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Insolvenzprofil
Friedr. Fingscheidt, Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Friedrichstr. 29, 42551 Velbert
Handelsregister
Amtsgericht Wuppertal HRB 17171
EUID
DER1608.HRB17171
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Wuppertal
Aktenzeichen
145 IN 314/20
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Prüfungstermin
07.10.2024
Gläubigerversammlung
23.04.2025 , 09:30 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
sind die Herstellung und der Vertrieb von Beschlägen, Druckguß- und Kunststoffspritzgußerzeugnissen sowie von Stanzteilen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Friedr. Fingscheidt, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Velbert, ist eröffnet. Der Verfahrensbevollmächtigte ist Rechtsanwalt Michael Hennes aus Essen. Das Amtsgericht Wuppertal hat einen Termin für eine Gläubigerversammlung zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters bestimmt. In dieser Versammlung soll über die Zustimmung zur einmaligen Abgeltung der Rentenansprüche des Herrn Peter Sprungmann beschlossen werden. Die Versammlung ist am 23.04.2025 um 09:30 Uhr im Amtsgericht Wuppertal angesetzt. Sollte keine stimmberechtigte Gläubigerin oder kein stimmberechtigter Gläubiger teilnehmen, gilt die Zustimmung gemäß § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO als erteilt.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Friedr. Fingscheidt, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Velbert, ist eröffnet. Im Verfahren ist Rechtsanwalt Michael Hennes als Verfahrensbevollmächtigter tätig. Das Amtsgericht Wuppertal hat einen Termin für eine Gläubigerversammlung zur Beschlussfassung über Rechtshand…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Friedr. Fingscheidt, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Velbert, ist eröffnet. Im Verfahren ist Rechtsanwalt Michael Hennes als Verfahrensbevollmächtigter tätig. Das Amtsgericht Wuppertal hat einen Termin für eine Gläubigerversammlung zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters bestimmt. Dieser Termin findet am 23.04.2025 um 09:30 Uhr im Gebäude des Amtsgerichts Wuppertal statt. Gegenstand der Beschlussfassung ist die Zustimmung zur einmaligen Abgeltung der Rentenansprüche des Herrn Peter Sprungmann. Sollte keine stimmberechtigte Gläubigerin oder kein stimmberechtigter Gläubiger an der Versammlung teilnehmen, gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen als erteilt. Zudem wurde im schriftlichen Verfahren eine Prüfung nachträglich angemeldeter und noch nicht geprüfter Forderungen eingeleitet. Der Prüfungsstichtag hierfür war der 07.10.2024. Bis zu diesem Datum musste ein schriftlicher Widerspruch gegen zu prüfende Forderungen bei Gericht eingehen. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen liegt auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts zur Einsicht aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 145 IN 314/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der Friedr. Fingscheidt, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Friedrichstr. 29, 42551 Velbert, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Reinhard Dellenbusch, Amselweg 31, 42551 Velbert
Verfahrensbevollmächtigter…
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 145 IN 314/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der Friedr. Fingscheidt, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Friedrichstr. 29, 42551 Velbert, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Reinhard Dellenbusch, Amselweg 31, 42551 Velbert
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Michael Hennes, Gutenbergstr. 43, 45128 Essen
wird Termin für eine Gläubigerversammlungzur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161 InsO), hier: Zustimmung zur einmaligen Abgeltung der Rentenansprüche des Herrn Peter Sprungmann, bestimmt auf
Mittwoch, 23.04.2025, 09:30 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal, 2. Etage, Sitzungssaal A234.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Wuppertal eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
145 IN 314/20
Amtsgericht Wuppertal, 17.03.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 145 IN 314/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der Friedr. Fingscheidt, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Friedrichstr. 29, 42551 Velbert, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Reinhard Dellenbusch, Friedrichstr. 29, 42551 Velbert
Die nachträglich ange…
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 145 IN 314/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der Friedr. Fingscheidt, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Friedrichstr. 29, 42551 Velbert, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Reinhard Dellenbusch, Friedrichstr. 29, 42551 Velbert
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 07.10.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal, Zimmer Nr. A244 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Wuppertal eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
145 IN 314/20
Amtsgericht Wuppertal, 07.08.2024
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