Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
freetomove GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bremen
Handelsregister
Amtsgericht Bremen HRB 24808
EUID
DEH1101.HRB24808
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bremen
Aktenzeichen
507 IN 7/22
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Festsetzung Vergütung / Anhörung Schlussrechnung
30.10.2024
Prüfungstermin Forderungen
20.11.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der freetomove GmbH ist anhängig. Der vorläufige Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Olaf Helmke, hat die Schlussrechnung vorgelegt. Das Amtsgericht Bremen hat die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt. Die Berechnungsgrundlage für die Vergütung betrug 98.359,35 Euro. Es wurden Zuschläge von insgesamt 24,74 % für die Betriebsfortführung gewährt. Den Beteiligten wurde Gelegenheit gegeben, bis einen Tag vor dem Termin am 30.10.2024 schriftlich Einwendungen gegen die Schlussrechnung zu erheben. Die Anhörung der Verfahrensbeteiligten erfolgt im schriftlichen Verfahren an diesem Datum.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der freetomove GmbH ist anhängig. Im Verfahren ist Rechtsanwalt Olaf Helmke als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Das Amtsgericht Bremen hat am 17.09.2024 die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt, wobei sich die Berechnungsgrundlage auf einen Betrag v…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der freetomove GmbH ist anhängig. Im Verfahren ist Rechtsanwalt Olaf Helmke als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Das Amtsgericht Bremen hat am 17.09.2024 die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt, wobei sich die Berechnungsgrundlage auf einen Betrag von 98.359,35 Euro beläuft. Eine Anhörung der Verfahrensbeteiligten zur Prüfung der Schlussrechnung des vorläufigen Insolvenzverwalters ist für den 30.10.2024 anberaumt; Einwendungen sind bis einen Tag vor diesem Termin schriftlich zu erheben. Des Weiteren wird ein besonderer Prüfungstermin für nachträglich angemeldete Forderungen am 20.11.2026 bekannt gegeben, wobei Widersprüche spätestens einen Tag vor diesem Termin schriftlich beim Insolvenzgericht einzureichen sind.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
507 IN 7/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der freetomove GmbH, Insterburger Str. 19, 28207 Bremen (AG Bremen, HRB 24808 HB), vertr. d.: Dieter Büsing, Hamburger Str. 65, 28205 Bremen, (Geschäftsführer), liegt die Schlussrechnung des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Olaf Helmke zur Einsicht de…
507 IN 7/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der freetomove GmbH, Insterburger Str. 19, 28207 Bremen (AG Bremen, HRB 24808 HB), vertr. d.: Dieter Büsing, Hamburger Str. 65, 28205 Bremen, (Geschäftsführer), liegt die Schlussrechnung des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Olaf Helmke zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) aus. Die Anhörung der Verfahrensbeteiligten erfolgt im schriftlichen Verfahren am 30.10.2024. Den Beteiligten wird Gelegenheit gegeben, spätestens bis einen Tag vor diesem Termin schriftlich Einwendungen gegen die Schlussrechnung des vorläufigen Insolvenzverwalters zu erheben.
Amtsgericht Bremen, 17.09.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bremen 17.09.2024
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 507 IN 7/22
(Bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
freetomove GmbH, Insterburger Str. 19, 28207 Bremen (AG Bremen, HRB 24808 HB),
vertreten durch:
Dieter Büsing, Hamburger Str. 65, 28205 Bremen, (Geschäftsführ…
Amtsgericht Bremen 17.09.2024
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 507 IN 7/22
(Bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
freetomove GmbH, Insterburger Str. 19, 28207 Bremen (AG Bremen, HRB 24808 HB),
vertreten durch:
Dieter Büsing, Hamburger Str. 65, 28205 Bremen, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte TrentmannPartGmbB, Obernstraße 39-43, 28195 Bremen,
wird die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Olaf Helmke festgesetzt auf:
€ *** (Betrag gemäß §§ 21 Abs. 2 Nr. 1, 64 Abs. 2 InsO entfernt). Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e:
Die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters bemisst sich nach dem Wert der während der vorläufigen Insolvenzverwaltung verwalteten Vermögensmasse einschließlich der mit Aus- und Absonderungsrechten belasteten Vermögensgegenstände, wenn sich der vorläufige Insolvenzverwalter in erheblichem Umfang mit ihnen befasst hat. Sie bleiben unberücksichtigt, sofern die Schuldnerin die Gegenstände lediglich auf Grund eines Besitzüberlassungsvertrages in Besitz hatte.
Als Berechnungsgrundlage ergibt sich demgemäß ein Betrag i. H. v. € 98.359,35. Der Regelsatz der Insolvenzverwaltervergütung (= Berechnungswert) gem. §§ 63 Abs. 3 InsO, 10, 2 Abs. 1 InsVV beträgt € *** (Betrag gemäß §§ 21 Abs. 2 Nr. 1, 64 Abs. 2 InsO entfernt).
Im Normalfall erhält der vorläufige Insolvenzverwalter 25 % des Berechnungswertes, § 63 Abs.3 InsO. Hier wurden gemäß §§ 10, 3 Abs. 1 InsVV zusätzlich Zuschläge von insgesamt 24,74 % geltend gemacht, die für angemessen erachtet werden, und zwar für die Betriebsfortführung.
Die Vergütung war zuzüglich der Umsatzsteuer (§§ 10, 7 InsVV) antragsgemäß festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von dem Insolvenzverwalter, der Schuldnerin und jedem Insolvenzgläubiger mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Wert des Beschwerdegegenstandes € 200,00 übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
507 IN 7/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der freetomove GmbH, Insterburger Str. 19, 28207 Bremen (AG Bremen, HRB 24808 HB), vertr. d.: Dieter Büsing, Hamburger Str. 65, 28205 Bremen, (Geschäftsführer), werden die nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren am 20.11.2026 geprüft.
Wid…
507 IN 7/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der freetomove GmbH, Insterburger Str. 19, 28207 Bremen (AG Bremen, HRB 24808 HB), vertr. d.: Dieter Büsing, Hamburger Str. 65, 28205 Bremen, (Geschäftsführer), werden die nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren am 20.11.2026 geprüft.
Widersprüche sind schriftlich zu erheben und müssen dem Insolvenzgericht spätestens einen Tag vor diesem besonderen Prüfungstermin vorliegen.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die Anmeldungen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Gerichtshaus (Neubau), Ostertorstraße 25-31, 28195 Bremen, niedergelegt.
Amtsgericht Bremen, 20.08.2026
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