In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Freese Oberflächentechnik GmbH mit Sitz in Bremen ist der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Malte Köster bestellt. Im Rahmen des Verfahrens wurden nachträglich angemeldete Forderungen am 26.08.2024 geprüft. Der Insolvenzverwalter hat einen Antrag auf Festsetzung seiner Vergütung gestellt, welcher durch das Amtsgericht Bremen am 01.10.2025 beschlossen wurde; dabei wurden Zuschläge für die Betriebsfortführung und die Bearbeitung von Aus- und Absonderungsrechten sowie für komplexe Eigentumsverhältnisse gewährt. Der verfügbare Massebestand beträgt 1.031.012,65 EUR, während Insolvenzforderungen in Höhe von 5.288.477,60 EUR zu berücksichtigen sind. Die Zustimmung zur Vornahme der Schlussverteilung ist erfolgt. Ein besonderer Prüfungs- und Schlusstermin im schriftlichen Verfahren ist auf den 10.12.2025 festgesetzt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
507 IN 10/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Freese Oberflächentechnik GmbH, Carl-Benz-Str. 29, 28237 Bremen (AG Bremen, HRB 29361 HB), vertr. d.: Georgios Chalos, Im Tweyad 46, 27612 Loxstedt, (Geschäftsführer), werden die nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren am 26.08.2024 …
507 IN 10/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Freese Oberflächentechnik GmbH, Carl-Benz-Str. 29, 28237 Bremen (AG Bremen, HRB 29361 HB), vertr. d.: Georgios Chalos, Im Tweyad 46, 27612 Loxstedt, (Geschäftsführer), werden die nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren am 26.08.2024 geprüft.
Widersprüche sind schriftlich zu erheben und müssen dem Insolvenzgericht spätestens einen Tag vor diesem besonderen Prüfungstermin vorliegen.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die Anmeldungen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Gerichtshaus (Neubau), Ostertorstraße 25-31, 28195 Bremen, niedergelegt.
Amtsgericht Bremen, 25.06.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
507 IN 10/20: Veröffentlichung zum Zwecke der Anhörung:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Freese Oberflächentechnik GmbH, Carl-Benz-Str. 29, 28237 Bremen (AG Bremen, HRB 29361 HB), vertr. d.: Georgios Chalos, Im Tweyad 46, 27612 Loxstedt, (Geschäftsführer), ist von dem Insolvenzverwalter ein Antrag auf Fe…
507 IN 10/20: Veröffentlichung zum Zwecke der Anhörung:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Freese Oberflächentechnik GmbH, Carl-Benz-Str. 29, 28237 Bremen (AG Bremen, HRB 29361 HB), vertr. d.: Georgios Chalos, Im Tweyad 46, 27612 Loxstedt, (Geschäftsführer), ist von dem Insolvenzverwalter ein Antrag auf Festsetzung der Vergütung für das Insolvenzverfahren gestellt worden. Zu diesem Antrag werden die Verfahrensbeteiligten hiermit angehört. Der vollständige Antrag kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Den Beteiligten wird hiermit Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb von 4 Wochen nach Wirksamwerden dieser öffentlichen Bekanntmachung gegeben.
Amtsgericht Bremen, 02.07.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bremen 01.10.2025
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 507 IN 10/20
(Bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Freese Oberflächentechnik GmbH, Carl-Benz-Str. 29, 28237 Bremen (AG Bremen, HRB 29361 HB),
vertreten durch:
Georgios Chalos, Im Tweyad 46, 27612 Loxstedt, (G…
Amtsgericht Bremen 01.10.2025
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 507 IN 10/20
(Bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Freese Oberflächentechnik GmbH, Carl-Benz-Str. 29, 28237 Bremen (AG Bremen, HRB 29361 HB),
vertreten durch:
Georgios Chalos, Im Tweyad 46, 27612 Loxstedt, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte PLUTA Rechtsanwälte GmbH, An der Reeperbahn 2, 28217 Bremen,
wird die Vergütung des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Malte Köster festgesetzt auf:
€ *** (Betrag gemäß § 64 Abs. 2 InsO entfernt). Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
G r ü n d e:
Nach dem Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters bezieht und die € 1.597.316,30 beträgt, ergibt sich ein Regelsatz der Vergütung von € *** (Betrag gemäß § 64 Abs. 2 InsO entfernt), § 2 InsVV.
