Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Frieslandputz UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Tarbarger Landstraße 33, 26340 Zetel
Handelsregister
Amtsgericht Oldenburg (Oldenburg) HRB 214010
EUID
DEP3210.HRB214010
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Wilhelmshaven
Aktenzeichen
10 IN 124/19
Phase
Schlusstermin
Insolvenzverwalter
Name
Shenja Schillgalis
Adresse
Office 118 1.Etage, Stau 123, 26122 Oldenburg
Telefon
0441/2121490
E-Mail
Termine & Fristen
Prüfungstermin
12.03.2026
Schlusstermin
20.07.2026
Gegenstand des Unternehmens
Erbringung von Baudienstleistungen im Bereich Grauputzarbeiten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Frieslandputz UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Zetel ist die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen angeordnet. Ein besonderer Prüfungstermin ist auf den 12.03.2026 festgesetzt. Die Insolvenzverwalterin Dr. Shenja Schillgalis hat angezeigt, dass ein verfügbarer Massebestand von 11.847,68 EUR zur Verfügung steht, wobei Insolvenzforderungen in Höhe von 70.972,57 EUR zu berücksichtigen sind. Die Zustimmung zur Schlussverteilung ist bereits erteilt worden. Der Schlusstermin für das Verfahren ist auf den 20.07.2026 festgesetzt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 124/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Frieslandputz UG (haftungsbeschränkt), Tarbarger Landstr. 33, 26340 Zetel (AG Oldenburg, HRB 214010), vertr. d.: Rainer Wilhelms, Burgstr. 19, 26340 Zetel, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forder…
10 IN 124/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Frieslandputz UG (haftungsbeschränkt), Tarbarger Landstr. 33, 26340 Zetel (AG Oldenburg, HRB 214010), vertr. d.: Rainer Wilhelms, Burgstr. 19, 26340 Zetel, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 12.03.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle wird eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Wilhelmshaven, 19.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 124/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Frieslandputz UG (haftungsbeschränkt), Tarbarger Landstr. 33, 26340 Zetel (AG Oldenburg, HRB 214010), vertr. d.: Rainer Wilhelms, Burgstr. 19, 26340 Zetel, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäf…
10 IN 124/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Frieslandputz UG (haftungsbeschränkt), Tarbarger Landstr. 33, 26340 Zetel (AG Oldenburg, HRB 214010), vertr. d.: Rainer Wilhelms, Burgstr. 19, 26340 Zetel, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wilhelmshaven zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Die Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Dr. Shenja Schillgalis, Office 118 1.Etage, Stau 123, 26122 Oldenburg (Oldenburg), Tel.: 0441/2121490, Fax: 0441/21214910, E-Mail: info@schillgalis.de hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 11.847,68 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 70.972,57 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Wilhelmshaven, 07.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 124/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Frieslandputz UG (haftungsbeschränkt), Tarbarger Landstr. 33, 26340 Zetel (AG Oldenburg, HRB 214010), vertr. d.: Rainer Wilhelms, Burgstr. 19, 26340 Zetel, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
…
10 IN 124/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Frieslandputz UG (haftungsbeschränkt), Tarbarger Landstr. 33, 26340 Zetel (AG Oldenburg, HRB 214010), vertr. d.: Rainer Wilhelms, Burgstr. 19, 26340 Zetel, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 20.07.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Einwendungen gegen die Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin
b) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
c) Anträge der Gläubiger bezüglich nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse
d) Anträge der Gläubiger auf Versagung der Restschuldbefreiung nach § 290 InsO, ggf. Anträge zur Beauftragung des Treuhänders, die Erfüllung der Obliegenheiten der Schuldnerin zu überwachen (§ 292 Abs. 2 InsO)
e) Einwendungen der Insolvenzgläubiger zur beabsichtigten Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Verfahrenskosten deckenden Masse (§ 207 InsO)
Die Verfahrenseinstellung unterbleibt, wenn ein Vorschuss auf die Verfahrenskosten in Höhe von 500,00 EUR geleistet wird.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Wilhelmshaven - Insolvenzgericht -, Marktstr. 15-17, 26382 Wilhelmshaven, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1271238294276-000214496, einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Wilhelmshaven - Insolvenzgericht -, Marktstr. 15-17, 26382 Wilhelmshaven, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1271238294276-000214496, ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Wilhelmshaven, 07.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 124/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Frieslandputz UG (haftungsbeschränkt), Tarbarger Landstr. 33, 26340 Zetel (AG Oldenburg, HRB 214010), vertr. d.: Rainer Wilhelms, Burgstr. 19, 26340 Zetel, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Dr. Shenja …
10 IN 124/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Frieslandputz UG (haftungsbeschränkt), Tarbarger Landstr. 33, 26340 Zetel (AG Oldenburg, HRB 214010), vertr. d.: Rainer Wilhelms, Burgstr. 19, 26340 Zetel, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Dr. Shenja Schillgalis festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Wilhelmshaven eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Der Insolvenzverwalterin wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 15.02.2026 beantragte die Insolvenzverwalterin die Festsetzung ihrer Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Diese beträgt 16.953,23 EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 21,00 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 6 erfolgten Zustellungen sind je Zustellung 3,50 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Wilhelmshaven - Insolvenzgericht -, Marktstr. 15-17, 26382 Wilhelmshaven, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1271238294276-000214496, einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Wilhelmshaven - Insolvenzgericht -, Marktstr. 15-17, 26382 Wilhelmshaven, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1271238294276-000214496, einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Wilhelmshaven, 07.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 124/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Frieslandputz UG (haftungsbeschränkt), Tarbarger Landstr. 33, 26340 Zetel (AG Oldenburg, HRB 214010), vertr. d.: Rainer Wilhelms, Burgstr. 19, 26340 Zetel, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen der vorläufigen Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Dr.…
10 IN 124/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Frieslandputz UG (haftungsbeschränkt), Tarbarger Landstr. 33, 26340 Zetel (AG Oldenburg, HRB 214010), vertr. d.: Rainer Wilhelms, Burgstr. 19, 26340 Zetel, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen der vorläufigen Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Dr. Shenja Schillgalis festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Wilhelmshaven eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Der vorläufigen Insolvenzverwalterin wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 24.11.2025 beantragte die vorläufige Insolvenzverwalterin die Festsetzung ihre Vergütung und Auslagen.
I.
Die Mindestvergütung beträgt gemäß § 10 InsVV i. V. m. § 2 Abs. 2 S. 1 InsVV 1.000,00 EUR.
II.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Wilhelmshaven - Insolvenzgericht -, Marktstr. 15-17, 26382 Wilhelmshaven, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1271238294276-000214496, einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Wilhelmshaven - Insolvenzgericht -, Marktstr. 15-17, 26382 Wilhelmshaven, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1271238294276-000214496, einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Wilhelmshaven, 07.06.2026
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