor, Michaela Alexandra
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Bundesland
Bayern
Adresse
Ländgasse 124, 84028 Landshut
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Landshut HRA 9266
EUID
DED2404V.HRA9266
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Landshut - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
IN 148/22
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwälte Sigl Rechtsanwälte
Kanzlei
Rechtsanwälte Sigl Rechtsanwälte
Adresse
Konradweg 10, 84034 Landshut
Termine & Fristen
Eröffnung
15.04.2022
Fristende Versagungsantrag
10.03.2025
Fristende Versagungsantrag
01.05.2025
Restschuldbefreiung
08.05.2025
Aufhebung
21.04.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Franke-Molitor Michaela Alexandra (Inhaberin der Weinstube Isarklause e.K.) ist die Erteilung der Restschuldbefreiung erfolgt. Das Verfahren wurde nach Abhalten des Schlusstermins, Vollzug der Schlussverteilung und Ankündigung der Restschuldbefreiung im schriftlichen Verfahren aufgehoben. Zuvor wurde den Gläubigern eine Frist bis zum 01.05.2025 gesetzt, um Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung zu stellen. Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens erfolgte am 15.04.2022. Im Rahmen der Schlussverteilung war eine Verteilungsmasse von 7.622,21 € bei Forderungen in Höhe von 245.583,83 € verfügbar.
Originalbekanntmachung · Aufhebung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin Franke-Molitor Michaela Alexandra ist eröffnet worden. Die Forderungsanmeldung und Prüfung erfolgten im Rahmen des Verfahrens, wobei Forderungen in Höhe von 245.583,83 € zu berücksichtigen waren. Im Januar 2025 wurde die Durchführung eines Schlusstermins im schri…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin Franke-Molitor Michaela Alexandra ist eröffnet worden. Die Forderungsanmeldung und Prüfung erfolgten im Rahmen des Verfahrens, wobei Forderungen in Höhe von 245.583,83 € zu berücksichtigen waren. Im Januar 2025 wurde die Durchführung eines Schlusstermins im schriftlichen Verfahren angeordnet und der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt. Die Verteilungsmasse belief sich auf 7.622,21 €. Nach Beendigung der Abtretungsfrist und der Frist zur Stellungnahme von Anträgen auf Versagung der Restschuldbefreiung ist der Schuldnerin die Restschuldbefreiung erteilt worden. Das Insolvenzverfahren ist daraufhin aufgehoben worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 148/22
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Franke-Molitor Michaela Alexandra, geboren am 15.09.1970, Hammerbachweg 1, 84034 Landshut
Inhaber der Weinstube Isarklause e.K., Landshut, Registergericht: Amtsgericht Landshut Register-Nr.: HRA 9266
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Sigl…
IN 148/22
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Franke-Molitor Michaela Alexandra, geboren am 15.09.1970, Hammerbachweg 1, 84034 Landshut
Inhaber der Weinstube Isarklause e.K., Landshut, Registergericht: Amtsgericht Landshut Register-Nr.: HRA 9266
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Sigl Rechtsanwälte, Konradweg 10, 84034 Landshut, Gz.: 14-2020-0176
|
Das Insolvenzverfahren wird nach Abhalten des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren, Vollzug der Schlussverteilung und Ankündigung der Restschuldbefreiung
a u f g e h o b e n .
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Landshut
Maximilianstr. 22
84028 Landshut
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
|
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
|
Amtsgericht Landshut - Insolvenzgericht - 21.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 148/22
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Franke-Molitor Michaela Alexandra, geboren am 15.09.1970, Hammerbachweg 1, 84034 Landshut
Inhaber der Weinstube Isarklause e.K., Landshut, Registergericht: Amtsgericht Landshut Register-Nr.: HRA 9266
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Sigl…
IN 148/22
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Franke-Molitor Michaela Alexandra, geboren am 15.09.1970, Hammerbachweg 1, 84034 Landshut
Inhaber der Weinstube Isarklause e.K., Landshut, Registergericht: Amtsgericht Landshut Register-Nr.: HRA 9266
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Sigl Rechtsanwälte, Konradweg 10, 84034 Landshut, Gz.: 14-2020-0176
|
Beschluss:
1. Der Schuldnerin wird Restschuldbefreiung erteilt.
2. Die Restschuldbefreiung wirkt gegen alle Insolvenzgläubiger, die zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 15.04.2022 eine Forderung gegen die Schuldnerin hatten; dies gilt auch für Gläubiger, die ihre Forderungen nicht angemeldet haben.
Die Rechte der Insolvenzgläubiger gegen Mitschuldner und Bürgen der Schuldnerin sowie die Rechte dieser Gläubiger aus einer zu ihrer Sicherung eingetragenen Vormerkung oder aus einem Recht, das im Insolvenzverfahren zur abgesonderten Befriedigung berechtigt, werden durch die Restschuldbefreiung nicht berührt. Die Schuldnerin wird jedoch gegenüber dem Mitschuldner, dem Bürgen oder anderen Rückgriffsberechtigten in gleicher Weise befreit wie gegenüber den Insolvenzgläubigern.
Wird ein Gläubiger befriedigt, obwohl er aufgrund der Restschuldbefreiung keine Befriedigung zu beanspruchen hat, so begründet dies keine Pflicht zur Rückgewähr des Erlangten.
