Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
FREE MEE GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Hamburg
Adresse
Feldbrunnenstraße 2, 20148 Hamburg
Handelsregister
Amtsgericht Hamburg HRA 119611
EUID
DEK1101.HRA119611
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67b IN 51/20
Phase
Schlussverteilung
Termine & Fristen
Forderungsanmeldefrist
26.01.2026
Prüfungstermin
16.02.2026
Prüfungstermin
05.06.2026
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Nicht eindeutig klassifizierbar
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der FREE MEE GmbH & Co. KG ist beim Amtsgericht Hamburg anhängig. Das Verfahren ist eröffnet. Im Rahmen des laufenden Verfahrens sollen die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen im schriftlichen Verfahren gemäß § 177 InsO geprüft werden. Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist auf den 05.06.2026 festgesetzt. Bis zu diesem Datum muss ein schriftlicher Widerspruch gegen zu prüfende Forderungen bei Gericht eingehen. Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen sowie die Anmeldungsunterlagen sind ab dem 26.01.2026 zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Gegen den Beschluss steht demjenigen, dessen Rechte beeinträchtigt sind, der Rechtsbehelf der Erinnerung gemäß § 11 Abs. 2 RPflG zu, der binnen zwei Wochen nach Zustellung eingelegt werden muss.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der FREE MEE GmbH & Co. KG wird vom Amtsgericht Hamburg unter dem Aktenzeichen 67b IN 51/20 behandelt. Der Schuldner ist im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 119611 eingetragen und wird durch die FREE MEE Verwaltungs GmbH vertreten. Im ersten Teil der Bekanntmac…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der FREE MEE GmbH & Co. KG wird vom Amtsgericht Hamburg unter dem Aktenzeichen 67b IN 51/20 behandelt. Der Schuldner ist im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 119611 eingetragen und wird durch die FREE MEE Verwaltungs GmbH vertreten. Im ersten Teil der Bekanntmachung vom 11.01.2026 wird über die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen im schriftlichen Verfahren gemäß § 177 InsO informiert. Der Prüfungsstichtag ist ursprünglich der 16.02.2026, wobei sich dieser in einer späteren Bekanntmachung vom 30.04.2026 auf den 05.06.2026 geändert hat. Die Anmeldungsunterlagen waren ab dem 26.01.2026 zur Einsicht niedergelegt. Im weiteren Verfahrensverlauf wurde durch Beschluss vom 24.07.2026 die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt. Als Grundlage für die Berechnung der Massevergütung wurde ein Massewert von 216.323,60 EUR zugrunde gelegt. Der Pauschbetrag für Auslagen wurde auf Basis der Regelvergütung festgesetzt. Gegen die Vergütungsfestsetzung steht die sofortige Beschwerde oder die Erinnerung innerhalb von zwei Wochen zur Verfügung.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der FREE MEE GmbH & Co. KG wird vom Amtsgericht Hamburg unter dem Aktenzeichen 67b IN 51/20 geführt. Der Schuldner ist im Handelsregister als HRA 119611 eingetragen, vertreten durch die FREE MEE Verwaltungs GmbH (HRB 139131). Im Verlauf des Verfahrens wurden nachträglich angemel…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der FREE MEE GmbH & Co. KG wird vom Amtsgericht Hamburg unter dem Aktenzeichen 67b IN 51/20 geführt. Der Schuldner ist im Handelsregister als HRA 119611 eingetragen, vertreten durch die FREE MEE Verwaltungs GmbH (HRB 139131). Im Verlauf des Verfahrens wurden nachträglich angemeldete Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft. Der Prüfungsstichtag wurde zunächst auf den 16.02.2026 festgelegt, später auf den 05.06.2026 aktualisiert. Die Anmeldungsunterlagen waren ab dem 26.01.2026 zur Einsicht niedergelegt. Zudem ist die Vergütung des Insolvenzverwalters auf Grundlage einer Masse von 216.323,60 EUR festgesetzt worden. Das Verfahren befindet sich nun in der Phase der Schlussverteilung. Die an der Verteilung teilnehmenden Forderungen belaufen sich auf 487.092,10 EUR, während zur Verteilung stehende Mittel in Höhe von 80.022,55 EUR vorliegen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 51/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 119611 eingetragenen FREE MEE GmbH & Co. KG, ehemals Jungfernstieg 1, 20095 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsre…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 51/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 119611 eingetragenen FREE MEE GmbH & Co. KG, ehemals Jungfernstieg 1, 20095 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 139131 eingetragene FREE MEE Verwaltungs GmbH, Jungfernstieg 1, 20095 Hamburg, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Karim Bennaceur,
sollen die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft werden (§ 177 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 16.02.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 26.01.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B 425 niedergelegt.
