Berichts- und PrüfungsterminRheinland-PfalzHRA 22800
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Franz Personalpartner GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Engerser Straße 7, 56564 Neuwied
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Montabaur HRA 22800
EUID
DET2214V.HRA22800
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Neuwied
Aktenzeichen
21 IN 29/26
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Björn-Till Till
Adresse
Riehler Platz 5, 50668 Köln
Telefon
0221-8884960
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
06.03.2026 , 09:30 Uhr
Eröffnung
01.05.2026 , 10:35 Uhr
Forderungsanmeldefrist
15.06.2026
Berichtstermin
06.07.2026 , 10:00 Uhr
Prüfungstermin
06.07.2026 , 10:00 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Franz Personalpartner GmbH & Co. KG ist am 01.05.2026 eröffnet worden. Zuvor war am 06.03.2026 die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet und Rechtsanwalt Björn-Till Till zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Mit der Verfahrenseröffnung ist Rechtsanwalt Björn-Till Till als Insolvenzverwalter bestätigt. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 15.06.2026 anzumelden. Der Berichts- und Prüfungstermin war ursprünglich für den 06.07.2026 im schriftlichen Verfahren angesetzt, die Anordnung zur Durchführung im schriftlichen Verfahren wurde jedoch aufgehoben. Das Verfahren findet nun im mündlichen Verfahren statt. Der Berichts- und Prüfungstermin ist für den 06.07.2026 um 10:00 Uhr im Amtsgericht Neuwied anberaumt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
21 IN 29/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Franz Personalpartner GmbH & Co. KG, Engerser Straße 7, 56564 Neuwied (AG Montabaur, HRA 22800), vertr. d.: 1. Franz Beteiligungsgesellschaft mbH, Engerser Straße 7, 56564 Neuwied, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Erdogan Tingo,…
21 IN 29/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Franz Personalpartner GmbH & Co. KG, Engerser Straße 7, 56564 Neuwied (AG Montabaur, HRA 22800), vertr. d.: 1. Franz Beteiligungsgesellschaft mbH, Engerser Straße 7, 56564 Neuwied, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Erdogan Tingo, (Geschäftsführer), ist am 06.03.2026 um 09:30 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Björn-Till Till, Riehler Platz 5, 50668 Köln, Tel.: 0221-8884960, Fax: 0221-88849626, E-Mail: info@till-eisenbeis.de bestellt worden.
Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Neuwied, Hermannstraße 39, 56564 Neuwied einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Neuwied, 06.03.2026
Hinweise zum Datenschutz:
Die Datenschutzerklärung zur Informationspflicht nach Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), § 55 Bundesdatenschutzgesetz und § 43 Landesdatenschutzgesetz finden Sie auf der Startseite des Internetauftritts des Gerichts: www.agnr.justiz.rlp.de. Auf Wunsch übersenden wir diese Information auch in Papierform.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
21 IN 29/26 : Über das Vermögen der Franz Personalpartner GmbH & Co. KG, Engerser Straße 7, 56564 Neuwied (AG Montabaur, HRA 22800), vertr. d.: 1. Franz Beteiligungsgesellschaft mbH, Engerser Straße 7, 56564 Neuwied, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Erdogan Tingo, (Geschäftsführer), ist am 01.05.…
21 IN 29/26 : Über das Vermögen der Franz Personalpartner GmbH & Co. KG, Engerser Straße 7, 56564 Neuwied (AG Montabaur, HRA 22800), vertr. d.: 1. Franz Beteiligungsgesellschaft mbH, Engerser Straße 7, 56564 Neuwied, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Erdogan Tingo, (Geschäftsführer), ist am 01.05.2026 um 10:35 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Björn-Till Till, Riehler Platz 5, 50668 Köln, Tel.: 0221-8884960, Fax: 0221-88849626, E-Mail: info@till-eisenbeis.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 15.06.2026 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 06.07.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
" Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
" Anträge über:
- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (15.06.2026) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (06.07.2026), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweise:
- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Es wird darauf hingewiesen, dass Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können und nicht bereits in § 173 Abs. 2 ZPO genannt sind, gemäß § 28 Abs. 4 InsO unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären können.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Neuwied, Hermannstraße 39, 56564 Neuwied einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Neuwied, 04.05.2026
Hinweise zum Datenschutz:
Die Datenschutzerklärung zur Informationspflicht nach Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), § 55 Bundesdatenschutzgesetz und § 43 Landesdatenschutzgesetz finden Sie auf der Startseite des Internetauftritts des Gerichts: www.agnr.justiz.rlp.de. Auf Wunsch übersenden wir diese Information auch in Papierform.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
21 IN 29/26 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Franz Personalpartner GmbH & Co. KG, Engerser Straße 7, 56564 Neuwied (AG Montabaur, HRA 22800), vertr. d.: 1. Franz Beteiligungsgesellschaft mbH, Engerser Straße 7, 56564 Neuwied, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Erdogan Tingo, (Gesch…
21 IN 29/26 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Franz Personalpartner GmbH & Co. KG, Engerser Straße 7, 56564 Neuwied (AG Montabaur, HRA 22800), vertr. d.: 1. Franz Beteiligungsgesellschaft mbH, Engerser Straße 7, 56564 Neuwied, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Erdogan Tingo, (Geschäftsführer), wird die Anordnung über die Durchführung im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO aufgehoben und angeordnet, dass die Durchführung des Verfahrens im mündlichen Verfahren stattfindet.
Der auf den Stichtag des 06.07.2026 anberaumte Berichts- und Prüfungstermin wird im mündlichen Verfahren anberaumt auf:
Montag, 06.07.2026, 10:00 Uhr, Saal 101, 1. Stock, Amtsgericht Neuwied,
Hermannstr. 39, 56564 Neuwied
Die Gläubigerversammlung dient der Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin).
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
- Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung,
vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung,
Hinweise:
- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Amtsgericht Neuwied, 08.06.2026
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.