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Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Es ist ein Restschuldbefreiungsverfahren gegen die Schuldnerin Georgia Franken, geboren am 08.10.1947, mit Wohnsitz in Berlin, anhängig. Nach Beendigung der Abtretungsfrist ist gemäß § 300 Abs. 1 InsO über die Erteilung der Restschuldbefreiung zu entscheiden. Den Insolvenzgläubigern und der Treuhänderin wird im schriftlichen Verfahren gemäß § 5 Abs. 2 S. 1 InsO Gelegenheit gegeben, bis zum 09.01.2026 Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung gemäß §§ 296 bis 298 InsO zu stellen. Innerhalb dieser Frist sind die Tatsachen und Beweismittel vorzutragen bzw. vorzulegen, auf die der Antrag gestützt wird. Nach Ablauf der gesetzten Frist wird das Gericht, ggf. nach Anhörung der Schuldnerin zu den vorgebrachten Versagungsgründen, über die Erteilung der Restschuldbefreiung entscheiden.
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