Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Friesländer Fenster- und Baukontor GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Aktuell
Antrag / Prüfung
2Offen
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Hafenstraße 7, 26316 Varel
Handelsregister
Amtsgericht Oldenburg (Oldenburg) HRB 221486
EUID
DEP3210.HRB221486
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Wilhelmshaven - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
10 IN 114/25
Phase
Antragsverfahren
Termine & Fristen
Abweisung mangels Masse
08.05.2026
Abweisung mangels Masse
15.05.2026
Gegenstand des Unternehmens
Verkauf und Montage von Baufertigelementen; Trockenbau; Trockenbau für den vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz; brandschutztechnische Analysen, Konzepte, Begehung und Beratung; Holzbau, beispielsweise Terrassen, Zäune, Pergola; Messebau
Zusammenfassung des Verfahrens
Über das Vermögen der Friesländer Fenster- und Baukontor GmbH, Varel, wurden Insolvenzanträge gestellt. Das Amtsgericht Wilhelmshaven hat die Anträge auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen. Die erste Abweisung erfolgte am 08.05.2026 im Verfahren 10 IN 13/26. Weitere Anträge wurden am 15.05.2026 in den Verfahren 10 IN 113/25 und 10 IN 114/25 ebenfalls mangels Masse abgewiesen. Gegen die Entscheidungen kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 13/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Friesländer Fenster- und Baukontor GmbH, Hafenstr. 7, 26316 Varel (AG Oldenburg, HRB 221486), vertr. d.: Heiner Ruben, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 08.05.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 I…
10 IN 13/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Friesländer Fenster- und Baukontor GmbH, Hafenstr. 7, 26316 Varel (AG Oldenburg, HRB 221486), vertr. d.: Heiner Ruben, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 08.05.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von der Antragstellerin und der Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Wilhelmshaven - Insolvenzgericht -, Marktstr. 15-17, 26382 Wilhelmshaven, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1271238294276-000214496, einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Wilhelmshaven eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Wilhelmshaven an.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Wilhelmshaven, 08.05.2026
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Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 113/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Friesländer Fenster- u. Baukontor GmbH, Hafenstr. 7, 26316 Varel (AG Oldenburg, HRB 221486), vertr. d.: Heiner Ruben, Am Löschteich 4, 26954 Nordenham, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 15.05.2026 mangels Mass…
10 IN 113/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Friesländer Fenster- u. Baukontor GmbH, Hafenstr. 7, 26316 Varel (AG Oldenburg, HRB 221486), vertr. d.: Heiner Ruben, Am Löschteich 4, 26954 Nordenham, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 15.05.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von der Antragstellerin und der Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Wilhelmshaven - Insolvenzgericht -, Marktstr. 15-17, 26382 Wilhelmshaven, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1271238294276-000214496, einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Wilhelmshaven eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Wilhelmshaven an.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Wilhelmshaven, 15.05.2026
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Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 114/25: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Friesländer Fenster- u. Baukontor GmbH, Hafenstr. 7, 26316 Varel (AG Oldenburg, HRB 221486), vertr. d.: Heiner Ruben, Am Löschteich 4, 26954 Nordenham, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 15.05.2026 mangels Masse…
10 IN 114/25: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Friesländer Fenster- u. Baukontor GmbH, Hafenstr. 7, 26316 Varel (AG Oldenburg, HRB 221486), vertr. d.: Heiner Ruben, Am Löschteich 4, 26954 Nordenham, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 15.05.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von der Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Wilhelmshaven - Insolvenzgericht -, Marktstr. 15-17, 26382 Wilhelmshaven, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1271238294276-000214496, einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Wilhelmshaven eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Wilhelmshaven an.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Wilhelmshaven, 15.05.2026
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