Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Fritzsche, Thomas
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Bundesland
Sachsen
Handelsregister
Amtsgericht Leipzig HRA 18510
EUID
DEU1308.HRA18510
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
405 IN 1307/24
Phase
Restschuldbefreiungsverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Christian Heintze
Adresse
Kreuzstraße 2a, 04103 Leipzig
Telefon
0341 124582 0
E-Mail
Termine & Fristen
Eröffnung
02.09.2024 , 17:30 Uhr
Forderungsanmeldefrist
14.10.2024
Frist für Anträge und Widersprüche
14.11.2024
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Thomas Fritzsche ist am 02.09.2024 um 17:30 Uhr durch das Amtsgericht Leipzig eröffnet worden. Der Rechtsanwalt Dr. Christian Heintze ist als Insolvenzverwalter bestellt. Die Frist zur Anmeldung von Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO endet am 14.10.2024. Anträge, Stellungnahmen und Widersprüche gegen die Feststellung angemeldeter Forderungen sind bis zum 14.11.2024 beim Amtsgericht Leipzig einzureichen. Mit Beschluss vom 02.09.2024 ist festgestellt worden, dass der Schuldner die Restschuldbefreiung erlangen wird, sofern er den Obliegenheiten nach § 295 InsO nachkommt und keine Versagungsgründe vorliegen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 1307/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Thomas Fritzsche, geb. 17.01.1981, Karl-Marx-Straße 27, 04425 Taucha
vormals Inhaber der Fa. Online Handel Deutschland TFT e.K.,
Registergericht: Amtsgericht Leipzig, HRA 18510
- wurde am 02.09.2024 um 17…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 1307/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Thomas Fritzsche, geb. 17.01.1981, Karl-Marx-Straße 27, 04425 Taucha
vormals Inhaber der Fa. Online Handel Deutschland TFT e.K.,
Registergericht: Amtsgericht Leipzig, HRA 18510
- wurde am 02.09.2024 um 17:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter ist:
Rechtsanwalt Dr. Christian Heintze, Kreuzstraße 2a, 04103 Leipzig, Telefon geschäftlich: 0341 124582 0 Telefax: 0341 124582 29 Email geschäftlich: leipzig@bbl-law.de
Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 14.10.2024 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Leistungen an den Schuldner haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).
Anträge und Stellungnahmen zur Beschlussfassung über
|die Beibehaltung des mit hiesigem Beschluss bestellten Insolvenzverwalters
|die Wahl eines neuen Insolvenzverwalters
|die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), den Fortgang des Verfahrens (§ 157 Satz 1 InsO)
|die Frage der Unterhaltsgewährung für den Schuldner und dessen Familie aus der Insolvenzmasse
|Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO
|Anordnungen der Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO)
|Anordnungen der Gläubiger zur Verwahrung von Wertgegenständen (§ 149 Abs. 2 InsO)
|Beauftragung eines Insolvenzplans (§§ 157 Satz 2, 218 Abs. 2 InsO)
sowie Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch den Insolvenzverwalter, den Schuldner und die Gläubiger bis zum 14.11.2024 beim Amtsgericht Leipzig, 04275 Leipzig, Bernhard-Göring-Str. 64 schriftlich einzureichen.
Nach Ablauf der gesetzten Frist trägt das Insolvenzgericht das Ergebnis in die Tabelle ein bzw. wird über die Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens entschieden.
Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Es wird auf die Veröffentlichung zur Restschuldbefreiung vom heutigen Tage hingewiesen.
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Rechtsbehelfsbelehrung:
|
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 1307/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Thomas Fritzsche, geb. 17.01.1981, Karl-Marx-Straße 27, 04425 Taucha
vormals Inhaber der Fa. Online Handel Deutschland TFT e.K.,
Registergericht: Amtsgericht Leipzig, HRA 18510
- wurde mit Beschluss vom 0…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 1307/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Thomas Fritzsche, geb. 17.01.1981, Karl-Marx-Straße 27, 04425 Taucha
vormals Inhaber der Fa. Online Handel Deutschland TFT e.K.,
Registergericht: Amtsgericht Leipzig, HRA 18510
- wurde mit Beschluss vom 02.09.2024 festgestellt, dass der Schuldner Restschuldbefreiung erlangt, wenn er den Obliegenheiten nach § 295 InsO nachkommt und die Voraussetzungen für eine Versagung nach den §§ 290, 297 bis 298 InsO nicht vorliegen.
Vom Gericht veröffentlichte personenbezogene Daten aus dem Restschuldbefreiungsverfahren werden spätestens sechs Monate nach der Rechtskraft der Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht.
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