Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Friedrich Müsse GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Siegen HRA 6993
EUID
DER2909.HRA6993
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Siegen
Aktenzeichen
25 IN 222/19
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Gläubigerversammlung
19.02.2026 , 13:30 Uhr
Gläubigerversammlung
23.06.2026 , 13:30 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Friedrich Müsse GmbH & Co. KG ist beim Amtsgericht Siegen anhängig. Der Schuldner ist im Handelsregister unter HRA 6993 eingetragen. Die persönlich haftende Gesellschafterin ist die Müsse Verwaltungs GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Fritz Müsse und Friedrich Wilhelm Müsse. Im Rahmen des laufenden Verfahrens wurden Termine für Gläubigerversammlungen zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters gemäß §§ 160, 161 InsO bestimmt. Zunächst war für den 19.02.2026 eine Versammlung angesetzt, um die Genehmigung eines Vergleichs mit den Herren Fritz Müsse und Friedrich Wilhelm Müsse zu beschließen. Dieser Termin wurde später auf den 23.06.2026 verschoben. Der Vergleich selbst wurde am 17.04.2026 vor dem Oberlandesgericht Hamm protokolliert. Für den Fall der Beschlussunfähigkeit gilt die Zustimmung zu den Rechtshandlungen des Verwalters automatisch als erteilt. Rechtsbehelfe gegen den Beschluss sind innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung möglich.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 222/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Siegen unter HRA 6993 eingetragenen Friedrich Müsse GmbH & Co. KG, Balder Straße 12-14, 57339 Erndtebrück, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die Müsse Verwaltung…
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 222/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Siegen unter HRA 6993 eingetragenen Friedrich Müsse GmbH & Co. KG, Balder Straße 12-14, 57339 Erndtebrück, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die Müsse Verwaltungs GmbH, Balder Straße 12-14, 57339 Erndtebrück, diese vertreten durch die Geschäftsführer Fritz Müsse und Friedrich Wilhelm Müsse
wird Termin für eine Gläubigerversammlung zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161 InsO), hier:
Genehmigung des vor dem Oberlandesgericht Hamm (Aktenzeichen: I-27 U 88/24; Vorinstanz: Landgericht Siegen, Aktenzeichen: 8 O 457/23) protokollierten Vergleichs mit den Herren Fritz Müsse und Friedrich Wilhelm Müsse
bestimmt auf
Donnerstag, 19.02.2026, 13:30 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Siegen, Berliner Straße 21-22, 57072 Siegen, Erdgeschoss, Sitzungssaal 010.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Siegen, Berliner Straße 21-22, 57072 Siegen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Siegen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
25 IN 222/19
Amtsgericht Siegen, 26.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 222/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Siegen unter HRA 6993 eingetragenen Friedrich Müsse GmbH & Co. KG, Balder Straße 12-14, 57339 Erndtebrück, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die Müsse Verwaltung…
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 222/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Siegen unter HRA 6993 eingetragenen Friedrich Müsse GmbH & Co. KG, Balder Straße 12-14, 57339 Erndtebrück, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die Müsse Verwaltungs GmbH, Balder Straße 12-14, 57339 Erndtebrück, diese vertreten durch die Geschäftsführer Fritz Müsse und Friedrich Wilhelm Müsse
wird Termin für eine Gläubigerversammlung zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161 InsO), hier:
Genehmigung des vor dem Oberlandesgericht Hamm (Az.: I-27 U 88/24; Vorinstanz: Landgericht Siegen, Az.: 8 O 457/23) protokollierten Vergleichs mit den Herren Fritz Müsse und Friedrich Wilhelm Müsse vom 17.04.2026,
bestimmt auf
Dienstag, 23.06.2026, 13:30 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Siegen, Berliner Straße 21-22, 57072 Siegen, Erdgeschoss, Sitzungssaal 010.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Siegen, Berliner Straße 21-22, 57072 Siegen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Siegen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
25 IN 222/19
Amtsgericht Siegen, 13.05.2026
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