Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Friedrich, Walter Wilfried
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Große Bleiche 7, 55116 Mainz
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Mainz HRA 41918
EUID
DET2304V.HRA41918
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Eutin - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
51 IN 86/23
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Ute Nitschke
Adresse
Lorentzendamm 19, 24103 Kiel
Termine & Fristen
Prüfungstermin
03.04.2024
Prüfungstermin
28.05.2025
Fristende
05.01.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Walter Wilfried Friedrich ist eröffnet worden. Die Rechtsanwältin Ute Nitschke wurde als Insolvenzverwalterin bestellt. Im Verlauf des Verfahrens wurden Forderungen angemeldet und geprüft; der Prüfungsstichtag war ursprünglich der 03.04.2024, später wurde ein neuer Stichtag für den 28.05.2025 festgelegt. Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 106.823,11 EUR steht ein Betrag von 4.400,00 EUR zur Verteilung zur Verfügung. Der Schlusstermin wurde im schriftlichen Verfahren durchgeführt, einschließlich der Erörterung der Schlussrechnung und der Anhörung zum Antrag auf Restschuldbefreiung. Das Insolvenzverfahren ist nach Abhalten des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren und Vollzug der Schlussverhebung aufgehoben worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
51 IN 86/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Walter Wilfried Friedrich, Hoppenhof 1, 23701 Süsel OT: Groß Meinsdorf
Inhaber der Walter Friedrich Fortbildung-Konzepte-Weiterbildung e.K., Große Bleiche 7, 55116 Mainz, Registergericht: Amtsgericht Mainz Register-Nr.: HRA 41918
- Schuldner -
Verfahrensbevol…
51 IN 86/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Walter Wilfried Friedrich, Hoppenhof 1, 23701 Süsel OT: Groß Meinsdorf
Inhaber der Walter Friedrich Fortbildung-Konzepte-Weiterbildung e.K., Große Bleiche 7, 55116 Mainz, Registergericht: Amtsgericht Mainz Register-Nr.: HRA 41918
- Schuldner -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Max Postulka, Lousbergstraße 54, 52072 Aachen, Gz.: 162/23
Rechtsanwältin Ute Nitschke, Lorentzendamm 19, 24103 Kiel
- Insolvenzverwalterin -
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Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen der Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Ute Nitschke, Lorentzendamm 19, 24103 Kiel, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Der Insolvenzverwalterin wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag der Insolvenzverwalterin vom 12.02.2025.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 4.400,00 EUR auszugehen.
Die Regelvergütung war gemäß § 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 350,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Eutin
Jungfernstieg 3
23701 Eutin
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Eutin
Jungfernstieg 3
23701 Eutin
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Eutin - Insolvenzgericht - 13.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
51 IN 86/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des
Walter Wilfried Friedrich, geboren am 06.07.1967, Hoppenhof 1, 23701 Süsel
OT Groß Meinsdorf
Inhaber der Walter Friedrich Fortbildung-Konzepte-Weiterbildung e.K., Große Bleiche 7, 55116 Mainz, Registergericht: Amtsgericht Mainz Register-Nr.: HRA 41918
- Schu…
51 IN 86/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des
Walter Wilfried Friedrich, geboren am 06.07.1967, Hoppenhof 1, 23701 Süsel
OT Groß Meinsdorf
Inhaber der Walter Friedrich Fortbildung-Konzepte-Weiterbildung e.K., Große Bleiche 7, 55116 Mainz, Registergericht: Amtsgericht Mainz Register-Nr.: HRA 41918
- Schuldner -
Rechtsanwältin Ute Nitschke, Lorentzendamm 19, 24103 Kiel
- Insolvenzverwalterin -
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1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 03.04.2024.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen.
Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder Ihrem Rang bestritten wird.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Eutin - Insolvenzgericht - 23.02.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
51 IN 86/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Walter Wilfried Friedrich, geb. Lehnert, Hoppenhof 1, 23701 Süsel OT: Groß Meinsdorf
Inhaber der Walter Friedrich Fortbildung-Konzepte-Weiterbildung e.K., Große Bleiche 7, 55116 Mainz, Registergericht: Amtsgericht Mainz Register-Nr.: HRA 41918
- Schuldner -
V…
51 IN 86/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Walter Wilfried Friedrich, geb. Lehnert, Hoppenhof 1, 23701 Süsel OT: Groß Meinsdorf
Inhaber der Walter Friedrich Fortbildung-Konzepte-Weiterbildung e.K., Große Bleiche 7, 55116 Mainz, Registergericht: Amtsgericht Mainz Register-Nr.: HRA 41918
- Schuldner -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Max Postulka, Lousbergstraße 54, 52072 Aachen, Gz.: 162/23
Rechtsanwältin Ute Nitschke, Lorentzendamm 19, 24103 Kiel
- Insolvenzverwalterin -
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Das Insolvenzverfahren wird nach Abhalten des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren und Vollzug der Schlussverteilung
a u f g e h o b e n .
