Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Franz-Josef Reck GmbH & Co. KG Spedition
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Kalthofer Feld 17, 58640 Iserlohn
Handelsregister
Amtsgericht Iserlohn HRA 1613
EUID
DER2604.HRA1613
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hagen
Aktenzeichen
100 IN 9/20
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwälte Klepper und Partner
Kanzlei
Rechtsanwälte Klepper und Partner
Adresse
Grünstr. 16, 58095 Hagen
Termine & Fristen
Prüfungstermin
06.02.2025
Gläubigerversammlung
14.04.2025 , 09:45 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Franz-Josef Reck GmbH & Co. KG Spedition ist eröffnet und läuft. Das Amtsgericht Hagen hat einen Termin für eine Gläubigerversammlung angesetzt, in der über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters beschlossen werden soll. Im Mittelpunkt steht die Zustimmung zu einem Vergleich mit dem Gesellschafter Herrn Reck zur Abgeltung sämtlicher gegen ihn bestehenden Forderungen in Höhe von 150.000,00 EUR. Die Gläubiger, der Insolvenzverwalter und die Schuldnerin sind zu diesem Termin geladen. Ein persönliches Erscheinen der Gläubiger wird nicht angeordnet. Sollte keine stimmberechtigten Gläubiger teilnehmen, gilt die Zustimmung als erteilt.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Franz-Josef Reck GmbH & Co. KG Spedition ist eröffnet und läuft. Im Verfahren sind die Rechtsanwälte Klepper und Partner als Verfahrensbevollmächtigte tätig. Ein Termin für eine Gläubigerversammlung zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbeson…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Franz-Josef Reck GmbH & Co. KG Spedition ist eröffnet und läuft. Im Verfahren sind die Rechtsanwälte Klepper und Partner als Verfahrensbevollmächtigte tätig. Ein Termin für eine Gläubigerversammlung zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere die Zustimmung zu einem Vergleich mit dem Gesellschafter Herrn Reck in Höhe von 150.000,00 EUR, ist auf den 14. April 2025 anberaumt. Zudem wurden nachträglich angemeldete Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft; der Prüfungsstichtag war der 6. Februar 2025, bis zu dem Widerspruch gegen die Forderungstabelle eingelegt werden musste.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 100 IN 9/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Iserlohn unter HRA 1613 eingetragenen Franz-Josef Reck GmbH & Co. KG Spedition, Kalthofer Feld 17, 58640 Iserlohn, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im …
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 100 IN 9/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Iserlohn unter HRA 1613 eingetragenen Franz-Josef Reck GmbH & Co. KG Spedition, Kalthofer Feld 17, 58640 Iserlohn, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Iserlohn unter HRB 995 eingetragene Franz-Josef Reck GmbH, Kalthofer Weg 17, 58640 Iserlohn, diese vertreten durch den Geschäftsführer Matthias Reck
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Klepper und Partner, Grünstr. 16, 58095 Hagen
I.
wird gem. § 5 Abs. 2 InsO angeordnet, dass der nachfolgende anberaumte Termin im mündlichen Verfahren stattfindet.
II.
wird Termin für eine Gläubigerversammlungzur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161 InsO),
hier:
Zustimmung zu einem Vergleich mit dem Gesellschaftr, Herrn Reck, in Höhe von 150.000,00 EUR zur Abgeltung sämtlicher gegen ihn bestehenden Forderungen .
bestimmt auf
Montag, 14.04.2025, 09:45 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen, Erdgeschoss, Sitzungssaal 025.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Insolvenzgläubiger, der Insolvenzverwalter und die Schuldnerin werden zu diesem Termin geladen (§ 177 Abs. 3 InsO).
Ein persönliches Erscheinen der Gläubiger pp. wird nicht angeordnet.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hagen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
100 IN 9/20
Amtsgericht Hagen, 13.03.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 100 IN 9/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Iserlohn unter HRA 1613 eingetragenen Franz-Josef Reck GmbH & Co. KG Spedition, Kalthofer Feld 17, 58640 Iserlohn, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im …
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 100 IN 9/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Iserlohn unter HRA 1613 eingetragenen Franz-Josef Reck GmbH & Co. KG Spedition, Kalthofer Feld 17, 58640 Iserlohn, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Iserlohn unter HRB 995 eingetragene Franz-Josef Reck GmbH, Kalthofer Weg 17, 58640 Iserlohn, diese vertreten durch den Geschäftsführer Matthias Reck
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 06.02.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen, Zimmer Nr. 291 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
100 IN 9/20
Amtsgericht Hagen, 09.01.2025
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