Aufhebung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRB 15017
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Insolvenzprofil
Fresskick Industries UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Kellermannstr. 60, 46236 Bottrop
Handelsregister
Amtsgericht Gelsenkirchen HRB 15017
EUID
DER2507.HRB15017
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Essen
Aktenzeichen
164 IN 49/20
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Michael Mönig
Adresse
Berliner Allee 51 - 53, 40219 Düsseldorf
Termine & Fristen
Prüfungstermin
04.11.2025
Fristende Stellungnahme
18.03.2026
Aufhebung
26.08.2026 , 14:31 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Betrieb von und Beteiligung an gastronomischen Objekten und alle verwandten Nebengeschäfte.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fresskick Industries UG (haftungsbeschränkt) ist beim Amtsgericht Essen anhängig. Im Verlauf des Verfahrens wurden verschiedene Beschlüsse gefasst. Zunächst wurde die nachträgliche Prüfung von Forderungen angeordnet, wobei der Prüfungsstichtag auf den 04.11.2025 festgelegt wurde. Später hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt und einen Schlusstermin im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Beteiligten erhielten Gelegenheit, bis zum 18.03.2026 Stellung zu nehmen. Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betrugen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 27.437,25 EUR. Für die Verteilung steht ein Betrag von 139,88 EUR zur Verfügung. Zudem wurden die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt, wobei die Regelvergütung auf Basis einer Berechnungsgrundlage von 5.588,54 € ermittelt wurde. Die vollständigen Beschlüsse liegen auf der Geschäftsstelle des Gerichts zur Einsicht aus.
Originalbekanntmachung · Aufhebung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fresskick Industries UG (haftungsbeschränkt) ist beim Amtsgericht Essen anhängig. Der Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Michael Mönig, hat die Schlussrechnung sowie das Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen vorgelegt. Die Gläubiger hatten…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fresskick Industries UG (haftungsbeschränkt) ist beim Amtsgericht Essen anhängig. Der Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Michael Mönig, hat die Schlussrechnung sowie das Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen vorgelegt. Die Gläubiger hatten Gelegenheit, im schriftlichen Verfahren bis zum 18.03.2026 Stellung zu nehmen. Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betrugen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 27.437,25 EUR. Für die Verteilung stand ein Betrag von 139,88 EUR zur Verfügung. Das Gericht hat der Schlussverteilung zugestimmt und die Durchführung des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters sind festgesetzt worden; die Beträge werden nicht veröffentlicht. Nach Vollzug der Schlussverteilung ist das Verfahren am 26.08.2026 um 14:31 Uhr aufgehoben worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 164 IN 49/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 15017 eingetragenen Fresskick Industries UG (haftungsbeschränkt), vertr. d. d. Gf., Kellermannstr. 60, 46238 Bottrop, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Bu…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 164 IN 49/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 15017 eingetragenen Fresskick Industries UG (haftungsbeschränkt), vertr. d. d. Gf., Kellermannstr. 60, 46238 Bottrop, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Burim Ramdani, Hoshi Min Str. 137, 1000 Skopje, Nordmazedonien
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Schumacher & Partner, Frankenstraße 362, 45133 Essen
wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 18.03.2026 im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
Schlussrechnung des Insolvenzverwalters sowie Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen; Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Essen, Zimmer Nr. 154 aus.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Essen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt. Die Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
164 IN 49/20
Amtsgericht Essen, 27.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 164 IN 49/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 15017 eingetragenen Fresskick Industries UG (haftungsbeschränkt), Kellermannstr. 60, 46238 Bottrop, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Burim Ramdani, Hoshi…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 164 IN 49/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 15017 eingetragenen Fresskick Industries UG (haftungsbeschränkt), Kellermannstr. 60, 46238 Bottrop, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Burim Ramdani, Hoshi Min Str. 137, MKD-1000 Skopje
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 27.437,25 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 139,88 EUR zur Verfügung. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 154 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
164 IN 49/20
Amtsgericht Essen, 28.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 164 IN 49/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 15017 eingetragenen Fresskick Industries UG (haftungsbeschränkt), Kellermannstr. 60, 46238 Bottrop, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Burim Ramdani, Hoshi…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 164 IN 49/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 15017 eingetragenen Fresskick Industries UG (haftungsbeschränkt), Kellermannstr. 60, 46238 Bottrop, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Burim Ramdani, Hoshi Min Str. 137, MKD-1000 Skopje
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO). Gem. § 64 Abs. 2 InsO werden die Beträge nicht veröffentlicht. Festgesetzt worden ist die Regelvergütung nach § 2 Abs. 1 InsVV nach einer Berechnungsgrundlage von 5.588,54 €, nebst der Auslagenpauschale nach § 8 Abs. 3 InsVV.
Weiterhin sind Zustellungsauslagen gem. den Entscheidungen des BGH vom 11.06.2015 (IX ZB 50/14) und 21.03.2013 (IX ZB 209/10) i.H.v. 2,80 €/Zustellung festgesetzt worden.
Die Festsetzung der Umsatzsteuer ist nach § 7 InsVV erfolgt. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 154 eingesehen werden.
Hinweis
Die Veröffentlichung der zugrundeliegenden Entscheidung erfolgt auszugsweise. Die zugrundeliegende Entscheidung ist mit einem fristgebundenen Rechtsmittel angreifbar.
Der vollständige Beschluss mit der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 154 eingesehen werden.
164 IN 49/20
Amtsgericht Essen, 27.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 164 IN 49/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 15017 eingetragenen Fresskick Industries UG (haftungsbeschränkt), Kellermannstr. 60, 46238 Bottrop, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Burim Ramdani, Hoshi…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 164 IN 49/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 15017 eingetragenen Fresskick Industries UG (haftungsbeschränkt), Kellermannstr. 60, 46238 Bottrop, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Burim Ramdani, Hoshi Min Str. 137, MKD-1000 Skopje
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 04.11.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Essen, Zimmer Nr. 154 niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Essen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt. Die Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung eines Rechtsmittels oder eines Rechtsbehelfs ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
164 IN 49/20
Amtsgericht Essen, 07.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 164 IN 49/20
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 15017 eingetragenen Fresskick Industries UG (haftungsbeschränkt), vertr. d. d. Gf., Kellermannstr. 60, 46238 Bottrop, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Burim…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 164 IN 49/20
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 15017 eingetragenen Fresskick Industries UG (haftungsbeschränkt), vertr. d. d. Gf., Kellermannstr. 60, 46238 Bottrop, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Burim Ramdani, Hoshi Min Str. 137, 1000 Skopje, Nordmazedonien
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Schumacher & Partner, Frankenstraße 362, 45133 Essen
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Michael Mönig, Berliner Allee 51 - 53, 40219 Düsseldorf
wird heute, am 26.08.2026, um 14:31 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Essen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
164 IN 49/20
Amtsgericht Essen, 26.08.2026
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