67b IN 51/20
Amtsgericht Hamburg, 11.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 51/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 119611 eingetragenen FREE MEE GmbH & Co. KG, ehemals Jungfernstieg 1, 20095 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsre…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 51/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 119611 eingetragenen FREE MEE GmbH & Co. KG, ehemals Jungfernstieg 1, 20095 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 139131 eingetragene FREE MEE Verwaltungs GmbH, Jungfernstieg 1, 20095 Hamburg, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Karim Bennaceur,
sollen die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft werden (§ 177 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 05.06.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen und die Anmeldeunterlagen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B 425 niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
67b IN 51/20
Amtsgericht Hamburg, 30.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 51/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 119611 eingetragenen FREE MEE GmbH & Co. KG, ehemals Jungfernstieg 1, 20095 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsre…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 51/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 119611 eingetragenen FREE MEE GmbH & Co. KG, ehemals Jungfernstieg 1, 20095 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 139131 eingetragene FREE MEE Verwaltungs GmbH, Jungfernstieg 1, 20095 Hamburg, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Karim Bennaceur,
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO). Nach § 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Auf der Grundlage der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters hat das Gericht vorliegend der Vergütungsberechnung eine Masse von 216.323,60 EUR zugrunde gelegt. 130 % des Regelsatzes Wegen der näheren Einzelheiten verweist die Vergütungsentscheidung auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 24.04.2026.
Neben der Vergütung sind dem Verwalter auf Antrag die nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle dieser tatsächlich entstandenen Auslagen kann der Insolvenzverwalters nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Vorliegend ist der Pauschbetrag vom Gericht festgesetzt worden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Hamburg statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Zusatz zum Veröffentlichungstext:
Die Veröffentlichung des Vergütungsbeschlusses erfolgt vorliegend gem. § 9 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 InsO auszugsweise bzw. seinem wesentlichen Inhalt nach, da nach Auffassung des Gerichts eine vollständige Veröffentlichung nicht sachgerecht ist, weil die damit verbundene Publizität schützenswerte Interessen bestimmter Beteiligter verletzen kann. Diese Interessen werden durch die Regelung in § 64 Abs. 2 Satz 2 InsO nicht hinreichend geschützt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg, , Zimmer Nr. B 425 eingesehen werden.
67b IN 51/20
Amtsgericht Hamburg, 24.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 51/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 119611 eingetragenen FREE MEE GmbH & Co. KG, ehemals Jungfernstieg 1, 20095 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsre…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 51/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 119611 eingetragenen FREE MEE GmbH & Co. KG, ehemals Jungfernstieg 1, 20095 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 139131 eingetragene FREE MEE Verwaltungs GmbH, Jungfernstieg 1, 20095 Hamburg, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Karim Bennaceur,
soll die Schlussverteilung stattfinden.
Nach dem auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg, Insolvenzgericht, niedergelegten Verzeichnis betragen die an der Verteilung teilnehmenden Forderungen 487.092,10 EUR.
Zur Verteilung steht ein Betrag von 80.022,55 EUR.
Hiervon abzusetzen sind die Gerichtskosten sowie die Vergütung des Insolvenzverwalters.
67b IN 51/20
Amtsgericht Hamburg, 20.08.2026
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