Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Frankfurt Road Cargo GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Cargo City Süd, Gebäude 537, 60549 Frankfurt am Main
Handelsregister
Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 77287
EUID
DEM1201.HRB77287
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 1658/19 F-12-1
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Dr. Robert Schiebe
Adresse
Frankfurt am Main
Termine & Fristen
Forderungsanmeldefrist
22.04.2024
Widerspruchsfrist
06.05.2024
Forderungsanmeldefrist
22.04.2025
Widerspruchsfrist
05.05.2025
Einspruchsfrist
10.11.2025
Einspruchsfrist
22.12.2025
Gegenstand des Unternehmens
Vermittlung und Organisation von Beförderungen aller Art, national wie international, Speditions- und Logistik- Dienstleistungen sowie die Vermietung von Fahrzeugen und Aufliegern.
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Frankfurt Road Cargo GmbH ist die Prüfung nachträglich angemeldeter, nicht nachrangiger Forderungen angeordnet. Der Insolvenzverwalter Dr. Robert Schiebe hat die Schlussunterlagen eingereicht und die Schlussverteilung eingeleitet. Der verfügbare Massebestand beträgt 341.465,14 EUR (abzüglich noch zu berücksender Kosten), während die Insolvenzforderungen 1.696.997,14 EUR betragen. Die Vergütung des Insolvenzverwalters ist auf netto 78.828,54 EUR zuzüglich Feststellungskosten festgesetzt worden. Für den vorläufigen Insolvenzverwalter wurde eine Vergütung von 70.879,65 EUR festgesetzt. Die Zustimmung zur Schlussverteilung ist erteilt worden, nachdem die Verwertung der Masse beendet ist. Gläubiger können Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung bis zum 22.12.2025 erheben.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 1658/19 F-12-1 - In dem Insolvenzverfahren Frankfurt Road Cargo GmbH, Cargo City Süd Gebäude 537, 60549 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 77287),
vertreten durch:
1. Hermann Schlienbecker, Maienfeldstraße 7, 63303 Dreieich, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 22.04.2024 nachträglich angeme…
810 IN 1658/19 F-12-1 - In dem Insolvenzverfahren Frankfurt Road Cargo GmbH, Cargo City Süd Gebäude 537, 60549 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 77287),
vertreten durch:
1. Hermann Schlienbecker, Maienfeldstraße 7, 63303 Dreieich, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 22.04.2024 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO.
Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 06.05.2024 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 13.02.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Frankfurt Road Cargo GmbH, Cargo City Süd
Gebäude 537 , 60549 Frankfurt hat der Insolvenzverwalter Dr. Robert Schiebe, Frankfurt am
Main, die Schlussunterlagen eingereicht. Nunmehr soll die Schlussverteilung erfolgen. Der
verfügbare Massebestand beträgt € 341.465,14, abzü…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Frankfurt Road Cargo GmbH, Cargo City Süd
Gebäude 537 , 60549 Frankfurt hat der Insolvenzverwalter Dr. Robert Schiebe, Frankfurt am
Main, die Schlussunterlagen eingereicht. Nunmehr soll die Schlussverteilung erfolgen. Der
verfügbare Massebestand beträgt € 341.465,14, abzüglich noch zu berücksichtigender
Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von
€ 1.696.997,14 zu berücksichtigen. Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des
Amtsgerichts Frankfurt am Main, Aktenzeichen: 810 IN 1658/19 F-12-1, zur Einsichtnahme für
die Beteiligten niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Frankfurt am Main
30.10.2025
- Insolvenzgericht -
810 IN 1658/19 F-17-1
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren
Frankfurt Road Cargo GmbH, Cargo City Süd Gebäude 537, 60549 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 77287),
vertreten durch:
1. Hermann Schlienbecker, Maienfeldstraße 7, 63303 Dreieich, …
Amtsgericht Frankfurt am Main
30.10.2025
- Insolvenzgericht -
810 IN 1658/19 F-17-1
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren
Frankfurt Road Cargo GmbH, Cargo City Süd Gebäude 537, 60549 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 77287),
vertreten durch:
1. Hermann Schlienbecker, Maienfeldstraße 7, 63303 Dreieich, (Geschäftsführer),
werden für den Insolvenzverwalter festgesetzt:
Vergütung EUR
Auslagen EUR
Zustellungsauslagen EUR
Umsatzsteuer EUR
Summe EUR
Gründe:
Aus der maßgeblichen Masse ohne Absonderungsrechte von EUR 477.040,37 errechnet sich zunächst die Regelvergütung von EUR die insbesondere aufgrund der Seitens des Insolvenzverwalters im Bereich Befassung mit Aus- und Absonderungsrechten, Forderungseinzug mit Auslandsbezug und übertragende Sanierung geleisteten Mehrarbeit sowie dem allgemein festzustellenden Schwierigkeitsgrad und Umfang des Gesamtverfahrens eine Erhöhung der Regelvergütung um 110 % auf die dann ausreichend und angemessene Gesamtvergütung von netto EUR 78.828,54 plus 50 % Feststellungskosten in Höhe von EUR 2.204,35, somit insgesamt EUR 80.032,89 rechtfertigt.
