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Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Vermittlungsgeschäfte aller Art, insbesondere die Vermittlung von Leistungen im Schönheitssegment. Die Erbringung von Finanzdienstleistungen im Sinne von § 1 Abs. 1a KWG ist nicht Gegenstand des Unternehmens, ebenso nicht die Anlagevermittlung im Sinne des § 1 Abs. 1a lit A) KWG. Der Gegenstand des Unternehmens umfasst ferner die Erbringung von Unternehmensberatungsleistungen und die allgemeine Investitionsberatung; außerdem der Handel und Vertrieb von Gebrauchs- und Konsumgutem, soweit der Handel nicht einer besonderen Erlaubnis bedarf, die Tätigkeit als Reisevermittler, Reiseberater und/oder Reiseveranstalter sowie die Personenbeförderung, insbesondere von behinderten oder pflegebedürftigen Personen.
Über das Vermögen der Frankfurterist GmbH, Große Gallusstraße 16-18, 60311 Frankfurt am Main, ist am 30.04.2026 um 10:15 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Nicolai Fischer, White & Case LLP, Bockenheimer Landstraße 20, 60323 Frankfurt am Main, bestellt worden. Das Verfahren befindet sich im Stadium der vorläufigen Maßnahmen.
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