Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
FreiZeitMöbel FZM GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Hauptstraße 80c, 42349 Wuppertal
Handelsregister
Amtsgericht Wuppertal HRB 25243
EUID
DER1608.HRB25243
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Wuppertal
Aktenzeichen
507 IN 63/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Robert Fliegner
Adresse
Grünewalder Str. 29-31, 42657 Solingen
Termine & Fristen
Antragseingang
15.03.2024
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
15.03.2024 , 12:07 Uhr
Eröffnung
11.06.2024 , 15:55 Uhr
Forderungsanmeldefrist
23.07.2024
Berichtstermin
20.08.2024
Prüfungstermin
20.08.2024
Gegenstand des Unternehmens
Der Handel sowie der Import und Export mit Gartenmöbeln aller Art sowie Zelten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der FreiZeitMöbel FZM GmbH ist am 11.06.2024 um 15:55 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Antrag auf Eröffnung ist am 15.03.2024 bei Gericht eingegangen. Bereits am 15.03.2024 um 12:07 Uhr waren vorläufige Insolvenzmaßnahmen angeordnet worden, wobei Rechtsanwalt Robert Fliegner zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt wurde. Im Eröffnungsbeschluss ist derselbe Rechtsanwalt Robert Fliegner zum Insolvenzverwalter ernannt worden. Die Gläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 23.07.2024 beim Insolvenzverwalter anzumelden. Als Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 20.08.2024 festgelegt. Die Unterlagen zur Einsicht liegen ab dem 01.08.2024 auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wuppertal nieder. Ein schriftlicher Widerspruch gegen Forderungen muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 507 IN 63/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 25243 eingetragenen FreiZeitMöbel FZM GmbH, Hauptstraße 80c, 42349 Wuppertal, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dirk Mertens, Holzschneid…
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 507 IN 63/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 25243 eingetragenen FreiZeitMöbel FZM GmbH, Hauptstraße 80c, 42349 Wuppertal, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dirk Mertens, Holzschneiderstr. 4, 42349 Wuppertal
ist am 15.03.2024, um 12:07 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Robert Fliegner, Grünewalder Str. 29-31, 42657 Solingen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
507 IN 63/24
Amtsgericht Wuppertal, 15.03.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 507 IN 63/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 25243 eingetragenen FreiZeitMöbel FZM GmbH, Hauptstraße 80c, 42349 Wuppertal, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dirk Mertens, Holzschneiderstr. 4, 42349 Wuppertal
wird wegen…
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 507 IN 63/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 25243 eingetragenen FreiZeitMöbel FZM GmbH, Hauptstraße 80c, 42349 Wuppertal, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dirk Mertens, Holzschneiderstr. 4, 42349 Wuppertal
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 11.06.2024, um 15:55 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 15.03.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Robert Fliegner, Grünewalder Str. 29-31, 42657 Solingen.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 23.07.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 20.08.2024.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 01.08.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal, Zimmer Nr. A276 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Wuppertal eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
507 IN 63/24
Wuppertal, 11.06.2024
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