Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
FREIZEITTREFF Spielautomaten GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Blumenfeldstr. 113, 44795 Bochum
Handelsregister
Amtsgericht Bochum HRB 7729
EUID
DER2201.HRB7729
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bochum
Aktenzeichen
80 IN 943/23
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Frauke Heier
Adresse
Bongardstraße 29, 44787 Bochum
Termine & Fristen
Eröffnung
26.06.2024 , 10:36 Uhr
Forderungsanmeldefrist
21.08.2024
Prüfungstermin
02.10.2024
Gläubigerversammlung
30.01.2026
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist: Die Aufstellung von Spielautomaten aller Art in eigenen oder fremden Räumlichkeiten; der Betrieb von Spielhallen; An- und Verpachtung sowie Beteiligung an Spielhallen oder ähnlichen Unternehmnen; der Handel mit Spielautomaten; Reparatur-Service, Vermietung von Spielautomaten; An- und Verpachtung von Gaststätten- Betrieben und alle damit in Zusammenhang stehenden Geschäfte; Herstellung von Spielautomaten; Trägerschaft von Spielhallenkonzessionen; die Beteiligung an anderen Gesellschaften. Die Gesellschaft darf alle Tätigkeiten und Geschäfte auszüben, die dem Geschäftszweck unmittelbar oder mittelbar dienlich sind. Sie kann Zweigniederlassungen errichten und sich an gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen beteiligen. Zum Gesellschaftszweck gehört auch die Übernahme der Stellung als persönlich haftende Gesellschafterin in einer GmbH & Co. KG, deren Gesellschaftsgegenstand dem vorstehend Genannten entspricht.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der FREIZEITTREFF Spielautomaten GmbH ist am 26.06.2024 um 10:36 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet worden. Der Antrag auf Eröffnung wurde von der Schuldnerin am 21.11.2023 gestellt. Zur Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Frauke Heier ernannt. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endete am 21.08.2024. Der Prüfungstermin, der zugleich als erste Gläubigerversammlung diente, fand am 02.10.2024 statt. Zu diesem Termin waren Stellungnahmen zur Person der Insolvenzverwalterin, zur Einsetzung des Gläubigerausschusses, zur Hinterlegungsstelle und zur Zwischenrechnungslegung abzugeben. Im weiteren Verfahrensverlauf wurde eine besondere Gläubigerversammlung für den 30.01.2026 anberaumt, um über Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin im Zusammenhang mit dem Abschluss oder der Genehmigung eines Vergleichs zu beschließen. Bis zu diesem Termin können Gläubiger schriftliche Stellungnahmen einreichen. Bei Nichtteilnahme an der schriftlichen Abstimmung gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen als erteilt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 943/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 7729 eingetragenen FREIZEITTREFF Spielautomaten GmbH, Blumenfeldstr. 113, 44795 Bochum, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Hans-Jürgen Nigbur , Blumenfeld…
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 943/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 7729 eingetragenen FREIZEITTREFF Spielautomaten GmbH, Blumenfeldstr. 113, 44795 Bochum, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Hans-Jürgen Nigbur , Blumenfeldstr. 113, 44795 Bochum
Stichtag, der der Abhaltung einer besonderen Gläubigerversammlung (§§ 5 Abs. 2, 74, 75 InsO) entspricht, ist der 30.01.2026.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu dem nachfolgenden Tagesordnungspunkt bei Gericht einreichen:
zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§§ 160, 161 InsO), hier: Abschluss/Genehmigung eines Vergleichs.
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf den Antrag auf Einberufungen der Gläubigerversammlung vom 23.12.2025 nebst Beschlussantrag verwiesen.
Der Antrag mit den ausführlichen Gründen zur Beschlussvorlage kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum, Zimmer Nr. D.1.27 eingesehen werden.
Die Stellungnahme sollte einen Beschlussvorschlag enthalten.
HINWEIS DES GERICHTS:
Nimmt an der schriftlichen Abstimmung kein stimmberechtigter Gläubiger teil, ist von einer Beschlussunfähigkeit auszugehen. Somit gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin als erteilt (§§ 5 Abs. 2 ; 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bochum eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
80 IN 943/23
Amtsgericht Bochum, 30.12.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 943/23
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 7729 eingetragenen FREIZEITTREFF Spielautomaten GmbH, Blumenfeldstr. 113, 44795 Bochum, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Hans-Jürgen Nigbur , Blumenfeldstr. 113, 44795 Bochum
Ges…
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 943/23
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 7729 eingetragenen FREIZEITTREFF Spielautomaten GmbH, Blumenfeldstr. 113, 44795 Bochum, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Hans-Jürgen Nigbur , Blumenfeldstr. 113, 44795 Bochum
Geschäftszweig: Aufstellung von Spielautomaten aller Art in eigenen oder fremden Räumlichkeiten; Betrieb von Spielhallen; An- und Verpachtung, Beteiligung an Spielhallen, Handel mit Spielautomaten etc.
wird wegen Zahlungsunfähigkeit heute, am 26.06.2024, um 10:36 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 21.11.2023 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zur Insolvenzverwalterin wird ernannt Rechtsanwältin Frauke Heier, Bongardstraße 29, 44787 Bochum.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 21.08.2024 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Insolvenzverwalterin anzumelden.Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin.
Auf die Durchführung eines Berichtstermins wird gemäß § 29 Abs. 2 S. 2 InsO verzichtet.
Stichtag, der dem Prüfungstermin (§§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 02.10.2024.
Dieser Termin entspricht zugleich dem Termin der ersten Gläubigerversammlung. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person der Insolvenzverwalterin,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens ab dem 04.09.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum, Zimmer Nr. D.1.27 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Insolvenzverwalterin wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren einschließlich des Beschlusses nach § 289 InsO werden spätestens sechs Monate nach Rechtskraft der Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bochum eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
80 IN 943/23
Bochum, 26.06.2024
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