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Eutin
Jungfernstieg 3
23701 Eutin
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Eutin
Jungfernstieg 3
23701 Eutin
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Eutin - Insolvenzgericht - 30.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
51 IN 86/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Walter Wilfried Friedrich, geb. Lehnert, geboren am 06.07.1967, Hoppenhof 1, 23701 Süsel OT: Groß Meinsdorf
Inhaber der Walter Friedrich Fortbildung-Konzepte-Weiterbildung e.K., Große Bleiche 7, 55116 Mainz, Registergericht: Amtsgericht Mainz Register-Nr.: HR…
51 IN 86/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Walter Wilfried Friedrich, geb. Lehnert, geboren am 06.07.1967, Hoppenhof 1, 23701 Süsel OT: Groß Meinsdorf
Inhaber der Walter Friedrich Fortbildung-Konzepte-Weiterbildung e.K., Große Bleiche 7, 55116 Mainz, Registergericht: Amtsgericht Mainz Register-Nr.: HRA 41918
- Schuldner -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Max Postulka, Lousbergstraße 54, 52072 Aachen, Gz.: 162/23
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Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 106.823,11 EUR steht ein Betrag von 4.400,00 EUR zur Verteilung abzüglich der Gerichtskosten für das Insolvenzverfahren und der Vergütung sowie der Auslagen der Insolvenzverwalterin zur Verfügung.
Amtsgericht Eutin - Insolvenzgericht - 28.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
51 IN 86/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Walter Wilfried Friedrich, geb. Lehnert, geboren am 06.07.1967, Hoppenhof 1, 23701 Süsel OT: Groß Meinsdorf
Inhaber der Walter Friedrich Fortbildung-Konzepte-Weiterbildung e.K., Große Bleiche 7, 55116 Mainz, Registergericht: Amtsgericht Mainz Register-Nr.: HR…
51 IN 86/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Walter Wilfried Friedrich, geb. Lehnert, geboren am 06.07.1967, Hoppenhof 1, 23701 Süsel OT: Groß Meinsdorf
Inhaber der Walter Friedrich Fortbildung-Konzepte-Weiterbildung e.K., Große Bleiche 7, 55116 Mainz, Registergericht: Amtsgericht Mainz Register-Nr.: HRA 41918
- Schuldner -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Max Postulka, Lousbergstraße 54, 52072 Aachen, Gz.: 162/23
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Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und den Vergütungsantrag der Insolvenzverwalterin durch die Insolvenzgläubiger
- Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
- Anhörung der Insolvenzgläubiger zum Antrag des Schuldners auf Restschuldbefreiung
- Entscheidung der Gläubigerversammlung, dem Treuhänder die Überwachung der Erfüllung der schuldnerischen Obliegenheiten zu übertragen
- Entscheidung über eine abweichende Vergütungsregelung
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 05.01.2026
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis, die Schlussrechnung und den Vergütungsantrag
- Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände
- Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung (mit Begründung und Glaubhaftmachung)
- sowie Anträge auf Übertragung der oben bezeichneten Aufgaben auf den Treuhänder und eine abweichende Vergütungsregelung hierfür
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung eingesehen werden.
Amtsgericht Eutin - Insolvenzgericht - 28.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
51 IN 86/23
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Walter Wilfried Friedrich, geb. Lehnert, Hoppenhof 1, 23701 Süsel OT: Groß Meinsdorf
Inhaber der Walter Friedrich Fortbildung-Konzepte-Weiterbildung e.K., Große Bleiche 7, 55116 Mainz, Registergericht: Amtsgericht Mainz Register-Nr.: HRA 41918
- Schuldner -
V…
51 IN 86/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Walter Wilfried Friedrich, geb. Lehnert, Hoppenhof 1, 23701 Süsel OT: Groß Meinsdorf
Inhaber der Walter Friedrich Fortbildung-Konzepte-Weiterbildung e.K., Große Bleiche 7, 55116 Mainz, Registergericht: Amtsgericht Mainz Register-Nr.: HRA 41918
- Schuldner -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Max Postulka, Lousbergstraße 54, 52072 Aachen, Gz.: 162/23
Rechtsanwältin Ute Nitschke, Lorentzendamm 19, 24103 Kiel
- Insolvenzverwalterin -
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1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 28.05.2025.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen.
Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder Ihrem Rang bestritten wird.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Eutin - Insolvenzgericht - 02.04.2025
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