Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Friseurteam Warneke UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Dransfelder Straße 14 A, 37079 Göttingen
Handelsregister
Amtsgericht Göttingen HRB 201541
EUID
DEP2204.HRB201541
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Göttingen
Aktenzeichen
27/25 GOE
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Moritz-K. Polonius
Kanzlei
KMP Rechtsanw.- und. Steuerber. GmbB
Adresse
Osterbekstraße 90b, 22083 Hamburg
Telefon
040/40 11 711-0
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
05.05.2025 , 09:00 Uhr
Aufhebung
17.11.2025
Gegenstand des Unternehmens
der Betrieb eines Friseursalons, sowie der Verkauf von Haarpflegemitteln und ähnlichen Artikeln, die üblicherweise in einem Frisuersalon angeboten werden
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Friseurteam Warneke UG (haftungsbeschründ), Dransfelder Straße 14a, 37079 Göttingen, ist am 05.05.2025 um 09:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Zu diesem Zweck ist Rechtsanwalt Moritz-K. Polonius als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt worden. Das Verfahren ist am 17.11.2025 mangels Masse abgewiesen worden, woraufhin die Verfügungsbeschränkungen sowie die Anordnung der vorläufigen Verwaltung vom 05.05.2025 am selben Tag aufgehoben sind.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
74 IN 27/25 GOE: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Friseurteam Warneke UG (haftungsbeschränkt), Dransfelder Straße 14a, 37079 Göttingen (AG Göttingen, HRB 201541), vertr. d.: Knut Jelitto, (Geschäftsführer), ist am 05.05.2025 um 09:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin …
74 IN 27/25 GOE: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Friseurteam Warneke UG (haftungsbeschränkt), Dransfelder Straße 14a, 37079 Göttingen (AG Göttingen, HRB 201541), vertr. d.: Knut Jelitto, (Geschäftsführer), ist am 05.05.2025 um 09:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Moritz-K. Polonius, c/o KMP Rechtsanw.- und. Steuerber. GmbB, Osterbekstraße 90b, 22083 Hamburg, Tel.: 040/40 11 711-0, Fax: 040/40 11 711-99, E-Mail: m.polonius@kanzlei-kmp.de bestellt worden.
Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Göttingen - Insolvenzgericht-, Berliner Straße 8 - Eingang Maschmühlenweg 11-, Postanschrift: Postfach 1143, 37070 Göttingen, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166698786503-000010193 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Göttingen, 05.05.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
74 IN 27/25 GOE: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Friseurteam Warneke UG (haftungsbeschränkt), Dransfelder Straße 14a, 37079 Göttingen (AG Göttingen, HRB 201541), vertr. d.: Knut Jelitto, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 17.11.2025 mangels Masse abgewiesen…
74 IN 27/25 GOE: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Friseurteam Warneke UG (haftungsbeschränkt), Dransfelder Straße 14a, 37079 Göttingen (AG Göttingen, HRB 201541), vertr. d.: Knut Jelitto, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 17.11.2025 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung vom 05.05.2025 sind am 17.11.2025 aufgehoben worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von der Antragstellerin und der Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Göttingen - Insolvenzgericht-, Berliner Straße 8 - Eingang Maschmühlenweg 11-, Postanschrift: Postfach 1143, 37070 Göttingen, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166698786503-000010193 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Göttingen eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Göttingen an.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Göttingen, 17.11.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
74 IN 27/25 GOE: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Friseurteam Warneke UG (haftungsbeschränkt), Dransfelder Straße 14a, 37079 Göttingen (AG Göttingen, HRB 201541), vertr. d.: Knut Jelitto, (Geschäftsführer), sind die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung vom 05.05.20…
74 IN 27/25 GOE: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Friseurteam Warneke UG (haftungsbeschränkt), Dransfelder Straße 14a, 37079 Göttingen (AG Göttingen, HRB 201541), vertr. d.: Knut Jelitto, (Geschäftsführer), sind die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung vom 05.05.2025 am 17.11.2025 nach Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse aufgehoben worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Göttingen, 17.11.2025
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