Halten und Verwalten von in- und ausländischen Beteiligungen sowie Übernahme der persönlichen Haftung bei Personengesellschaften
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der PMH Shipping PACHUCA UG (haftungsbeschränkt) ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter hat einen Antrag auf Festsetzung seiner Vergütung für das Verfahren gestellt. Das Amtsgericht Bremen hat die Verfahrensbeteiligten zur Anhörung über diesen Antrag eingeladen. Den Beteiligten wird Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb von 3 Wochen nach Wirksamwerden der öffentlichen Bekanntmachung gegeben. Der vollständige Antrag kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Originalbekanntmachung · Schlusstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der PMH Shipping PACHUCA U (haftungsbeschränkt) ist beim Amtsgericht Bremen anhängig. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Per Hendrik Heerma hat einen Antrag auf Festsetzung seiner Vergütung gestellt, worüber die Verfahrensbeteiligten angehört wurden. Die Vergütung wurde dur…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der PMH Shipping PACHUCA U (haftungsbeschränkt) ist beim Amtsgericht Bremen anhängig. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Per Hendrik Heerma hat einen Antrag auf Festsetzung seiner Vergütung gestellt, worüber die Verfahrensbeteiligten angehört wurden. Die Vergütung wurde durch Beschluss des Gerichts festgesetzt. Grundlage hierfür war der Wert der Insolvenzmasse in Höhe von 4.826,76 EUR, bezogen auf die Schlussrechnung des Verwalters. Der verfügbare Massebestand beträgt nach Abzug noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten 4.473,41 EUR. Es sind Insolvenzforderungen in Höhe von 8.642.453,43 EUR zu berücksichtigen. Das Gericht hat der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt und einen besonderen Prüfungs- und Schlusstermin im schriftlichen Verfahren für den 09.10.2024 bestimmt. Beteiligte können bis einen Tag vor diesem Termin schriftlich Einwendungen erheben.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
517 IN 4/21: Veröffentlichung zum Zwecke der Anhörung:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der PMH Shipping PACHUCA UG (haftungsbeschränkt), Wildeshauser Straße 27, 27753 Delmenhorst (AG Oldenburg, HRB 214664), vertr. d.: 1. Dr. Martin Harren, Hermann-Hollerith-Str. 10, 28355 Bremen, (Geschäftsführer), 2. Bernh…
517 IN 4/21: Veröffentlichung zum Zwecke der Anhörung:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der PMH Shipping PACHUCA UG (haftungsbeschränkt), Wildeshauser Straße 27, 27753 Delmenhorst (AG Oldenburg, HRB 214664), vertr. d.: 1. Dr. Martin Harren, Hermann-Hollerith-Str. 10, 28355 Bremen, (Geschäftsführer), 2. Bernhard Held, Hermann-Hollerith-Str. 10, 28355 Bremen, (Geschäftsführer), ist von dem Insolvenzverwalter ein Antrag auf Festsetzung der Vergütung für das Insolvenzverfahren gestellt worden. Zu diesem Antrag werden die Verfahrensbeteiligten hiermit angehört. Der vollständige Antrag kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Den Beteiligten wird hiermit Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb von 3 Wochen nach Wirksamwerden dieser öffentlichen Bekanntmachung gegeben.
Amtsgericht Bremen, 27.06.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bremen 09.08.2024
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 517 IN 4/21
(Bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
PMH Shipping PACHUCA UG (haftungsbeschränkt), Wildeshauser Straße 27, 27753 Delmenhorst (AG Oldenburg, HRB 214664),
vertreten durch:
1. Dr. Martin Harren, Her…
Amtsgericht Bremen 09.08.2024
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 517 IN 4/21
(Bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
PMH Shipping PACHUCA UG (haftungsbeschränkt), Wildeshauser Straße 27, 27753 Delmenhorst (AG Oldenburg, HRB 214664),
vertreten durch:
1. Dr. Martin Harren, Hermann-Hollerith-Str. 10, 28355 Bremen, (Geschäftsführer),
2. Bernhard Held, Hermann-Hollerith-Str. 10, 28355 Bremen, (Geschäftsführer),
wird die Vergütung des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Per Hendrik Heerma festgesetzt auf:
€ *** (Betrag gemäß § 64 Abs. 2 InsO entfernt). Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
G r ü n d e:
Nach dem Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters bezieht und die € 4.826,76 beträgt, ergibt sich ein Regelsatz der Vergütung von € *** (Betrag gemäß § 64 Abs. 2 InsO entfernt), § 2 InsVV.
Hinzu kommen Auslagenersatz sowie Umsatzsteuer auf Vergütung und Auslagen, §§ 7, 8 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Wert des Beschwerdegegenstandes € 200,00 übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
517 IN 4/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der PMH Shipping PACHUCA UG (haftungsbeschränkt), Wildeshauser Straße 27, 27753 Delmenhorst (AG Oldenburg, HRB 214664), vertr. d.: 1. Dr. Martin Harren, Hermann-Hollerith-Str. 10, 28355 Bremen, (Geschäftsführer), 2. Bernhard Held, Hermann-Hollerith-Str. 10, 28355…
517 IN 4/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der PMH Shipping PACHUCA UG (haftungsbeschränkt), Wildeshauser Straße 27, 27753 Delmenhorst (AG Oldenburg, HRB 214664), vertr. d.: 1. Dr. Martin Harren, Hermann-Hollerith-Str. 10, 28355 Bremen, (Geschäftsführer), 2. Bernhard Held, Hermann-Hollerith-Str. 10, 28355 Bremen, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bremen zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Per Hendrik Heerma, Hollerallee 9, 28209 Bremen, Tel.: 0421-3468026, Fax: 0421-3468027, Internet: www.frh-recht.de hat dem Gericht folgendes gemäß § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 4.473,41 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 8.642.453,43 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Bremen, 15.08.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
517 IN 4/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der PMH Shipping PACHUCA UG (haftungsbeschränkt), Wildeshauser Straße 27, 27753 Delmenhorst (AG Oldenburg, HRB 214664), vertr. d.: 1. Dr. Martin Harren, Hermann-Hollerith-Str. 10, 28355 Bremen, (Geschäftsführer), 2. Bernhard Held, Hermann-Hollerith-Str. 10, 28355…
517 IN 4/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der PMH Shipping PACHUCA UG (haftungsbeschränkt), Wildeshauser Straße 27, 27753 Delmenhorst (AG Oldenburg, HRB 214664), vertr. d.: 1. Dr. Martin Harren, Hermann-Hollerith-Str. 10, 28355 Bremen, (Geschäftsführer), 2. Bernhard Held, Hermann-Hollerith-Str. 10, 28355 Bremen, (Geschäftsführer), wird der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt und besonderer Prüfungs- und Schlusstermin im schriftlichen Verfahren bestimmt auf den 09.10.2024.
Den Beteiligten wird Gelegenheit gegeben, spätestens bis einen Tag vor diesem Termin schriftlich Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters, das Schlussverzeichnis sowie gegen die eventuelle Einstellung des Verfahrens wegen Masseunzulänglichkeit gemäß § 211 InsO zu erheben.
Die Gläubiger und die Schuldnerin können innerhalb der gesetzten Ausschlussfrist den nachgemeldeten Forderungen schriftlich widersprechen.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Zustimmung zur Vornahme der Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bremen, 09.08.2024
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