Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Friedrich C. Werthmann GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
An der Steinert 4, 58507 Lüdenscheid
Handelsregister
Amtsgericht Iserlohn HRB 3897
EUID
DER2604.HRB3897
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hagen
Aktenzeichen
103 IN 70/26
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Name
Dr. Mike Westkamp
Adresse
Feithstr. 177, 58097 Hagen
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
02.04.2026 , 13:35 Uhr
Eröffnung
01.06.2026 , 10:25 Uhr
Forderungsanmeldefrist
06.07.2026
Berichtstermin
27.07.2026
Prüfungstermin
27.07.2026
Gegenstand des Unternehmens
Die Metall- und Kunststoffverarbeitung, insbesondere die Herstellung von Metallteilen, Kunststoffteilen und Werkzeugen jeder Art, die Herstellung, Betreibung und Veräußerung von Fertigungsanlagen sowie der Handel und der Verkauf gleichartiger oder ähnlicher Erzeugnisse und die Beteiligung an gleichartigen Unternehmen in jeder zulässigen Form. Die Gesellschaft darf alle Maßnahmen treffen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten und andere ihr ähnliche Unternehmen zu erwerben.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Friedrich C. Werthmann GmbH, Lüdenscheid, ist am 01.06.2026 um 10:25 Uhr eröffnet worden. Die Eröffnung erfolgte aufgrund eines Antrags der Schuldnerin wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung. Zuvor waren am 02.04.2026 um 13:35 Uhr vorläufige Maßnahmen angeordnet worden, wobei Dr. Mike Westkamp zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt wurde. Im Eröffnungsbeschluss ist Dr. Mike Westkamp nun zum Insolvenzverwalter ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen der Insolvenzgläubiger endet am 06.07.2026. Als Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 27.07.2026 festgelegt. Bis zu diesem Termin können Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu verschiedenen Punkten einreichen. Die Forderungstabelle und der Bericht des Insolvenzverwalters werden ab dem 13.07.2026 zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 103 IN 70/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Iserlohn unter HRB 3897 eingetragenen Friedrich C. Werthmann GmbH, An der Steinert 4, 58507 Lüdenscheid, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thomas Schmidt, Rögens…
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 103 IN 70/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Iserlohn unter HRB 3897 eingetragenen Friedrich C. Werthmann GmbH, An der Steinert 4, 58507 Lüdenscheid, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thomas Schmidt, Rögenstieg 13, 22359 Hamburg
Geschäftszweig: Die Metall- und Kunststoffverarbeitung, insbesondere die Herstellung von Metallteilen, Kunststoffteilen und Werkzeugen jeder Art pp.
ist am 02.04.2026, um 13:35 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Dr. Mike Westkamp, Feithstr. 177, 58097 Hagen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
103 IN 70/26
Amtsgericht Hagen, 02.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 103 IN 70/26
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Iserlohn unter HRB 3897 eingetragenen Friedrich C. Werthmann GmbH, An der Steinert 4, 58507 Lüdenscheid, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thomas Schmidt, Rögenstieg 13, 22359 Hamburg
Geschäftszwei…
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 103 IN 70/26
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Iserlohn unter HRB 3897 eingetragenen Friedrich C. Werthmann GmbH, An der Steinert 4, 58507 Lüdenscheid, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thomas Schmidt, Rögenstieg 13, 22359 Hamburg
Geschäftszweig: Die Metall- und Kunststoffverarbeitung, insbesondere die Herstellung von Metallteilen, Kunststoffteilen und Werkzeugen jeder Art pp.
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.06.2026, um 10:25 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 01.04.2026 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Dr. Mike Westkamp, Feithstr. 177, 58097 Hagen.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 06.07.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 27.07.2026.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Geschäftsbetriebs im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- zur Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO).
Soweit zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO) des Insolvenzverwalters bis zum Stichtag kein Widerspruch eines stimmberechtigten Gläubigers bei Gericht eingeht, so gilt die Zustimmung als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 13.07.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen, Zimmer Nr. 279 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldnerin und an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hagen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
103 IN 70/26
Hagen, 01.06.2026
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.