Antragsgemäß sind Auslagenpauschale und Zustellungsauslagen sowie die jeweiligen Umsatzsteuerbeträge festzusetzen gewesen, §§ 1, 2, 7 u. 8 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
AG FFM 30.10.25
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 1658/19 F-17-1: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Frankfurt Road Cargo GmbH, Cargo City Süd Gebäude 537, 60549 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 77287), vertr. d.: 1. Hermann Schlienbecker, Maienfeldstraße 7, 63303 Dreieich, (Geschäftsführer), ist der Beschluss vom 30.10.2025 berichtigt …
810 IN 1658/19 F-17-1: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Frankfurt Road Cargo GmbH, Cargo City Süd Gebäude 537, 60549 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 77287), vertr. d.: 1. Hermann Schlienbecker, Maienfeldstraße 7, 63303 Dreieich, (Geschäftsführer), ist der Beschluss vom 30.10.2025 berichtigt worden.
Von den Gläubigern können bis zum 22.12.2025 bei dem Insolvenzgericht 60313 Frankfurt am Main, Klingerstraße 20, Gerichtsgebäude F, schriftliche Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung erhoben sowie Anträge zur Verwendung nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse gestellt werden.
Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 03.11.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 1658/19 F-17-1 In dem Insolvenzverfahren Frankfurt Road Cargo GmbH, Cargo City Süd Gebäude 537, 60549 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 77287),
vertreten durch:
1. Hermann Schlienbecker, Maienfeldstraße 7, 63303 Dreieich, (Geschäftsführer), wurde dem Insolvenzverwalter für die Schlussverteilung die Zu…
810 IN 1658/19 F-17-1 In dem Insolvenzverfahren Frankfurt Road Cargo GmbH, Cargo City Süd Gebäude 537, 60549 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 77287),
vertreten durch:
1. Hermann Schlienbecker, Maienfeldstraße 7, 63303 Dreieich, (Geschäftsführer), wurde dem Insolvenzverwalter für die Schlussverteilung die Zustimmung erteilt, nachdem die Verwertung der Insolvenzmasse beendet ist (§ 196 InsO).
Von den Gläubigern können bis zum 10.11.2025 bei dem Insolvenzgericht 60313 Frankfurt, Klingerstr.20, Gebäude F, schriftliche Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung erhoben sowie Anträge zur Verwendung nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse gestellt werden.
Der Schlussbericht, das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung sind zum Zwecke der Einsicht der Beteiligten auf der zuständigen Geschäftsstelle des hiesigen Insolvenzgerichts niedergelegt.
Rechtsbehelfsbelehrung: Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, den 30.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Frankfurt am Main
30.10.2025
- Insolvenzgericht -
810 IN 1658/19 F-17-1
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren
Frankfurt Road Cargo GmbH, Cargo City Süd Gebäude 537, 60549 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 77287),
vertreten durch:
1. Hermann Schlienbecker, Maienfeldstraße 7, 63303 Dreieich, …
Amtsgericht Frankfurt am Main
30.10.2025
- Insolvenzgericht -
810 IN 1658/19 F-17-1
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren
Frankfurt Road Cargo GmbH, Cargo City Süd Gebäude 537, 60549 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 77287),
vertreten durch:
1. Hermann Schlienbecker, Maienfeldstraße 7, 63303 Dreieich, (Geschäftsführer),
werden für den vorläufige(n) Insolvenzverwalter festgesetzt:
Vergütung: EUR
Auslagenpauschale: EUR
Umsatzsteuer: EUR
Summe: EUR
Gründe:
Aus der zugrunde zu legenden Bemessungsgrundlage von EUR 760.368,08 errechnet sich unter Anwendung der maßgeblichen Regelsätze zunächst die Vergütung des endgültigen Insolvenzverwalters in Höhe von EUR Aus diesem Betrag steht dem vorläufigen Insolvenzverwalter allerdings nur ein Bruchteil (Prozentsatz) zu, der regelmäßig 1/4 (25%) beträgt. Das vorliegende Verfahren rechtfertigt aufgrund Betriebsfortführung, Sanierungsbemühen, Befassung mit Absonderungsrechten und Anfechtungsansprüchen die Erhöhung des Bruchteils (Prozentsatzes) um 140 % auf insgesamt 165 %.
Die sich ergebende Vergütung in Höhe von EUR 70.879,65 ist dem Verfahren sowohl angemessen als auch ausreichend..
Antragsgemäß erhält der vorläufige Insolvenzverwalter die Auslagenpauschale und die auf Vergütung und Pauschale entfallende Umsatzsteuer festgesetzt, § 63 Abs. 3 InsO, §§ 10, 11, 2, 7 und 8 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem bei dem o. g. Gericht einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
AG FFM 30.10.25
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 1658/19 F-17-1 - In dem Insolvenzverfahren Frankfurt Road Cargo GmbH, Cargo City Süd Gebäude 537, 60549 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 77287),
vertreten durch:
1. Hermann Schlienbecker, Maienfeldstraße 7, 63303 Dreieich, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 22.04.2025 nachträglich angeme…
810 IN 1658/19 F-17-1 - In dem Insolvenzverfahren Frankfurt Road Cargo GmbH, Cargo City Süd Gebäude 537, 60549 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 77287),
vertreten durch:
1. Hermann Schlienbecker, Maienfeldstraße 7, 63303 Dreieich, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 22.04.2025 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO.
Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 05.05.2025 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 20.03.2025
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