Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
FREU Management GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hamburg
Adresse
Laeiszstraße 15, 20357 Hamburg
Handelsregister
Amtsgericht Hamburg HRB 192488
EUID
DEK1101.HRB192488
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67b IN 114/26
Phase
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Sven Hentschel
Adresse
Valentinskamp 70, 20355 Hamburg
Telefon
040 - 80 81 36 400
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
05.06.2026 , 11:25 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich des Projektmanagements in der Bau- und Immobilienwirtschaft, die technisch- wirtschaftliche Beratung, das Projektcontrolling auf Investorenebene sowie die Nachhaltigkeitsberatung und alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der FREU Management GmbH, tätig im Bereich Projektmanagement in der Bau- und Immobilienwirtschaft, ist am 05.06.2026 um 11:25 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Sven Hentschel bestellt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 114/26
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der FREU Management GmbH, Erbringung v. Dienstleistungen i. Bereich d. Projektmanagements i.d. Bau-u.Immobilienwirtschaft etc., Laeiszstraße 15, 20357 Hamburg (AG Hamburg, HRB 192488), vertr. d.: Kay Frederick Jensch, Dr…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 114/26
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der FREU Management GmbH, Erbringung v. Dienstleistungen i. Bereich d. Projektmanagements i.d. Bau-u.Immobilienwirtschaft etc., Laeiszstraße 15, 20357 Hamburg (AG Hamburg, HRB 192488), vertr. d.: Kay Frederick Jensch, Dr. Eugen Etzel (Geschäftsführer), ist am 05.06.2026 um 11:25 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Sven Hentschel, Valentinskamp 70, 20355 Hamburg, Tel.: 040 - 80 81 36 400 bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
67b IN 114/26
Amtsgericht Hamburg, 05.06.2026
Datenschutzhinweise:
Informationen zum Schutz personenbezogener Daten bei deren Verarbeitung durch die Justiz nach Artikel 13 und Artikel 14 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung finden sich auf der Internetseite des Hanseatischen Oberlandesgerichts unter
https://www.justiz.hamburg.de/rechtsprechung-senate/datenschutzhinweise
Auf Wunsch übersenden wir diese Informationen auch an Verfahrensbeteiligte in Papierform.
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