Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Frisch Kauf Saarbrücken GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Saarland
Adresse
Sulzbachstraße 20, 66111 Saarbrücken
Handelsregister
Amtsgericht Saarbrücken HRB 106114
EUID
DEV1109.HRB106114
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach
Aktenzeichen
111 IN 7/23
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwälte Staab & Kollegen
Kanzlei
Rechtsanwälte Staab & Kollegen
Adresse
Gutenbergstraße 23, 66117 Saarbrücken
Termine & Fristen
Gläubigerversammlung
05.03.2024 , 14:00 Uhr
Prüfungstermin
11.04.2024
Prüfungstermin
10.07.2026
Gegenstand des Unternehmens
Der Einzelhandel mit Obst, Gemüse, Fleischwaren, Haushaltswaren sowie mit Geschenkartikeln sowie mit erlaubnisfreien Waren aller Art sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Rechtsgeschäfte.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Frisch Kauf Saarbrücken GmbH ist anhängig. Das Amtsgericht Saarbrücken hat verschiedene Beschlüsse gefasst. Zunächst wurde ein Termin für eine Gläubigerversammlung zur Beschlussfassung über die Zustimmung zur klageweisen Geltendmachung von Masseansprüchen gegen den Geschäftsführer Herrn Hüseyin Citlak bestimmt. Die Forderungen belaufen sich auf 21.492,48 EUR gem. § 135 Abs. 1 Ziffer 2, Abs. 2 InsO sowie auf 131.000,00 EUR Schadenersatz. Der Termin für die Gläubigerversammlung ist am 05.03.2024 um 14:00 Uhr im Amtsgericht Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, angesetzt. Zudem wurden nachträglich angemeldete und noch nicht geprüfte Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft. Der erste Prüfungsstichtag war der 11.04.2024. Ein weiterer Beschluss bestimmt den Prüfungsstichtag für das schriftliche Verfahren auf den 10.07.2026. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen liegt zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Gerichts nieder.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 111 IN 7/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 106114 eingetragenen Frisch Kauf Saarbrücken GmbH, Sulzbachstraße 20, 66111 Saarbrücken, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer
Herr…
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 111 IN 7/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 106114 eingetragenen Frisch Kauf Saarbrücken GmbH, Sulzbachstraße 20, 66111 Saarbrücken, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer
Herrn Tahsin Tiras, und Herrn Hüseyin Citlak,
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Staab & Kollegen, Gutenbergstraße 23, 66117 Saarbrücken
wird Termin für eine Gläubigerversammlung zur Beschlussfassung über die Zustimmung zur klageweisen Geltendmachung der Ansprüche der Masse gegen Herrn Hüseyin Citlak in Höhe von 21.492,48 EUR gem. § 135 Abs. 1 Ziffer 2, Abs. 2 InsO sowie in Höhe von 131.000,00 EUR Schadenersatz
bestimmt auf
Dienstag, 05.03.2024, 14:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach, 2. Etage, Sitzungssaal 24.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
111 IN 7/23
Amtsgericht Saarbrücken, 19.02.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 111 IN 7/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 106114 eingetragenen Frisch Kauf Saarbrücken GmbH, Sulzbachstraße 20, 66111 Saarbrücken, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herr…
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 111 IN 7/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 106114 eingetragenen Frisch Kauf Saarbrücken GmbH, Sulzbachstraße 20, 66111 Saarbrücken, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Tahsin Tiras, und Herrn Hüseyin Citlak,
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 11.04.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Zimmer Nr. 1 niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
111 IN 7/23
Amtsgericht Saarbrücken, 12.03.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 111 IN 7/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 106114 eingetragenen Frisch Kauf Saarbrücken GmbH, Sulzbachstraße 20, 66111 Saarbrücken, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herr…
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 111 IN 7/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 106114 eingetragenen Frisch Kauf Saarbrücken GmbH, Sulzbachstraße 20, 66111 Saarbrücken, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Tahsin Tiras, und Herrn Hüseyin Citlak,
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 10.07.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Zimmer Nr. 1 niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
111 IN 7/23
Amtsgericht Saarbrücken, 12.06.2026
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