Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Orgidea Ready24 UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Sonnborner Straße 27, 42327 Wuppertal
Handelsregister
Amtsgericht Wuppertal HRB 27260
EUID
DER1608.HRB27260
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Wuppertal
Aktenzeichen
507 IN 256/24
Phase
Eröffnungsbeschluss
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Prof. Dr. Jörg Bornheimer
Adresse
Friedrich-Ebert-Str. 13 a, 42103 Wuppertal
Termine & Fristen
Antragseingang
27.12.2024
Eröffnung
21.03.2025 , 09:36 Uhr
Forderungsanmeldefrist
02.05.2025
Einsichtnahme Forderungsverzeichnis
12.05.2025
Prüfungstermin
30.05.2025
Gegenstand des Unternehmens
Die Unternehmensberatung, Produktentwicklung und Projektierung im Bereich IT und Marketing.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Wuppertal hat am 21.03.2025 um 09:36 Uhr das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Orgidea Ready24 UG (haftungsbeschränkt) wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet. Der Antrag auf Eröffnung ist am 27.12.2024 bei Gericht eingegangen. Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Prof. Dr. Jörg Bornheimer ernannt. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen der Insolvenzgläubiger endet am 02.05.2025. Auf die Durchführung eines Berichtstermins wird verzichtet. Der Stichtag für den Prüfungstermin sowie die erste Gläubigerversammlung ist der 30.05.2025. Die Tabelle mit den Forderungen und Anmeldeunterlagen werden ab dem 12.05.2025 auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wuppertal zur Einsicht niedergelegt. Ein schriftlicher Widerspruch gegen Forderungen muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 507 IN 256/24
Über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 27260 eingetragenen Orgidea Ready24 UG (haftungsbeschränkt), Sonnborner Str. 27, 42327 Wuppertal, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Bo-Lennart Freimuth, Sonnborner Str. 27, 42327 …
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 507 IN 256/24
Über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 27260 eingetragenen Orgidea Ready24 UG (haftungsbeschränkt), Sonnborner Str. 27, 42327 Wuppertal, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Bo-Lennart Freimuth, Sonnborner Str. 27, 42327 Wuppertal
Geschäftszweig: Producktentwicklung u. Projektierung im IT u. Marketing-Bereich
wird wegen Zahlungsunfähigkeit heute, am 21.03.2025, um 09:36 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 27.12.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Prof. Dr. Jörg Bornheimer, Friedrich-Ebert-Str. 13 a, 42103 Wuppertal.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 02.05.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Auf die Durchführung eines Berichtstermins wird gemäß § 29 Abs. 2 S. 2 InsO verzichtet.
Stichtag, der dem Prüfungstermin (§§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 30.05.2025.
Dieser Termin entspricht zugleich dem Termin der ersten Gläubigerversammlung. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens ab dem 12.05.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal, Zimmer Nr. A298 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Wuppertal eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
507 IN 256/24
Wuppertal, 21.03.2025
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