Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Friedrich Döbrich Druckgießerei GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Bayern
Adresse
Gottlieb-Daimler-Str. 5, 91522 Ansbach
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Ansbach HRA 56
EUID
DED3201V.HRA56
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Ansbach
Aktenzeichen
1 IN 136/19
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Termine & Fristen
Verteilungstermin
03.04.2024
Aufhebung
29.12.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Friedrich Döbrich Druckgießerei GmbH & Co. KG ist beim Amtsgericht Ansbach unter dem Aktenzeichen 1 IN 136/19 anhängig. Im Verlauf des Verfahrens fand mit Zustimmung des Gerichts eine Abschlagsverteilung statt, bei der eine Insolvenzmasse von 1.995.756,62 Euro verfügbar war, abzüglich anfallender Verfahrenskosten. Nicht nachrangige Insolvenzforderungen in Höhe von 1.253.306,87 Euro waren zu berücksichtigen. Das Abschlagsverteilungsverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht niedergelegt. Nach Abhalten des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren und Vollzug der Schlussverteilung ist das Verfahren am 29.12.2025 aufgehoben worden. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen Erinnerung eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 136/19
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Friedrich Döbrich Druckgießerei GmbH & Co. KG, Gottlieb-Daimler-Straße 5, 91522 Ansbach, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Döbrich GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Bauer Oliver
Registergericht: Amtsgericht Ansbach Registe…
1 IN 136/19
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Friedrich Döbrich Druckgießerei GmbH & Co. KG, Gottlieb-Daimler-Straße 5, 91522 Ansbach, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Döbrich GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Bauer Oliver
Registergericht: Amtsgericht Ansbach Register-Nr.: HRA 56
- Schuldnerin -
|
Das Insolvenzverfahren wird nach Abhalten des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren und Vollzug der Schlussverteilung
a u f g e h o b e n am 29.12.2025.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Ansbach
Promenade 8
91522 Ansbach
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
|
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
|
Amtsgericht Ansbach - Insolvenzgericht - 29.12.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 136/19
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Friedrich Döbrich Druckgießerei GmbH & Co. KG, Gottlieb-Daimler-Straße 5, 91522 Ansbach, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Döbrich GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Bauer Oliver
Registergericht: Amtsgericht Ansbach Regist…
1 IN 136/19
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Friedrich Döbrich Druckgießerei GmbH & Co. KG, Gottlieb-Daimler-Straße 5, 91522 Ansbach, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Döbrich GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Bauer Oliver
Registergericht: Amtsgericht Ansbach Register-Nr.: HRA 56
- Schuldnerin -
|
|findet mit Zustimmung des Gerichts eine Abschlagsverteilung statt. Verfügbar ist derzeit eine Insolvenzmasse in Höhe von 1.995.756,62 Euro abzüglich anfallender Verfahrenskosten. Zu berücksichtigen sind nicht nachrangige Insolvenzforderungen in Höhe von 1.253.306,87 Euro.
Das Abschlagsverteilungsverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Ansbach - Insolvenzgericht - 03.04.2024
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.