Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Masam Gastro GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hamburg
Adresse
AG-Weser-Straße 1, 28237 Bremen
Handelsregister
Amtsgericht Hamburg HRB 162444
EUID
DEK1101.HRB162444
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hamburg
Phase
Einstellung des Verfahrens
Termine & Fristen
Einstellung
29.05.2026
Gegenstand des Unternehmens
Die Führung gastronomischer Betriebe sowie der Einzel- und Großhandel mit Gastro-Produkten, insbesondere Lebensmitteln und Getränken.
Zusammenfassung des Verfahrens
Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Masam Gastro GmbH, zuständig für die Führung gastronomischer Betriebe sowie den Einzel- und Großhandel mit Gastro-Produkten, ist am 29.05.2026 mangels Masse abgewiesen worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
67a IN 149/26 :
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der
Masam Gastro GmbH, Die Führung gastronomischer Betriebe sowie der Einzel- und Großhandel mit Gastro-Produkten usw., ehemalige Geschäftsanschrift: AG-Weser-Straße 1, 28237 Bremen (AG Hamburg, HRB 162444), vertr. d.: Alver Mahsuni, (Geschäftsführer),
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67a IN 149/26 :
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der
Masam Gastro GmbH, Die Führung gastronomischer Betriebe sowie der Einzel- und Großhandel mit Gastro-Produkten usw., ehemalige Geschäftsanschrift: AG-Weser-Straße 1, 28237 Bremen (AG Hamburg, HRB 162444), vertr. d.: Alver Mahsuni, (Geschäftsführer),
ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 29.05.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von und der Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Hamburg eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Hamburg an.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Hamburg, 29.05.2026
Datenschutzhinweise:
Informationen zum Schutz personenbezogener Daten bei deren Verarbeitung durch die Justiz nach Artikel 13 und Artikel 14 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung finden sich auf der Internetseite des Hanseatischen Oberlandesgerichts unter
https://www.justiz.hamburg.de/rechtsprechung-senate/datenschutzhinweise
Auf Wunsch übersenden wir diese Informationen auch an Verfahrensbeteiligte in Papierform.
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