Von der Erteilung der Restschuldbefreiung werden nicht berührt:
1. Verbindlichkeiten der Schuldnerin aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung, einer vorsätzlich pflichtwidrigen Verletzung einer gesetzlichen Unterhaltspflicht oder einer Steuerstraftat nach §§ 370 (Steuerhinterziehung), 373 (gewerbsmäßiger, gewaltsamer und bandenmäßiger Schmuggel) oder 374 (Steuerhehlerei) der Abgabenordnung, sofern der Gläubiger die entsprechende Forderung unter Angabe dieses Rechtsgrundes nach § 174 Abs. 2 InsO angemeldet hatte
2. Geldstrafen, Geldbußen, Ordnungsgelder und Zwangsgelder sowie solche Nebenfolgen einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit, die zu einer Geldzahlung verpflichten
3. Verbindlichkeiten aus zinslosen Darlehen, die der Schuldnerin zur Begleichung der Kosten des Insolvenzverfahrens gewährt wurden.
Amtsgericht Landshut - Insolvenzgericht - 08.05.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 148/22
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Franke-Molitor Michaela Alexandra, geboren am 15.09.1970, Hammerbachweg 1, 84034 Landshut
Inhaber der Weinstube Isarklause e.K., Landshut, Registergericht: Amtsgericht Landshut Register-Nr.: HRA 9266
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Sigl…
IN 148/22
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Franke-Molitor Michaela Alexandra, geboren am 15.09.1970, Hammerbachweg 1, 84034 Landshut
Inhaber der Weinstube Isarklause e.K., Landshut, Registergericht: Amtsgericht Landshut Register-Nr.: HRA 9266
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Sigl Rechtsanwälte, Konradweg 10, 84034 Landshut, Gz.: 14-2020-0176
|
Beschluss:
|
1. Nach Beendigung der Abtretungsfrist ist gem. § 300 Abs. 1 InsO über die Erteilung der Restschuldbefreiung zu entscheiden.
2. Den Insolvenzgläubigern wird hiermit im schriftlichen Verfahren (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO) Gelegenheit gegeben, bis zum 01.05.2025 Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung gem. § 290 InsO zu stellen.
Innerhalb dieser Frist sind die Tatsachen und Beweismittel vorzutragen bzw. vorzulegen, auf die der Antrag gestützt wird.
Nach Ablauf der gesetzten Frist wird das Gericht - ggf. nach Anhörung der Schuldnerin zu den vorgebrachten Versagungsgründen - über die Erteilung der Restschuldbefreiung entscheiden.
Die Insolvenzgläubiger und der Insolvenzverwalter werden hierzu gehört.
|
Amtsgericht Landshut - Insolvenzgericht - 13.03.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Franke-Molitor Michaela Alexandra findet mit Zustimmung des Gerichts die Schlussverteilung statt. Verfügbar sind 7.622,21 € Verteilungsmasse. Zu berücksichtigen sind 245.583,83 € Forderungen. Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Landshut -Ab…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Franke-Molitor Michaela Alexandra findet mit Zustimmung des Gerichts die Schlussverteilung statt. Verfügbar sind 7.622,21 € Verteilungsmasse. Zu berücksichtigen sind 245.583,83 € Forderungen. Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Landshut -Abteilung für Insolvenzsachen-, Geschäftsnummer IN 148/22, niedergelegt.
Amtsgericht Landshut - Abteilung für Insolvenzsachen -
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 148/22
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Franke-Molitor Michaela Alexandra, geboren am 15.09.1970, Hammerbachweg 1, 84034 Landshut
Inhaber der Weinstube Isarklause e.K., Landshut, Registergericht: Amtsgericht Landshut Register-Nr.: HRA 9266
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Sigl…
IN 148/22
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Franke-Molitor Michaela Alexandra, geboren am 15.09.1970, Hammerbachweg 1, 84034 Landshut
Inhaber der Weinstube Isarklause e.K., Landshut, Registergericht: Amtsgericht Landshut Register-Nr.: HRA 9266
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Sigl Rechtsanwälte, Konradweg 10, 84034 Landshut, Gz.: 14-2020-0176
|
1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
- Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
- Entscheidung der Gläubigerversammlung, dem Treuhänder die Überwachung der Erfüllung der schuldnerischen Obliegenheiten zu übertragen
- Entscheidung über eine abweichende Vergütungsregelung
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 10.03.2025
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
- Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände
- Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung (mit Begründung und Glaubhaftmachung)
- sowie Anträge auf Übertragung der oben bezeichneten Aufgaben auf den Treuhänder und eine abweichende Vergütungsregelung hierfür
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Landshut erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Diese Schlussanhörung ersetzt den Schlusstermin.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Gem. § 290 Abs. 2 InsO kann der Gläubiger bis zum Schlusstermin schriftlich einen Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung stellen.
Dieser Antrag ist nur zulässig, wenn ein Versagungsgrund glaubhaft gemacht wird.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
In dem Verfahren sind derzeit Forderungen in einer Gesamthöhe von 245.583,83 € zu berücksichtigen.
Hiervon sind gemäß § 54 InsO vorrangig die Kosten des Insolvenzverfahrens zu begleichen.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Landshut
Maximilianstr. 22
84028 Landshut
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
|
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
|
Amtsgericht Landshut - Insolvenzgericht - 10.01.2025
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.