Es wurden gemäß § 3 Abs. 1 InsVV zusätzliche Zuschläge von insgesamt 70,00 % geltend gemacht, die für angemessen erachtet wurden, und zwar für die Tätigkeiten des Insolvenzverwalters im Rahmen der Betriebsfortführung sowie der Bearbeitung von Aus- und Absonderungsrechten.
Der Insolvenzverwalter hat insoweit im Rahmen der Betriebsfortführung nach Verfahrenseröffnung versucht, verschiedene Nachfolgelösungen mit der Übertragung von Teilbetrieben herbeizuführen. Hierbei gestaltete sich die Übernahme in arbeitsrechtlicher Hinsicht schwierig. Einen Fortführungsüberschuss, der bereits zu einer entsprechend erhöhten Vergütung geführt hätte, hat der Insolvenzverwalter hingegen nicht generieren können. Der Mehraufwand des Insolvenzverwalters während der Betriebsfortführung war in diesem Zusammenhang mit 20 % zu würdigen.
Darüber hinaus lagen komplexe Eigentumsverhältnisse zwischen der Schuldnerin und der Schwestergesellschaften vor, deren außergerichtlicher Regelung eine über einen längeren Zeitraum notwendige Verhandlung in Anspruch genommen hat. Hinsichtlich der schwierigen Eigentumszuordnung mit den Schwestergesellschaften hat der Insolvenzverwalter einen Zuschlag in Höhe von 50 % geltend gemacht, der für angemessen erachtet wird.
Die Doppelzahlung hinsichtlich der Umsatzsteuerjahreserklärungen für die Jahre 2020-2022 in Höhe von 763,03 € sowie die Vorschüsse in Höhe von insgesamt 86.141,17 € waren von der Vergütung in Abzug zu bringen.
Hinzu kommen Auslagenersatz sowie Umsatzsteuer auf Vergütung und Auslagen, §§ 7, 8 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Wert des Beschwerdegegenstandes € 200,00 übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
507 IN 10/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Freese Oberflächentechnik GmbH, Carl-Benz-Str. 29, 28237 Bremen (AG Bremen, HRB 29361 HB), vertr. d.: Georgios Chalos, Im Tweyad 46, 27612 Loxstedt, (Geschäftsführer), wird der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt und besonderer Prüfungs- und Schlusster…
507 IN 10/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Freese Oberflächentechnik GmbH, Carl-Benz-Str. 29, 28237 Bremen (AG Bremen, HRB 29361 HB), vertr. d.: Georgios Chalos, Im Tweyad 46, 27612 Loxstedt, (Geschäftsführer), wird der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt und besonderer Prüfungs- und Schlusstermin im schriftlichen Verfahren bestimmt auf den 10.12.2025.
Den Beteiligten wird Gelegenheit gegeben, spätestens bis einen Tag vor diesem Termin schriftlich Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters, das Schlussverzeichnis sowie gegen die eventuelle Einstellung des Verfahrens wegen Masseunzulänglichkeit gemäß § 211 InsO zu erheben.
Die Gläubiger und die Schuldnerin können innerhalb der gesetzten Ausschlussfrist den nachgemeldeten Forderungen schriftlich widersprechen.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Zustimmung zur Vornahme der Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bremen, 01.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
507 IN 10/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Freese Oberflächentechnik GmbH, Carl-Benz-Str. 29, 28237 Bremen (AG Bremen, HRB 29361 HB), vertr. d.: Georgios Chalos, Im Tweyad 46, 27612 Loxstedt, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstell…
507 IN 10/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Freese Oberflächentechnik GmbH, Carl-Benz-Str. 29, 28237 Bremen (AG Bremen, HRB 29361 HB), vertr. d.: Georgios Chalos, Im Tweyad 46, 27612 Loxstedt, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bremen zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Malte Köster, Katharinenstr. 5, 28195 Bremen, Tel.: 0421 / 32 27 39 0, Fax: 0421 / 32 27 39 200, Internet: www.willmerkoester.de hat dem Gericht folgendes gemäß § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 1.031.012,65 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 5.288.477,60 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Bremen, 07.11.2025
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